Schwangerschaft Kündigung Beschäftigungsverbot

Hallo,

Ich habe vielleicht eine Frage, die hier schon beantwortet wurde, aber trotzdem möchte ich es von jemandem einmal zusammenfassen lassen.

Meine Freundin hat neue Arbeit gefunden.
1 Jahr befristetes Arbeitsvertrag unterschrieben,
3 Tage gearbeitet, es kamen gesundheitliche Probleme am ende wurde Schwangerschaft festgestellt, Frauenarzt hat sofort ein Beschäftigungsverbot ausgestellt, da sie schon früher Probleme mit der Schwangerschaft hatte. Es wurde dem Arbeitgeber in Kenntnis gegeben, der hat sie fristlos in der Probezeit gekündigt.

Wie sollen wir jetzt vorgehen, schließlich ist keiner Schuld, dass die schwanger ist. Jetzt droht sogar eine Abmahnung - das geht doch nicht, die hat doch die Beschäftigungsverbot.

Tut mir leid, ich bin kein Experte
Alles Gute

das Problem in der Probezet ist das der chef keinen grund braucht um sie zu kündigen.
Er kann das jederzeit tun, schwanger oder nicht…
NACH DER PROBEZEIT SIEHT DAS GANZ ABDERS AUS!

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/…

Kündigung ist nicht wirksam. Arbeitgeber muss aber schriftlich von der Schwangerschaft unterrichtet sein. Wenn nötig bis 2 Wochen nach Kündigungszugang.

Hallo,
da ich denke, dass hier einige Angaben fehlen, rate ich dazu, einen Rechtsanwalt in Sachen Arbeitsrecht aufzuzuchen.

Gruß

Für eine fristlose Kündigung sind auch in der Probezeit schwerwiegende Gründe (z.B. Diebstahl) Voraussetzung. Ansonsten kann nur fristgemäß mit 14 Tagen Kündigungsfrist gekündigt werden (BGB § 622). Hier liegt also der erste Rechtsverstoß vor.

Zudem besteht während der Schwangerschaft Kündigungsschutz lt. Mutterschutzgesetz § 9. Das ist der zweite Rechtsverstoß. Sollte der Arbeitgeber Ihren Hinweis darauf nicht sofort akzeptieren und die Kündigung zurücknehmen, gehen Sie sofort zum Gericht und reichen Sie Klage ein.

Damit kenne ich mich nicht aus.

Hallo

Zuerst einmal tut es mir Leid für Euch, dass es so gekommen ist mit der fristlosen Kündigung. Leider ist dies aber meines Erachtens nach rechtens, da in der Probezeit.
Keiner Schuld an einer Schwangerschaft gibt es nicht, da dazu immer 2 Personen gehören.
Wie das aber jetzt genau in Ihrem Fall ist und was man machen kann, da kann sicherlich am besten das Arbeitsamt helfen, da es für mich unter das „Arbeitsrecht“ fällt. Des weiteren kann ich mir vorstellen, dass es von Bundesland zu Bundesland anders ist.

Ich drücke alle Daumen und wünsche für die Zukunft und die Schwangerschaft nur das Beste!

Während der Probezeit kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Gründe zu nennen beenden. Da könnt ihr nichts machen.
Die Abmahnung halte ich für sinnlos. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde, hat sie ja keine Auswirkung.

Hallo, diese Fragen kann ich leider nicht beantworten. Aber vielleicht kann ProFamilia helfen.
Alles Gute.

Hallo Stefan,
grundsätzlich besteht in der Schwangerschaft und auch in der Probezeit und während des Beschäftigungsverbotes ein Kündigungsverbot. Jetzt muss man wissen, dass es sich bei Arbeitsverträgen um privatrechtliche Verträge handelt. Der Staat greift hier also nicht ein - auch nicht in Ihrem Fall. Zum zweiten muss man wissen, dass der Arbeitgeber durchaus kündigen könnte, wenn sich Ihre Freundin etwas zuschulden hat kommen lassen z.B. Diebstahl oder unentschuldigtes Fehlen. Ihre Freundin kann die Kündigung in jedem Fall anfechten, indem Sie dem Arbeitgeber schrifltich mitteilt, dass Sie mit der Kündigung nicht einverstanden ist. Sofern der Arbeitgeber weiterhin auf der Kündigung beharrt kann sich Ihre Freundin bei einem/r Anwalt/Anwältin beraten lassen oder aber auch bei der Beratungsstelle Ihres zuständigen Arbeitsgerichtes. Wenn sich Ihre Freundin nicht wehrt, dann ist die Kündigung wirksam. So ist das leider. Alles Gute und viel Erfolg, SAM

Während der Schwangerschaft ist sie unkündbar. Sie muß sich beim Gewerbeaufsichtsamt melden. Ihr AG muß weiter zahlen.

LG Silke

da kann ich leider nicht helfen,kenne mich da nicht aus,tut mir leid