Hallo Zusammen!
Ich habe mal eine Frage zum Thema „Schwanger als Arbeitnehmer“.
Wenn man schwanger ist, einen befristeten Arbeitsvertrag von einem Jahr, wobei 6 Monate davon als Probezeit festgelegt sind, hat , steht man ja unter Küdigungsschutz!
Jetzt steht im Vertrag aber, dass man eine sogenannte „Abnahme“ innerhalb der Probezeit machen muss, so eine Art Prüfung, und wenn man die nicht besteht, dass der Vertrag dann endet!
Meine Frage:
Hat man immer noch Kündigungsschutz, auch wenn man die Prüfung nicht besteht?!
Habe nämlich von meinen Kollegen gehört, dass mein toller AG mich auf jeden Fall durchfallen lassen wird!
X habe nämlich von …einem Kollegen gehört, dass …ein toller AG
X auf jeden Fall durchfallen lassen wird!
Soweit war die Fragestellung ja noch ok, aber dann: FAQ:1129
Aber so „toll“ kann der AG dann wohl nicht sein, was einen Gang zum FA für Arbeitsrecht wohl ratsam macht.
Ich habe mal eine Frage zum Thema „Schwanger als
Arbeitnehmer“.
Wenn man schwanger ist, einen befristeten Arbeitsvertrag von
einem Jahr, wobei 6 Monate davon als Probezeit festgelegt
sind, hat , steht man ja unter Küdigungsschutz!
Jetzt steht im Vertrag aber, dass man eine sogenannte
„Abnahme“ innerhalb der Probezeit machen muss, so eine Art
Prüfung, und wenn man die nicht besteht, dass der Vertrag dann
endet!
Meine Frage:
Hat man immer noch Kündigungsschutz, auch wenn man die Prüfung
nicht besteht?!
Habe nämlich von meinen Kollegen gehört, dass mein toller AG
mich auf jeden Fall durchfallen lassen wird!
der schutz der schwangeren ist zwar weitreichend, aber er soll vor allem davor schützen, dass die schwangere aufgrund ihres zustands gekündigt wird.
wenn aber ein befristeter AV vorliegt, dann hat das MuSchG nicht den zweck der mutter einen arbeitsplatz zu schaffen/erhalten, den sie sonst nicht hätte.
daher gilt der mutterschutz grds. nicht für die befristung selbst. eine ausnahme besteht allerdings, wenn die verlängerung nur deshalb nicht durchgeführt wird, weil die frau schwanger ist.
wenn ein test durchgeführt wird, der über die verlängerung entscheidet und der keinen bezug zur schwangerschaft hat, dann steht dem auch das MuSchuG nicht entgegen.
die angst der mutter kann insofern beseitigt werden, dass sich eine fehlerhafte korrektur des tests durch den AG natürlich überprüfen lässt.