Schwangerschaft, Befristung, Absurdistan

Hallo,

für mich mal wieder ein Fall, dass das nur in D möglich ist.

Eine Mitarbeiterin kündigt ordnungsgemäß zum 31.5, da Sie Ihren Mann nach China folgen will. Bedingt durch SARS kommt der Mann aber nicht nach China. Jetzt möchte die Mitarbeiterin für 4 Monate ab 1.6 befristet bei uns arbeiten, da Sie dann in Mutterschutz geht. Unsere Rechtsabteilung sagt nein, lieber nicht, da das Riskio für den Arbeitgeber zu hoch ist, da Sie schon mal bei uns gearbeitet hat, ist ein befristeter Vertrag nur schwierig zu realisieren, zumal der Befristigungsgrund (Schwangerschaft) nicht greift.

Ist unsere Rechtsabteilung zu borniert oder ist Arbeitsrecht in D wirklich so absurd ??

Hallo!

Ich würde es als AG unbedingt bei der Kündigung zum 31.5. belassen. Das Risiko schwangerschaftsbedingter Ausfälle, auch eines vorzeitigen Totalausfalls, ist beträchtlich. Außerdem sehe ich auch die Gefahr, daß das Arbeitsverhältnis rechtlich als unbefristet anzusehen ist, mit Mutterschutz, Vorhaltung des Arbeitsplatzes und allem Drum und Dran.

Ich sehe die Sache aus der Perspektive eines kleinen Unternehmens, in dem man nicht ohne weiteres Mitarbeiter umsetzen oder einen Arbeitsplatz längere Zeit unbesetzt lassen kann.

Gruß
Wolfgang

Hi!

Ist unsere Rechtsabteilung zu borniert

Nein, sie wahrt die Interessen der Firma.

oder ist Arbeitsrecht
in D wirklich so absurd ??

Man könnte auch sagen, dass das Arbeitsrecht hierzulande die Menschen „zu Tode“ schützt.
Wer heute noch eine Frau einstellt, die schwanger ist oder mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit demnächst werden könnte, ist selbst schuld.

In Eurem Fall würdet Ihr die Dame am Hals haben, solange sie möchte, denn die Befristung des AV wird in diesem Fall kaum haltbar sein. Daher hat sie Anspruch auf Mutterschutz und v.a. auf ihren/einen Job innerhalb von 3 Jahren.

Grüße,

Mathias

Hallo.

Ist unsere Rechtsabteilung zu borniert oder ist Arbeitsrecht
in D wirklich so absurd ??

Eure Rechtsabteilung liegt richtig. Wenn nach dem ordentlichen Kündigungstermin sofort ein Anschlussvertrag greift, gilt die Fortsetzung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses als begründet. Mit der Befristung kämt ihr nur durch, wenn ihr noch einen handfesten sachlichen Grund für die Befristung angeben könntet.

NB : So absurd, wie es Dir scheinen mag, ist das Recht an dieser Stelle gar nicht. Ohne diese Schutzbestimmung wäre nämlich die Möglichkeit gegeben, den Mutterschutz zu umgehen.

Aber in eurem Fall würde ich dringend raten, den Vertrag nicht abzuschließen. Da dürfte es unkomplizierter sein, einen Werkvertrag - wenn das für die konkrete Arbeitsaufgabe innerhalb der 4 Monate möglich ist - abzuschließen. Vielleicht wäre das ein Weg?

Gruß kw

Hallo.

Wer heute noch eine Frau einstellt, die schwanger ist oder mit
einer gewissen Wahrscheinlichkeit demnächst werden könnte, ist
selbst schuld.

Und wer solche Äußerungen postet? Sachlich gibt es an Deiner Antwort ja gar nichts auszusetzen; entsprechend habe ich mich auch geäußert. Aber „mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit demnächst werden könnte“? Empfängnisfähige Frauen zwischen 12 und 55 nicht mehr einstellen? Das ist doch gar zu starker Tobak. Auch dynamische Jungunternehmer entstehen nicht im Reagenzglas …

Gruß kw

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Empfängnisfähige Frauen :zwischen 12
und 55 nicht mehr einstellen? Das ist doch gar zu starker
Tobak.

Hallo!

Mit der Altersspanne 12 bis 55 ist die Problematik überspitzt dargestellt, aber in der Tendenz durchaus zutreffend. Ganz unabhängig von der gesellschaftlichen Notwendigkeit von Nachwuchs und auch unabhängig vom nachvollziehbaren Kinderwunsch einer Frau, würdest Du die Situation möglicherweise anders beurteilen, wenn Dein Geld nicht am Monatsletzten von der Bank käme, sondern Du ganz persönlich mit Deinem Einkommen und Deiner ganzen Existenz dafür gerade stehst, daß ein kleiner Betrieb läuft und Gehälter bezahlt werden können. Wer in solcher Funktion auf gesellschaftliche Dinge Rücksicht nimmt und deshalb ein Problem mit seinen Kunden, mit dem Geldeingang und in der Folge mit der Bank bekommt, erhält als Firmeninhaber allenfalls Fußtritte wegen Dusseligkeit. Dann machst Du die unheimlich spaßige Erfahrung, Gehalt nebst allen Abgaben bezahlen müssen, ohne die Arbeitskraft einsetzen zu können. Dann mußt Du eine betrieblich gebrauchte Funktion frei halten, die Arbeit selbst erledigen oder für befristeten Ersatz sorgen, der natürlich auch wieder Geld kostet und eingearbeitet werden muß. Dann kann ich Dir versprechen, daß Du, der Du heute Betriebsrat bist, Dein eigenes Denken und Handeln nicht mehr wiedererkennst, weil Du lernst, was Sachzwänge sind.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

Mit der Altersspanne 12 bis 55 ist die Problematik überspitzt
dargestellt, aber in der Tendenz durchaus zutreffend.

um Dir und der Interessierten Welt mal ein Beispiel zu bringen, wie sich so eine Sache entwickeln kann: In unserer Auslandsabteilung arbeiten derzeit 7 Frauen und etwas, das sich nicht entscheiden kann. Hinzu kommen 3 Frauen im Mutterschutz, wobei ich eine dieser drei Personen in 12 Jahren nicht einmal gesehen habe, weil sie zwischen Mutterschutz und Mutterschutz jeweils max. 1 Monat im Hause war.

Für ein Unternehmen, bei dem nicht eine Abteilung, sondern der ganze Betrieb diesen Umfang hat, wäre das Ende mit einiger Sicherheit schon vor einiger Zeit gekommen. In unsererem Unternehmen arbeiten zwar noch ein paar mehr Leute, dennoch tritt die Situation spätestens dann unangenehm zutage, wenn es darum geht, mit der Geschäftsfeldleitung über die Quartalsergebnisse zu diskutieren und darüber die Frage aufkommt, warum mit mehr Stellen weniger geschafft wird, als in anderen Niederlassungen.

Richtig interessant wird es aber erst dann, wenn die drei Damen mal wiederkommen sollten und für diese adäquate Arbeitsplätze gefunden werden müssen.

Gruß
Chhristian

Hallo.

auch wieder Geld kostet und eingearbeitet werden muß. Dann
kann ich Dir versprechen, daß Du, der Du heute Betriebsrat
bist, Dein eigenes Denken und Handeln nicht mehr
wiedererkennst, weil Du lernst, was Sachzwänge sind.

So Du mein anderes Posting zum Thema gelesen hast, muss ich Dir nicht mehr erklären, wie es um mein Denken und Handeln bestellt ist. Was mir an der Aussage von Mathias so negativ auffiel, war die Pauschalaussage! Dass der Kleinbetrieb mit dem Mutterschutz überfordert sein kann, ist mir durchaus klar. Trotzdem sind es am ehesten die großen Läden, die Kurven zu schneiden versuchen - und da fehlt mir das Verständnis, und genau aus dem Grund bin ich - auch - BR; überzeugterweise.

NB : Es gibt, o Wunder, Menschen, die das Betriebsratsamt nicht hauptberuflich ausüben. Noch ein Wunder : die selbst - nebenberuflich - Betriebsinhaber sind. Demzufolge Mitglied in der Gewerkschaft und in der Kammer sind und zu beiden Organisationen eine dezidierte Meinung haben. Das geht durchaus! Und ich lasse meine BWL- Kenntnisse nicht beim Pförtner, wenn ich morgens in den Laden renne. Ich habe aber auch keine ausschließlich unternehmerische Gehirnhälfte, die ich am Wochenende einschalte, wenn ich Kunden berate (ja! Unternehmensberatung!). Und so schizophren, dass ich mit mir selbst Mau-Mau spielen kann, bin ich trotzdem nicht.

Gruß kw

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Hallo Wolfgang,

Du hast vollkommen recht !!!

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Chab!
Hallo Gemeinde!

Als Mutter eines nun schon 18 Monaten altes Kindes, kann ich der Firma sehr gut verstehen. Und ich kann irgendwie nicht nachvollziehen warum dieses Verhalten absurd sein soll…

Als AN würde ich tatsächlich versuchen wieder in einem (möglichst unbefristeten) Arbeitsvertrag zu kommen. Und als Schwangere erst recht! Da würde ich alles Menschenmögliche dafür tun! Die Probleme die ich dann als Schwangere bzw als frischgebackene Mutter zu bewältigen habe, sind wesentlich ärger und strapaziös, wenn kein Arbeitsvertrag habe.

Doch als AG wurde ich genauso reagieren wie Deine Firma es getan hat. Die kosten die auf die Firma zukommen, wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist/wird, sind erheblich. Und das in der hypotetischen Fall, daß die schwangere Mitarbeiterin eine reibungslose Schwangerschaft geniesst und währenddessen nicht krank wird. Sollte es anders werden, treiben sich die Kosten sehr sehr weit in die Höhe. Und dann kommt die Mutterschutz (= Fortzahlung der Lohn, keine Leistung und noch jemand einzustellen um die anstehende Arbeit zu machen!), Elternzeit, und und und…

Vielleicht meinst du ich bin zu zynisch, wie ich da so rede. Eigentlich aber, habe ich nur versucht die Sicht der AG zu übernehmen und fiel mir das alles dazu ein. Und ich denke, das ist was du eigentlich wolltest…

Schöne Grüße und eine gute, bilderbuchähnliche Schwangerschaft für Deine Kollegin!

Helena
PS Ich gehe davon aus, daß als Deine Kollegin gekündigt hat, noch nicht wußte, daß sie schwanger war, oder??? Jedenfalls ist es für sie, leider, äußerst dumm gelaufen, denke ich! Denn jetzt als Schwangere wird sich äußerst schwer tun irgendwo eine Arbeitsstelle zu finden!

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hi,

eigentlich ist das absurdeste das sie gesagt hat das sie schwanger ist (gottlob zwar für die firma), hätte sie von der schwangerschaft nichts gesagt dann währe alles wahrscheinlich kein thema gewesen.
die firma wird heilfroh sein das sie die schwangere mitarbeiterin los sind.
schwangere und junge mütter kosten ein heidengeld, ich kenne eine kleine firma die sich dadurch fast ruiniert hätte…

übrigens weiss ich gar nicht warum immer behauptet wird das sowas nur in deutschland so sei.
scheint als kennst du die gegebenheiten in anderen ländern nicht.
das würde keine firma nirgends machen ausser in kinderland :smile:))

geh mal nach italien - spanien- frankreich - griechenland - oder amerika gar…

sonja
die schon viel rumgekommen ist und andere länder nicht nur aus dem urlaub kennt *grins*

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