Schwangerschaft kindergeld

azubi,schwanger,beschäftigungsverbot,geh jedoch zur schule
soll jetzt ein aufhebungsvertrag unterschreiben,der mir aber bis2014 eine ausbildungsstelle garantiert.bis jetzt bekomme ich mein azubigeld und kindergeld aber wie sieht es danach aus,wenn ich unterschreiben sollte? hartz 4, kein kindergeld,kein elterngeld?wohne bei meinen eltern,bin dann alleinerziehend,mein freund studiert,ich bin 21jahre,soll ich beim beschäftigungsverbot bleiben?

würde mich auf hilfe freuen

Hi

bleib bei dem Beschäftigungsverbot, geh dann demnächst (jenachdem wann dein kind zur welt kommt) in den mutterschutz über und nach der geburt in elternzeit.
somit bekommst du für dein Kind Kindergeld und Elterngeld.
SOlltest du aber zusätzlich Hartz4 beantragen, werden dir Kindergeld und Elterngeld laut dem neuen Gesetz, welches Anfang 2011 rausgekommen ist komplett angerechnet.

Keine Ahnung

Hallo!

Geh am besten mal zu einer Beratungsstelle wie ProFamilia oder andere.

Frag doch mal bei der IHK, die kennen sich da ja am besten aus. Aufhebungsvertrag würde ich nicht unterschreiben. Wie weit bist du denn mit Deiner Ausbildung?

Ich bin erst im erstel Lehrjahr, habe im September 2010 mit meiner Ausbildung zur Kfz-Mechatronikerin angefangen.

Frag doch mal bei der IHK, die kennen sich da ja am besten
aus. Aufhebungsvertrag würde ich nicht unterschreiben. Wie
weit bist du denn mit Deiner Ausbildung?

Hallo,

an Ihrer Stelle würde ich keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wozu auch. Sie haben dadurch nur Nachteile. In der Schwangerschaft darf sie niemand kündigen und in der Ausbildung, also im Anschluß, ist es unglaublich schwer jemanden zu künigen.

Bleiben Sie bei Ihrem Berufsverbot, machen Sie die Ausbildung zu Ende und dann können Sie sich um einen neuen Job bewerben.

Viele Grüße und eine schöne Restschwangerschaft.

P.S.: Der Vater des Kindes ist Ihrem Kind übrigens zum Unterhalt verpflichtet. Wenn er nichts verdienst kann das über das Jugendamt vorgestreckt werden.

Am besten du holsts dir einen Beratungsschein für einen Anwalt. Dann hast du die erste Beratung frei.
Er wird dir für deinen speziellen Fall wahrscheinlich am besten Auskunft geben können.
Alles Gute

Sorry, da habe ich keine Ahnung von. :frowning:

Tut mir leid, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ich würd einfach mal bei der Eltern- und Kindergeldstelle und bei der Arge nachfragen. Bei mir waren die von der Elterngeldstelle echt hilfreich und haben alle Fragen ohne Probleme beantwortet.
Vielleicht kennt sich aber jemand besser aus damit und kann dir so helfen.
Wünsch dir eine angenehme Schwangerschaft.
LG Schmunzl

Hierzu kann ich leider keine Auskunft geben.

Ab dem Moment wo du schwanger bist, bist du geschützt. Mit Schwangerschaftsurlaub usw. kommst du fast über 2014. Würde so eine Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. Man muss dich eh über die folgen aufklären, sonst ist er leicht von dir anfechtbar. Ein außen stehendes Gewerkschaftshaus deiner Branche kann dir da sicher weiterhelfen

Hallo,
beim Aufhebungsvertrag kenn ich mich leider gar nicht aus. Wende Dich bitte an jemand Anderen.

Viele liebe Grüße

beate

Leider kenne ich mich damit nicht so aus,aber eine Lehrstellengarantie bis 2014 würde ich mir nicht einfach so entgehen lassen…