Schwangere Frau raucht - Körperverletzung?

Guten Abend,

heute auf der Straße habe ich wieder ein Indiz dafür gesehen, wie heruntergekommen Teile unserer Gesellschaft sind.
Also es geht Konkret um eine offensichtlich werdene Mutter, die eine Zigarette im Mund hatte. Was das für das werdende Kind bedeutet, dürfte ja mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersehbar sein.
Nun fragen ich und meine Freundin mich, ob das nicht eigentlich Körperverletzung am ungeborenen Kind ist?!
Würde sowas geahndet, gab es schon Urteile darüber oder würde ich eine öffentliche Diskussion in den Medien auslösen, wenn sowas vor Gericht kommt?
Denn wenn ich diese Frau so sehe, sehe ich in Gedanken schon, wie ich in einem Jahr in der Zeitung lesen kann, dass wieder ein Baby (weil behindert) tot in einer Mülltonne gefunden wurde oder ein Kleinkind in der elterlichen Wohnung verhungert ist. Wäre in dieser Stadt [Frankfurt (Oder)] ja weder das erste noch das zweite Mal.

Hallo Olaf,

die Frau darf das und es gibt nichts was du dagegen machen kannst.

Gruß Ivo

peinlich berührt
der Stil dieses Statements…

Vom Anliegen abgesehen, welches möglicherweise einen ernsthaftn Hintergrund hat…
… indes, wer will, nach dem ersten Satz, noch weiterlesen?

Hoffentlich war dieser kleine Denkanstoß hilfreich

Freundliche Grüsse
Anonym

Denn wenn ich diese Frau so sehe, sehe ich in Gedanken schon,
wie ich in einem Jahr in der Zeitung lesen kann, dass wieder
ein Baby (weil behindert) tot in einer Mülltonne gefunden
wurde oder ein Kleinkind in der elterlichen Wohnung verhungert
ist.

Hi Olaf,
wenn ich so etwas lese, dann frage ich mich wirklich, ob DU nicht Körperverletzung begehst mit Deinen perfiden Gedanken. Manchmal ist es durchaus sinnvoll, in sich zu gehen und die eigene gedankliche „Hygiene“ auf ihre Aussage hin zu überprüfen.
Gruß,
Anja

Hallo Ivo,

die Frau darf das und es gibt nichts was du dagegen machen
kannst.

Wozu haben wir Gesetze? Natürlich kann sich Olaf dafür einsetzen das so etwas verboten wird. Oder er setzt sich gleich dafür ein, dass Rauchen generell verboten wird, was IMO noch vernünftiger ist.

Grüße,

Anwar

An die bisherigen Antworter
Hallo,

da habt ihr mal wieder doll bewiesen, auf welchem Niveau sich www mittlerweile befindet. Unter drei Antworten: Eine halbrichtige, zwei unsinnige Flames. Bravo weiter so, die eine halbrichtige Antwort werden wir auch noch irgendwie verteiben!

Grüße,

Anwar

Hallo

ich bin bei weiten kein Experte, war noch nicht einmal schwanger. So viel zuvor.
Bei nähren drüber Nachdenken komme ich aber zu dem Schluss, das man es wohl nicht
verbieten kann. Es muss ja nicht immer etwas passieren, 2 meiner Kolleginnen
haben in der Schwangerschaft geraucht, sowohl die Zwillinge als auch der Junge
haben keinerlei Schäden davongetragen. Sie sind sozusagen „Pumperlgsund“

Durch rauchen besteht ja nur die zugegeben sehr hohe Möglichkeit, das ungeborene
Kind zu schädigen, es muss aber nicht passieren. Deswegen kämmst du mit einer
Klage warscheinlich nur durch, wenn erwiesenermassen in JEDEM Fall das Kind
Schäden davontragen würde.

Und ganz ehrlich versteh ich nicht, was rauchen mit einem späteren auffinden
einer Babyleiche in einer Mülltonne zu tun hat. Das hat meiner Meinung nach
überhaupt nichts miteinander zu tun.

Desweiteren, was müsste man dann noch verbieten? Schwangere dürfen nicht mehr auf
die Strasse, weil die Abgase die sie einatmen auch nicht gesund sind?
Schwangere dürfen nicht mit dem Handy telefonieren wegen der Strahlung?
Usw, und so fort…

Liebe Grüsse

Julia

Hallo,
Anzeige erstatten kann man immer. Welcher Tatbestand vorliegt entscheiden ohnehin andere - im ersten Schritt der Polizeibeamte, der das Protokoll aufnimmt, ggf. später die Staatsanwaltschaft und letztlich der Richter.
Ich bezweifle zwar, daß es bereits ein Urteil diesbzgl. gibt aber evtl. schaffst Du damit einen Prezedenzfall.

Gruss
Enno

kannste alle anzeigen
hi olaf,

sicher hast du recht, daß dieses verhalten absolut unverantwortlich ist. aber überleg mal einen schritt weiter:

du musst die eltern anzeigen, welche in engen räumen in denen sich auch kinder aufhalten anzeigen, z.b. rauchen im auto oder in der wohnung, denn auch durch passivrauchen wurden schäden nachgewiesen.

du musst die eltern anzeigen, die ihre kinder mästen und unkontrolliert ernähren. wir alle kennen die folgen von übergewicht, altersdiabetis usw. auch hier plädiere ich auf körperverletzung.

du musst die eltern anzeigen, die ihre kinder nur mit rohkost ernähren, soll auch nicht astrein sein.

und wie willst du differenzieren?

manche ärzte sagen, wenns sein muß kann man schon 5 zigaretten rauchen. vielleicht rauchte die frau die du sahst die erste?

wieviel frauen trinken ein glas wein oder bier in der schwangerschaft. muß man alle anzeigen?

imo kann hier nicht differenziert werden

cu
alex

Hallo Anwar,

Wozu haben wir Gesetze?

In vielen Fällen eine gute Frage… Damit auch der letzte Scheiss (jetzt mal unabhängig vom Thema hier) bis ins Detail geregelt ist?

Natürlich kann sich Olaf dafür
einsetzen das so etwas verboten wird.
Oder er setzt sich
gleich dafür ein, dass Rauchen generell verboten wird, was IMO
noch vernünftiger ist.

Ich halte das für kaum durchsetzbar. So vernüftig das Nichtrauchen auch sein mag.
Der Gang nach Karlsruhe wäre zudem vorprogrammiert.

Gruß Ivo

da habt ihr mal wieder doll bewiesen, auf welchem Niveau sich
www mittlerweile befindet. Unter drei Antworten: Eine
halbrichtige, zwei unsinnige Flames. Bravo weiter so, die eine
halbrichtige Antwort werden wir auch noch irgendwie verteiben!

Dieser Beitrag ist aber auch nicht so konstruktiv. Wenn auch mehr als berechtigt. Komisch, daß es hier für sowas immer Sterne gibt…

Eine Anzeige ist schon deshalb nicht erfolgreich, weil vor Einsetzen der Geburt gar keine Körperverletzung möglich ist.

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Ich halte das für kaum durchsetzbar. So vernüftig das
Nichtrauchen auch sein mag.

Will ja auch keiner. Rauchen ist nunmal gut für die Volkswirtschaft.

Der Gang nach Karlsruhe wäre zudem vorprogrammiert.

Was auch nichts helfen würde. Das BVerfG ist nunmal nur eine politische Einrichtung, wie das heutige Urteil wieder einmal zeigt.

da habt ihr mal wieder doll bewiesen, auf welchem Niveau sich
www mittlerweile befindet. Unter drei Antworten: Eine
halbrichtige, zwei unsinnige Flames. Bravo weiter so, die eine
halbrichtige Antwort werden wir auch noch irgendwie verteiben!

Hallo Anwar,

Kritik in allen Ehren, aber hast du schon mal überlegt woher es kommt? Gewisse Antworten kommen eben bei einer gewissen Art Fragen zu stellen.

Ich frage mich ja wirklich was schlimmer ist: Eine unverantwortlich handelnde Mutter, oder Personen wegen allem und jedem Anzeigen erstatten wollen.

BTW: Meine Antwort ist nach heutiger und wahrscheinlich auch nach zukünftiger Rechtslage mehr wie halbrichtig. Eine Anzeige wegen Körperverletzung ist nun mal nicht drin. Und ein Verbot wird nicht durchsetzbar sein.

Überhaupt sind die Möglichkeiten auf „Drogenkonsum“ einzuwirken, die der Staat hat sehr begrenzt. Der Unterschied ist, dass halt jemand anders dran verdient.
Schon allein die letzte Tabaksteuererhöhung hat weder zu einem Rückgang im Konsum, noch zu Mehreinnahmen im Staatshaushalt geführt.

Gruß Ivo

Hallo Joker,

Dieser Beitrag ist aber auch nicht so konstruktiv.

Meinen „konstruktiven“ Beitrag habe ich einzeln gepostet, das finde ich nämlich konstruktiver:smile: , als Kritik am Forumsverhalten und die Antwort auf eine Frage zu mischen.

Wenn auch mehr als berechtigt. Komisch, daß es hier für sowas immer
Sterne gibt…

Da die Sterne sowieso keinen „richtigen“ Verwendungszweck haben, kann wohl jeder mit ihnen machen was er will. Ich will mich hier wirklich nicht als Hilf-Mod aufspielen, aber manchmal ist ein kleiner Rüffel vielleicht ja doch konstruktiv oder zumindest sehen das vielleicht einige (2) so.

Eine Anzeige ist schon deshalb nicht erfolgreich, weil vor
Einsetzen der Geburt gar keine Körperverletzung möglich ist.

Das kann man so pauschal nicht sagen, dann wäre Abtreibung bis kurz vor der Geburt legal. Die Sache ist leider(?) etwas komplexer, deshalb fand ich auch Ivos Antwort etwas zu kurz gegriffen.

Grüße,

Anwar

Eine Anzeige ist schon deshalb nicht erfolgreich, weil vor
Einsetzen der Geburt gar keine Körperverletzung möglich ist.

Das kann man so pauschal nicht sagen,

Doch, die „ungeborene Leibesfrucht“ wir durch die §§ 223 ff. StGB nicht geschützt. Auch dann nicht, wenn Schädigungen nach der Geburt anhalten. Dies ist gängige Rechtsprechung.

dann wäre Abtreibung bis kurz vor der Geburt legal.

Abtreibung ist keine Körperverletzung, bestenfalls an der Mutter.

1 Like

An die Antworter…
Ich habe noch etwas gewartet, in der Hoffnung auf konkrete Aussagen, die nun endlich der Joker (dafür das *) geliefert hat.
Und ja, ich gebe zu, dass ich das durchaus etwas reißerisch geschrieben habe, aber das ein recht emotionales Thema für mich, so dass mich der Umgang mit Drogen in unserer Gesellschaft recht schnell auf die Palme bringt.

Ansonsten hat alex86156 recht, man kann das ja alles nicht richtig abgrenzen, leider. Soviel läuft falsch und man kann nix gegen tun, auch im kleinen nicht.

Hier mal eine vernünftige Antwort: Nein!
Es ist keine Körperverletzung noch sonst irgendeine Straftat. Die Antworten hier haben mit der Frage, wie so oft, leider meistens gar nichts zu tun sonder beschränken sich auf irgendwelche Meinungskundgaben.
Will ich wissen ob etwas strafbar ist, muss ich das am Gesetzestext prüfen - auch wenn es dabei oft zwischen zwei Juristen 5 Meinungen gibt. Allerdings wurde hier, soweit ich die Antworten gelesen habe, nicht eine einzige irgendwie juristisch halbwegs fundierte Meinung zum Ausdruck gebracht.

Strafbarkeit nach:

§ 223 StGB Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zunächst ist der objektive Tatbestand zu prüfen, also hat die werdende Mutter getan, was §223 StGB verbietet? Hat sie eine andere Person
körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit geschädigt.

Fraglich ist zunächst wer ist eine Person iSd. § 223 StGB. Eine Person ist ein Mensch isd § 211 StGB Mord handeln muss. Das Leben als Mensch beginnt bereits mit dem Einsetzen der Wehen(BGH 32, 194), jedoch nicht davor.
Und schon ist die Prüfung zu Ende. Der Embryo ist keine Person, also kann man an ihm auch keine Körperverletzung begehen. Keine Strafbarkeit nach §223 StGB.

Da der Embryo noch kein Mensch ist, bleibt evtl. noch

§ 218 StGB Schwangerschaftsabbruch

(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.

Objektiver Tatbestand:

Die Schwangerschaft wurde nicht abgebrochen. Objektiver Tatbestand nicht erfüllt… Keine Strafbarkeit.

Strafbarkeit wegen Versuchs mit Untauglichem Mittel könnte aber z.B. vorliegen, wenn die Frau absichtlich versucht mittels starkem Rauchen (oder z.B. Pferfferminzbonbons oder was auch immer…) abzutreiben. Das war aber nicht gefragt.

Würde sowas geahndet, gab es schon Urteile darüber oder würde ich
eine öffentliche Diskussion in den Medien auslösen, wenn sowas vor
Gericht kommt?

Es würde also nicht geahndet, da es nicht vor Gericht kommen würde. Deshalb würde es in diesem Sinne also auch keine Diskussion auslösen.

M.

(Der natürlich kein Jurist ist, aber wenigstens was vernünftiges zum Thema sagen kann.)

Zivilrechtlich kann die Körperverletzung der Leibesfrucht durchaus bestehen und Ansprüche begründen. Denn gegen § 1 BGB wird dem Ungeborenen ein gewisser Schutz gewährt, so ist die Leibesfrucht auch „anderer“ i.S.v. § 823 I BGB!

Zivilrechtlich kann die Körperverletzung der Leibesfrucht
durchaus bestehen und Ansprüche begründen. Denn gegen § 1 BGB
wird dem Ungeborenen ein gewisser Schutz gewährt, so ist die
Leibesfrucht auch „anderer“ i.S.v. § 823 I BGB!

Äh… diese Antwort sollte eigentlich unter die meines Vorredners (der mit der „vernünftigen Antwort“).

So wirkt es so, als könne man mit § 823 I BGB Ansprüche gegen die rauchende Mutter begründen, was ich i.E. für unrealistisch halte…

Levay

Was auch nichts helfen würde. Das BVerfG ist nunmal nur eine
politische Einrichtung, wie das heutige Urteil wieder einmal
zeigt.

Du meinst, wenn dir ein Urteil nicht passt, ist rechtlich falsch und ergo politisch motiviert…?

Levay