Schwangere im Ausland - arbeitslos u. krank

Hallo!

Folgendes Szenario:

Eine Arbeitnehmerin ist für eine deutsche Firma im Ausland beschäftigt (Sozialleistungen, Steuern usw. wurden ordnungsgemäß in Deutschland abgeführt). Das Arbeitsverhältnis wird zum 31.12. aufgelöst und ab dem 01.01. Arbeitslosengeld bezogen.
In der Zwischenzeit ist die Arbeitnehmerin jedoch schwanger geworden und wurde von ihrem Arzt krankgeschrieben.

Frage: Welche finanzielle Unterstützung steht der Arbeitnehmerin ab dem 01.01. zu, wenn die Krankmeldung weiterhin fortbesteht??

Anspruch auf Arbeitslosengeld würde doch in diesem Fall entfallen, da sie aufgrund der Arbeitsunfähigkeit der Arbeitsagentur nicht zur Verfügung steht. Oder?
Könnte Sie in diesem Fall Krankengeld über die Krankenkasse beantragen?

VG
Sandy

Hallo!

Nabend :smile:

Folgendes Szenario:

Eine Arbeitnehmerin ist für eine deutsche Firma im Ausland
beschäftigt (Sozialleistungen, Steuern usw. wurden
ordnungsgemäß in Deutschland abgeführt). Das Arbeitsverhältnis
wird zum 31.12. aufgelöst und ab dem 01.01. Arbeitslosengeld
bezogen.

Ich vermute mal, dass das ALG schon beantragt wurde nach diesen Ausführungen…

In der Zwischenzeit ist die Arbeitnehmerin jedoch schwanger
geworden und wurde von ihrem Arzt krankgeschrieben.
Frage: Welche finanzielle Unterstützung steht der
Arbeitnehmerin ab dem 01.01. zu, wenn die Krankmeldung
weiterhin fortbesteht??

Eine „Unterstützung“ nicht, aber als Versicherte steht ihr Krankengeld nach SGB V zu. Ggf auch schon vor dem 01.01.11, wenn die 6-wöchige Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers ausgelaufen ist…

Anspruch auf Arbeitslosengeld würde doch in diesem Fall
entfallen, da sie aufgrund der Arbeitsunfähigkeit der
Arbeitsagentur nicht zur Verfügung steht. Oder?

Stimmt!

Könnte Sie in diesem Fall Krankengeld über die Krankenkasse
beantragen?

Nicht nur könnte, sondern sollte, sonst steht sie ohne Geld da…
In den meisten Fällen „merkt“ die Krankenkasse das von alleine und sendet einem die notwendigen Unterlagen zu, sobald bei denen die entsprechende AU eingereicht wurde…
„Weiß“ man allerdings schon jetzt, dass die AU voraussichtlich über die 6-wöchige Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers andauert, empfiehlt sich ein Anruf bei der Krankenkasse und Anforderung der Unterlagen, damit der AG schon mal die Verdienstbescheinigung etc. ausfüllen kann…umso schneller hat man seinen Bescheid über die Höhe des Krankengeldes und kann damit „planen“…

VG
Sandy

Gruß
MG