Wsa wäre, wenn jemand in der Elterzeit von 2 Jahren nach der Geburt des Kindes erneut schwanger werden würde, und somit nicht zurück in den Beruf kann, da dieser Beruf ein generelles Beschäftigungsverbot für Schwangere beinhaltet laut MuSchGe. Was auch schon bei der ersten Schwangerschaft zu einem sofortigen Beschäftigungsverbot ab bekanntgabe der SS (Schwangerschaft) geführt hat.
Würde dann ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der SS das Beschäftigungsverbot (inkl Lohnfortzahlung) wieder greifen, oder übergangslos ab Ende der Elternzeit und bis dahin elterngeld, danach Lohnfortzahlung? oder wie würde das ablaufen?
Vielen Dank für die Bearbeitung dieses erfundenen Falles.
kelli