Hier mal eine vernünftige Antwort: Nein!
Es ist keine Körperverletzung noch sonst irgendeine Straftat. Die Antworten hier haben mit der Frage, wie so oft, leider meistens gar nichts zu tun sonder beschränken sich auf irgendwelche Meinungskundgaben.
Will ich wissen ob etwas strafbar ist, muss ich das am Gesetzestext prüfen - auch wenn es dabei oft zwischen zwei Juristen 5 Meinungen gibt. Allerdings wurde hier, soweit ich die Antworten gelesen habe, nicht eine einzige irgendwie juristisch halbwegs fundierte Meinung zum Ausdruck gebracht.
Strafbarkeit nach:
§ 223 StGB Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zunächst ist der objektive Tatbestand zu prüfen, also hat die werdende Mutter getan, was §223 StGB verbietet? Hat sie eine andere Person
körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit geschädigt.
Fraglich ist zunächst wer ist eine Person iSd. § 223 StGB. Eine Person ist ein Mensch isd § 211 StGB Mord handeln muss. Das Leben als Mensch beginnt bereits mit dem Einsetzen der Wehen(BGH 32, 194), jedoch nicht davor.
Und schon ist die Prüfung zu Ende. Der Embryo ist keine Person, also kann man an ihm auch keine Körperverletzung begehen. Keine Strafbarkeit nach §223 StGB.
Da der Embryo noch kein Mensch ist, bleibt evtl. noch
§ 218 StGB Schwangerschaftsabbruch
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
Objektiver Tatbestand:
Die Schwangerschaft wurde nicht abgebrochen. Objektiver Tatbestand nicht erfüllt… Keine Strafbarkeit.
Strafbarkeit wegen Versuchs mit Untauglichem Mittel könnte aber z.B. vorliegen, wenn die Frau absichtlich versucht mittels starkem Rauchen (oder z.B. Pferfferminzbonbons oder was auch immer…) abzutreiben. Das war aber nicht gefragt.
Würde sowas geahndet, gab es schon Urteile darüber oder würde ich
eine öffentliche Diskussion in den Medien auslösen, wenn sowas vor
Gericht kommt?
Es würde also nicht geahndet, da es nicht vor Gericht kommen würde. Deshalb würde es in diesem Sinne also auch keine Diskussion auslösen.
M.
(Der natürlich kein Jurist ist, aber wenigstens was vernünftiges zum Thema sagen kann.)