Fast 4Jahre haben wir versucht ein Kind zu bekommen und nun mit ärztlicher Hilfe hat es geklappt! Juhu!!!
Da ich aber in der Gastronomie arbeite, muss ich täglich Kisten, Tische und Stehtische schleppen. Normalerweise macht es mir nichts aus, da wir und dieses Baby aber so lange kämpfen mussten, will ich nichts riskieren. Klar, ich werd meinen Arbeitgeber ganz schnell davon in Kenntnis setzen, aber ab wann bekommt man es vom Arzt bestätigt? Erst wenn man Herzschlag des Babys per Ultraschall erkennen kann oder früher?
Ich hoffe irgendjemand kann mir die Frage beantworten.
Und fass ich im falschen Brett sein soll, bitte ins richtige verschieben.
Um Missverständnisse zu vermeiden…
…ich will weiterhin arbeiten gehen! Das einzige was ich mich weigern will, ist schwere Lasten durch die Gegend zu schleppen.
Da ich aber in der Gastronomie arbeite, muss ich täglich
Kisten, Tische und Stehtische schleppen. Normalerweise macht
es mir nichts aus, da wir und dieses Baby aber so lange
kämpfen mussten, will ich nichts riskieren.
Sehr verständlich, würd ich auch nicht machen.
Klar, ich werd
meinen Arbeitgeber ganz schnell davon in Kenntnis setzen,
das beste was du machen kannst.
ab wann bekommt man es vom Arzt bestätigt? Erst wenn man
Herzschlag des Babys per Ultraschall erkennen kann oder
früher?
Sobald der Arzt die Schwangerschaft festgestellt hat bekommst du einen Mutterpass, und damit auch die Bestätigung dass du schwanger bist.
Normalerweise schlägt das Herz ab der 7. Woche ca. wenn ich mich richtig erinnere. 7. Woche = 5 Wochen schwanger, es wird ab der letzten Menstruation gerechnet. Ich habe keine Ahnung wann und wie oft heute bei Schwangeren Ultraschall gemacht wird, aber das ist für die Bescheinigung, bzw für den Mutterpass auch zweitrangig.
Ich hoffe irgendjemand kann mir die Frage beantworten.
Berufsverbot
Sollte es deinem Arbeitgeber nicht möglich sein dir leichte Tätigkeiten zu geben, grad in der Gastronomie ist das eben nicht einfach, kann dir der Arzt Berufsverbot ausschreiben. Dann bist du nicht „normal“ krankgeschrieben mit 60 bis 67% des Lohnes, sondern bekommst 100% vom Lohn.
Das Tragen schwerer Lasten, langes Stehen usw. ist nach Feststellung der Schwangerschaft und Mitteilung an den AG ohnehin verboten. Und der Gynäkologe kann kein Berufsverbot, sondern ein Tätigkeitsverbot aussprechen - allerdings nur, wenn durch die Arbeit die Gesundheit der Mutter bzw. des ungeborenen Kindes gefährdet sind und eine Abhilfe nicht geschaffen werden kann (z.B. bei Tätigkeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen).