Schwangerschaft Mitteilungspflicht d Arbeitgebers

Guten Morgen zusammen,

eine Mitarbeiterin ist schwanger. Früher musste der Arbeitgeber neben dem Betriebsrat noch das Amt für Arbeitsschutz hierüber informieren. Dies gibt es aber seit 2007 nicht mehr. Wer wäre dann jetzt hier zu inofrmieren??? Finde im Netz teilweise seeeehr alte Artikel :frowning:

Grüße
Lies1

Hallo,

nach § 5 MuSchG iVm § 20 MuSchG ist die „Aufsichtsbehörde“ zu informieren, das ist die nach Landesrecht für zuständig erklärte Behörde.

Früher war das nicht das Amt für Arbeitsschutz, sondern einheitlich die Gewerbeaufsichtsämter.

Mittlerweile gibt es da in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedliche Zuständigkeiten: http://www.sga-direkt.de/index.php?id=78

VG
EK

vielen Dank für die schnelle und sehr hilfreiche Antwort.
Habe über den Link die entsprechende Zustänigkeit leicht gefunden.
Dankeschön :smile:

LG
Lies1