Arbeitgeber räumt aus Geiz (Salz ist zu teuer) den Hof und damit den Zugang zur Eingangstür nicht. Es ist spiegelglatt
Frau hat Angst zu stürzen und sich und / oder das Baby zu schädigen
Kann die Frau irgendwie Druck auf den Arbeitgeber ausüben, dass er den Weg zu räumen hat? Dass sie, wenn das nicht geschieht nicht kommt?
Natürlich würde er haften wenn etwas passiert, das hilft der Frau aber auch nichts, wenn sie ihr Baby verliert.
na das nenn ich mal Vorausplanung. Es ist gerade mal Juli und heute warn’s hier 24 Grad. Ich geh mal davon aus, wir reden vom Befruchtungstag letzter Woche?
Klar! Zwing den Arbeitgeber sofort Schnee zu schippen! Wenn er das nicht macht, muss er lebenslang Schwangerschaftsrente zahlen!
hui wie scharf formuliert, aber was bringt Dir das? Da hier ja alle Fragen nur abstrakt sind macht das gar keinen Sinn In einer abstrakten Situation kann es ja schon Winter sein
Achja: bin zurzeit auch schwanger und kann es durchaus verstehen, dass man da nicht unbedingt hinfallen will… Das sollte auch ein Mann verstehen…
Zum fiktiven Fall würde ich sagen: viel tun kann man nicht. Einzige Idee die ich hätte wäre das Ordnungsamt. Jeder Häuslebauer muss ja auch räumen und wenn man das nicht tut bekommt man mit denen ja Probleme.
Arbeitgeber räumt aus Geiz (Salz ist zu teuer) den Hof und
damit den Zugang zur Eingangstür nicht.
Räumt er nicht? (Lässt also gefallenen Schnee einfach liegen, bis er sich festritt.) Oder salzt er nicht? (Also das Ausbringen von Streumittel anch dem Räumen.) Wird denn sonst irgendwie gestreut, z.B. mit Split? Darf man in dieser Gemeinde überhaupt salzen?
Der Arbeitgeber als (vermutlich) Verantwortlicher für den Weg hat nartürlich die Pflicht, die Verkehrsflächen sicher zu halten - und das ganz unabhäbngig davon, ob eine Mitarbeiterin schwanger ist oder nicht. Die Verkehrssicherheitspflicht hat aber auch ihre Grenzen - es von dem Verantwortlichen nicht zu erwarten, daß er den Weg im gleichen Zustand hält wie im Hochsommer. Deswegen trägt der Passant auch eine Mitverantwortung, sich durch passendes Schuhwerk und entsprechende Vorsicht den winterlichen Verhältnissen anzupassen.
Kann die Frau irgendwie Druck auf den Arbeitgeber ausüben,
dass er den Weg zu räumen hat?
Wenn er seine Verkehrsicherungspflicht nachweislich vernachlässigt kann man das sicher. Ich kann dir nicht sagen, wer da der richtige Ansprechpartner ist, würde auf das Ordnungsamt tippen.
Zum fiktiven Fall würde ich sagen: viel tun kann man nicht.
Einzige Idee die ich hätte wäre das Ordnungsamt. Jeder
Häuslebauer muss ja auch räumen und wenn man das nicht tut
bekommt man mit denen ja Probleme.
Das Ordnungsamt hat keine Räumpflicht auf Privatgrund durchzusetzen. Die Berufsgenossenschaft hingegen kann den AG zwingen, und zwar sehr konkret in Form einer „sofort vollziehbaren Anordnung“, für rutschsichere Verkehrswege auf dem Firmengelände zu sorgen.
Übrigens dürfte sich der konkrete Fall, bis der erste Schnee liegt, durch den beginnenden Mutterschutz erledigt haben.
BGV A1 „Grundsätze der Prävention“:
§ 9 Zutritts- und Aufenthaltsverbote
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Unbefugte Betriebsteile nicht betreten, wenn dadurch eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit entsteht.
§ 10 Besichtigung des Unternehmens, Erlass einer Anordnung, Auskunftspflicht
(1) Der Unternehmer hat der Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft die Besichtigung seines Unternehmes zu ermöglichen und sie auf ihr Verlangen zu begleiten oder durch einen geeigneten Vertreter begleiten zu lassen.
(2) Erlässt die Berufsgenossenschaft eine Anordnung und setzt sie hierbei eine Frist, innerhalb der die verlangten Maßnahmen zu treffen sind, so hat der Unternehmer nach Ablauf der Frist unverzüglich mitzuteilen, ob er die verlangten Maßnahmen getroffen hat.
(3) Der Unternehmer hat den Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft auf Verlangen die zur Durchführung ihrer Überwachungsaufgabe erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Er hat die Aufsichtspersonen zu unterstützen, so weit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
ich wusste nicht, dass hypothetische Fragen, die natürlich nur ausgedacht sind und auf keinen Fall auf Tatsachen beruhen, saisongebunden sind. Zeig mir doch mal bitte wo das steht!
Man wird angepflaumt sobald man nur erahnen kann dass es sich um ein akkutes Problem handelt, aber genauso wenn dem nicht so ist. Tja, dann weiß ich auch leider nicht, wie ich hier Fragen stellen soll.
Davon abgesehen beneide ich dich um deinen Wohnort. In der Ecke von Deutschland, in der ich wohne, könnte man wirklich meinen es fängt jeden Moment an zu schneien.
Hups… Ist der Fall jetzt nicht mehr fiktiv genug?!?
Vielen Dank für Deine Antwort!
Nein, er tut schlicht und einfach NICHTS. Wenn der Schnee dann vielleicht doch zu tief wird, so dass sich die Tür nicht mehr öffnen lassen würde, wird ein wenig weggeschaufelt, was die Sache dann aber eigentlich nur noch rutschiger macht, da spiegelblank, aber kein Splitt, kein Sand, kein Salz!
Hallo,
die Frau könnte sich auch während der Zeit, wo es so glatt ist, krankschreiben lassen. Ein verständnisvoller Frauenarzt wird dies sicherlich machen, um die werdende Mutter und das Kind nicht zu gefährden. Das ist bestimmt stressfreier, als sich mit dem Arbeitgeber wegen der Räumpflicht herumzustreiten.