Hallo Coco,
ich weiß nicht genau, was eigentlich deine Frage sein soll.
Es geht hier offensichtlich um eine Mietverhältnisfrage. Mir sind keine „Sonderbehandlungen“ für Schwangere bekannt.
Die Frau hat unabhängig von der Schwangerschaft eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, d.h. sie ist zumindest noch 3 Monate ab Kündigung verpflichtet, ihre Miete zu zahlen. Eventuell kann sie mit dem Vermieter eine kürzere Frist vereinbaren, wenn sich für die jetzige Wohnung ein Nachmieter finden lässt, der vor Ablauf der Kündigungsfrist einziehen könnte.
Eine neue, größere Wohnung zu finden ist abhängig vom Wohnungsmarkt und den persönlichen Verhältnissen (z.B. die finanzielle Absicherung nach der Geburt).