Schwangerschaft

hallo, ich weiss nicht ob ich an diesem brett richtig bin, aber
dennoch: angenommen eine berufstätige frau wird schwanger. sie ist
nicht verheiratet, lebt aber mit dem vater des kindes zusammen.
welche finanziellen förderungen außer erziehungsgeld und kindergeld
stehen dieser frau zu (arbeitslosengeld), da sie ja nicht mehr
arbeiten kann.

vielen dank für die antworten, almut

Hallo,

stehen dieser frau zu (arbeitslosengeld), da sie ja nicht mehr
arbeiten kann.

Soweit ich weiß, bekommt niemand der nicht arbeiten kann Arbeitslosengeld. Die Mutter muß einen Kita-Platz nachweisen (oder eine andere Versorgung des Kinds). Sie muß nachweisen, dass sie dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung steht, mal ganz abgesehen von den 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.

Zumindest wurde das neulich so diskutiert.

Gruß
Juhe

hallo, ich weiss nicht ob ich an diesem brett richtig bin,
aber
dennoch: angenommen eine berufstätige frau wird schwanger…

da sie ja nicht mehr
arbeiten kann.

vielen dank für die antworten, almut

Hallo almut, wieso sollte sie nicht mehr arbeiten können, wenn sie schwanger ist?

MfG

Hallo Almut,

ich gehe mal davon aus, die Frau ist schwanger, das Kind noch nicht geboren. Wenn die Frau in einem Arbeitsverhältnis steht, muss sie bis beginn der Mutterschutzfrist weiterarbeiten und wird auch entsprechend bezahlt. Ist sie aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage, wird sie krankgeschrieben und erhält Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld. Übt sie eine Tätigkeit aus, die gesundheitsschädlich ist (welche das sind, steht im Mutterschutzgesetz), wird sie vom AG bezahlt freigestellt oder es wird ihr eine andere, geeignete Tätigkeit zugewiesen und mit dem vorhergehenden Lohn vergütet. Stand die Frau in einem befristetetn Arbeitsverhältnis, hat sie nach Ablauf des AV keinen Kündigungsschutz und wird somit arbeitslos und erhält Arbeitslosengeld. Theoretisch muss sie sich dann um eine neue Stelle bemühen, naja - wer stellt schon eine Schwangere ein! Während der Mutterschutzfrist erhält sie Mutterschaftsgeld (kann auch anders heißen, da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher…) vom AG. Und danach gibt’s nur noch Sozialgeld (früher Sozialhilfe), aber dann gelten natürlich die Hatz-IV-Regeln. über Einkommen und Vermögen (Bedarfsgemeinschaft = Lebenspartner, Frau und Kind, da sie ja zusammen leben). Ansonsten gibts 306 Euro Erziehungsgeld im ersten Jahr (Anrechnungsgrenzen des Partnereinkommen steigen nach dem ersten halben Jahr und dann mit jedem vollen Jahr) und Kindergeld. Ende vom Gelände… Arbeitslosengeld erhält sie nur dann, wenn sie dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung steht, muss dann aber aktiv Arbeit suchen und Betreuungsmöglichkeit für’s Baby haben. Dürfte aber schwierig werden, wenn sie stillt…

Gruß

HariBoo

Hi almut

solange die Frau Schwanger ist, kann sie ja noch arbeiten und bekommt während des Mutterschutzes weiterhin ihr Einkommen. Nach der Geburt gibt´s Kindergeld und ggfs. Erziehungsgeld für´s Kind.
Arbeitslosengeld gibt´s nur wenn die Mutter dem Arbeitsmarkt nach der Mutterschutzfrist wieder zur Verfügung steht, allerdings frage ich mich, warum dann im alten Job nicht weitergearbeitet werden kann (?).
Sollte die Mutter sich für Erziehungsurlaub entscheiden, ist in jedem Fall der Vater zumindest für die ersten drei Jahre gem. § 1615L BGB für den Unterhalt auch der Mutter zuständig, egal ob die beiden zusammen leben oder nicht.
Leben die Eltern zusammen wird davon ausgegangen, dass dann vom Einkommen des Vaters gewirtschaftet wird.
Leben die Eltern nicht zusammen, hat der Vater den Kindesunterhalt (mindestsatz derzeit 192,00 €) und auch den Unterhalt für die Mutter in Bar zu entrichten.
Grüße Jule

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Hallo,

auch wenn es vielleicht etwas naseweis klingt, aber Arbeitslosengeld erhält nur derjenige, der auch arbeitslos ist. Das aber wäre im Falle der Inanspruchnahme von Elternzeit ja gar nicht der Fall! Denn Anspruch auf Elternzeit wiederum haben nur Arbeitnehmer(-innen). Ihre Arbeitsverhältnisse ruhen während dieser Periode, das ist doch nicht das gleiche wie eine Kündigung oder ähnliches. Denn ist die Elternzeit vorbei, muss die Mutter wieder gemäß ihrem nach wie vor gültigen Arbeitsvertrag arbeiten.

Viele Grüße
Jana