Schwangerschaft in Elternzeit

Wsa wäre, wenn jemand in der Elterzeit von 2 Jahren nach der Geburt des Kindes erneut schwanger werden würde, und somit nicht zurück in den Beruf kann, da dieser Beruf ein generelles Beschäftigungsverbot für Schwangere beinhaltet laut MuSchGe. Was auch schon bei der ersten Schwangerschaft zu einem sofortigen Beschäftigungsverbot ab bekanntgabe der SS (Schwangerschaft) geführt hat.

Würde dann ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der SS das Beschäftigungsverbot (inkl Lohnfortzahlung) wieder greifen, oder übergangslos ab Ende der Elternzeit und bis dahin elterngeld, danach Lohnfortzahlung? oder wie würde das ablaufen?

Vielen Dank für die Bearbeitung dieses erfundenen Falles.

kelli

Hallo,

Beschäftigungsverbot ab bekanntgabe der SS
(Schwangerschaft) geführt hat.

Manche Abkürzungen wirken trotz Erklärung irgendwie fehl am Platze…

Gruß
Herr Hallmackenreuther

Naja, dies ist die offizielle Abkürzung für Schwangerschaft z.B. in der Medizin.

Trotzdem danke für den Hinweis, ich bin nichteinmal auf den Gedanken gekommen, da ich damit absolut nicht zu tun habe!!!

Leider bin ich nun noch nicht weiter in der Bearbeitung dieses konstruierten Falles.

gruß kelli

Hallo

Das Beschäftigungsverbot greift erst mit Ablauf der bisherigen Elternzeit bis zum Beginn der nächsten Elternzeit.

Gruß,
LeoLo