Schwangerschaft mit Beschäftigungsverbot in der Krankschreibung

Ich bin seit neun Monaten krankgeschrieben und die Krankenkasse zahlt 70 % meines Lohns. Nun bin ich in der 10. Woche schwanger und sehr glücklich darüber. Mein Frauenarzt würde mir sofort ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Woraus berechnet sich das Geld, dass ich in meinem Beschäftigungsverbot erhalten würde? Bekomme ich 100 % des Lohns den ich vor neun Monaten aus regulärer Beschäftigung erhalten habe? Oder berechnet sich mein neues Einkommen aus den 70 % des Krankengeldes, das die Krankenkasse bezahlt? Sollte ich im letzteren Fall überlegen, mich wieder gesundschreiben zu lassen, bevor ich meine Schwangerschaft auf Arbeit bekannt gebe? Würde das etwas nützen, um finanziell besser dazustehen als in der Krankheit?

Grüß Gott,

Ich bin seit neun Monaten krankgeschrieben und die
Krankenkasse zahlt 70 % meines Lohns.

weshalb ?

Nun bin ich in der 10.
Woche schwanger und sehr glücklich darüber. Mein Frauenarzt
würde mir sofort ein Beschäftigungsverbot ausstellen.

Warum ein Beschäftigungsverbot ?
Oder meinst Du jetzt, dass er dich weiter arbeitsunfähig schreibt ?

Woraus
berechnet sich das Geld, dass ich in meinem
Beschäftigungsverbot erhalten würde? Bekomme ich 100 % des
Lohns den ich vor neun Monaten aus regulärer Beschäftigung
erhalten habe?

Mit Sicherheit nicht !

Oder berechnet sich mein neues Einkommen aus
den 70 % des Krankengeldes, das die Krankenkasse bezahlt?
Sollte ich im letzteren Fall überlegen, mich wieder
gesundschreiben zu lassen, bevor ich meine Schwangerschaft auf
Arbeit bekannt gebe? Würde das etwas nützen, um finanziell
besser dazustehen als in der Krankheit?

Dies wird dir hier im Forum niemand beantworten, solange Du deinen Text nicht neu schreibst und dabei FAQ:1129 beachtest.

Gruß aus dem Süden

Hallo,
Beschäftigungsverbot hat nix mit Arbeitsunfähigkeit zu tun und auch ich würde dir gerne mehr dazu schreiben, aber FAQ., 1129 steht dagegen.
Gruss
Czauderna

Ein Beschäftigungsverbot würde aufgrund einer Risikoschwangerschaft von einer Ärztin erteilt werden.

Hallo,
Ein Beschäftigungsverbot würde wegen einer Risikoschwangerschaft von einer Ärztin erteilt werden. Das wäre dann keine Arbeitsunfähigkeit.

Wie bekäme die Schwangere 100 % des eigentlichen Lohns, wie im Beschäftigungsverbot üblich?

Vielen Dank

Ein Beschäftigungsverbot würde aufgrund einer
Risikoschwangerschaft von einer Ärztin erteilt werden.

Nachdem Du scheinbar nicht begreifst, dass Du hier im Forum FAQ:1129 beachten musst und man deine Frage also nicht beantworten darf, kommt jetzt lediglich ein Link:

http://www.aerzteblatt.de/archiv/134526/Beschaeftigu…

Gruß Merger

Du bekommst nur den durchschnittlichen Lohn der letzten 13 Wochen. Also bleibts bei 70%.
Warum bekommst Du ein Beschäftigungsverbot?

LG Silke