Was passiert, wenn ein Betrieb schließt und eine Angestellte Schwanger ist? Von einigen Leuten wird erzählt, dass bis zum Mutterschutz der Arbeitgeber, trotz Schließung den Lohn fortzahlen muss, andere wiederrum behaupten, dass die Krankenkasse die Lohnfortzahlungen bis zum Mutterschutz übernimmt oder es wurde auch schon darüber gesprochen, dass man ganz normales Arbeitslosengeld bekommt! Was stimmt den nun? Arbeitslosengeld ist doch ein witz für eine Schwangere, die kann sich doch den Unterhalt gar nicht leisten auch nicht die Gegenstände die Sie für´s Kind einkaufen muss wie Zimmer, Kinderwagen… etc. weil der Partner auch nicht viel Geld verdient! Und kein Betrieb stellt eine Schwangere Frau ein!! Was soll Sie denn jetzt machen?
Hallo,
hier eine Aussage aus der Sicht der Krankenkasse.
Die Krankenkasse zahlt Mutterschaftsgeld ab Beginn der Schutzfrist.
Fällt die Schliessung des Betriebes und somit auch das Ende der Beschäftigung in diese Schutzfrist, dann zahlt ab dem Folgetag die Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, vorher
maximal 13,00 € tgl. (Differenz zum Netto zahlt dann der Arbeitgeber)
Liegt die Betriebsschliessung vor Beginn der Schutzfrist liegt ein
arbeitsrechtliches Problem vor. Aus meiner Praxis weiss ich, dass in
solchen Fällen dann eine Zahlung von Arbeitslosengeld erfolgte und dann die Zahlung von Mutterschaftsgeld durch die Kasse.
Gruss
Czauderna