Schwangerschaft nach vertragsende

Hallo.

Also der arbeitsvertrag von meiner freundin läuft noch bis september 2013. nun ist es so das sie schwanger geworden ist .

wir gehen mal ganz stark davon aus das sie dann auch keinen festvertag bekommen wird. sondern ehr arbeitslos wird.

nun ist sie gerade 1 1/2 jahre aus der lehre raus, und hat auch erst diese 1 1/2 jahre gearbeitet. dem nach wird sie wohl auch kein arbeitslosengeld 2 bekommen?? oder liege ich da falsch??

nun ist es aber so das ich im mom auch in einer umschulung bin und er 06.2014 fertig bin.

wir wohnen nicht zusammen.

und sie arbeitet im mom bei einer katholischen einrichtung.

nun ja meine bzw unsere fragen sind hier,
was stehen ihr nach bzw zum ende der schangerschaft für finanziele mittel zur verfügung. was könnte sie von wo bekommen??

kennt sich jemand aus??

wie sieht es mit kindergeld,elterngeld,erstausstattung??

Hallo,

wenn sie in den letzten 2 mindestens für 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hat, besteht bei der Arbeitsagentur Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei Bedürftigkeit kann beim Jobcenter Arbeitslosengeld II beantragt werden.

6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstag wird von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld gezahlt.

Am besten bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle genauer beraten lassen.

Gruß

RHW

Hallo.

Also bis das Baby kommt läuft ja ihr Arbeitsvertrag noch. Das heißt sie bekommt ganz normal Mutterschutzgeld von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber und anschließend Elterngeld sowie Kindergeld für das Baby.

Nur Forderungen an den Staat ??
Pfui Teufel.

nein!! natürlich nicht. aber wir wollten schon noch finaziel nen bissi klar kommen !!!

Nur Forderungen an den Staat ??
Pfui Teufel.

Hallo
macht am besten einen Termin bei der awo, Caritas oder sonst eine sozialstelle in eurer Umgebung.die kennen sich da mit allem aus,helfen bei Anträgen,dort kann man erstausstattung etc beantragen.macht das am besten sobald wie möglich.ich glaube man kann auch direkt zur arge gehen,aber ich denke,eine sozialstelle ist da besser: -)
alles gute,liebe grüße

Hallo

All diese Fragen fallen wohl eher unter das Arbeitsrecht und da kenne ich mich leider nicht aus. Des weiteren, kann ich mir vorstellen, dass dies auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Daher würde ich mal einen Termin beim Arbeitsamt machen, entweder können diese bei den Fragen helfen oder aber zumindest weiterhelfen an wen man sich wenden muss.

Ich drücke feste die Daumen und wünsche alles Gute!

Hallo,

meines Wissens nach muss man ein Jahr Vollzeit gearbeitet haben, um Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (bin mir gerade nicht 100% sicher ob 1 oder 2) zu haben. Wenn sie schwanger ist und arbeitslos wird, kann ihr nur empfehlen, Arbeitslosengeld zu beantragen.
Jedoch würde ich ausdrücklich betonen, dass sie nicht weiß, wer der Vater ist. Ansonsten kann es passieren, dass man das ALG nicht in voller Höhe oder nur teils bekommt. Wenn sie als Alleinerziehende ALG beantragt, kann sie auf Miete hoffen, Erstaustattung des Kindes, Zuschuss für das Kind und einmalig Zuschüsse für Kleidung. Zumindest habe ich das so bei einer Freundin mitbekommen. Das ist aber auch schon zwei Jahre her.
Sie soll auf jeden Fall die Unterlagen, die sie dann zum Ausfüllen bekommt, gut durchlesen. Bei meiner Freundin war es so, dass sie als Alleinerziehende hin ist und sie klar gemacht hat, dass sie nicht weiß, wer der Vater des Kindes ist. Die vom Amt haben ihr dann bei „Vater bekannt?“ Ja angekreuzt, anstatt nein. Also bitte genau hinschauen.

Hallo Carsten,

innerhalb der Laufzeit des Arbeitsvertrags (September 2013) bekommt deine Freundin die übliche Mutterschutzregelung - 4 Wochen vor und 6 Wochen nach der Entbindung. Ohne Arbeitsvertrag bzw. bei Ende des Arbeitsvertrags greift der Mutterschutz nicht mehr.

Die Kindergeldregelung gilt unabhängig von einem Arbeitsverhältnis. Die Eltergeldregelung ist an ein Arbeitsverhältnis gebunden.
Welche Unterstützungen es noch gibt, sind beim Sozialamt der Gemeinde zu erfragen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen weiter.

nordon

Hallo,
erst mal Gratulation zur Schwangerschaft! Habt nicht zuviel Angst, euch stehen eine Menge Hilfen zu und vielleicht bekommt deine Freundin ihren Vertrag sogar verlängert (ich kenne einige Arbeitgeber, die das machen – allerdings nur, wenn die Schwangere ganz offen ist und bald sagt, ab wann sie wieder arbeiten will und wie lange). Und gerade eine kirchliche Stelle sollte ja sozial sein. Deine Freundin hat in der Lehre und danach Anspruch auf Sozialleistungen erworben und kann wohl zunächst ALG I bekommen, falls sie arbeitslos wird. Außerdem bekommt ihr das sogenannte Elterngeld und Kindergeld (Kindergeld ist unabhängig vom Einkommen). Mit geringem Verdienst steht euch auch Wohngeld zu.
Was Erstausstattung etc. angeht, gibt es verschiedene Töpfe – von Stiftungen, Kirchen, Städten bzw. Gemeinden etc. Ich würde direkt beim Sozialamt der Stadt, in der deine Freundin lebt, anfragen und oder die nächste Caritas- oder Diakonie-Beratungsstelle aufsuchen. Die beraten kostenlos und können euch gute Tipps geben, auch, falls ein Umzug anstehen sollte. Die Mitarbeiter rechnen mit euch auch durch, wie es mit Sozialleistungen, Wohngeld etc. aussieht, falls ihr zusammenzieht – es sind ja ganz viele Wege denkbar, z. B. dass ihr zusammen lebt und dein Umschulungsgeld mit Wohngeld und Elterngeld aufstockt.
Außerdem gibt es im kommenden Frühjahr und zum Herbst wieder viele tolle Baby-Bazare, wo man kaum getragene Strampler, gut erhaltene Kinderwägen, Bettchen, Autositze etc. für wenig Geld bekommt – ich weiß, man hat da vorher so eine Scheu – aber hinterher weiß man: Das Baby stört es nicht, gebrauchte Sachen zu tragen und zu benutzen und wenn man neu gekauft hat, sagt man hinterher: Schade um’s Geld. Denn so ein Baby trägt ja nix auf und macht wenig kaputt.
Viel Glück und alles Gute!
LG Pamelie

Hallo carsten1980,

wenn der Vertrag nicht verlängert wird, dann endet er ganz normal im Sep. 2013 auch im Mutterschutz. Wobei ich mir kaum vorstellen kann, daß eine kirchliche Einrichtung wegen Schwangerschaft nicht verlängert. Nach der Elternzeit möchte sie ja bestimmt wieder arbeiten. Das würde ich meinem Chef auch so sagen!
Sobald sie weiß, daß der Vertrag nicht verlängert wird muß sie sich beim Arbeitsamt melden. Sie bekommt dann ALGI.
Danach kann sie sich entscheiden zwischen Elterngeld (was ich ihr anraten würde) oder ALGII. Beides bekommt man nicht!!! Ein Anrecht hat sie aber auf beides, egal wie lange sie gearbeitet hat!!

Am besten sie läßt sich bei der Diakonie oder PROFamilia beraten. Es gibt für bestimmte Gruppen Geld für die Erstausstattung (i.d.R. 1.500€, wenn sie nicht nur neues sondern auch gutes gebrauchtes kauft, kommt sie damit auch aus).
Zudem bekommt sie sicherlich Wohngeld.
Kindergeld auf jeden Fall (184€).

Es kommt natürlich auf den Verdienst an…das Elterngeld kann man sich auch zur Hälfte wegsparen um weitere 10 Monate „über die Runden“ zu kommen. Die gesplittete Auszahlung von der L-Bank würde ich nicht machen, da man sonst vielleicht von evtl. Änderungen, die im zweiten Jahr stattfinden, ebenfalls betroffen wäre!! So ging es vielen Eltern bei der Kürzung des Elterngeldes von 2010/2011!!

Bei weiteren Fragen einfach nochmal melden.

Alles Gute

Gruß Lore

Keine Ahnung

Hallo,

wenn Deine Freundin nach der Lehre nicht arbeitslos war und sofort den jetzigen Job angefangen hat,
steht Ihr Arbeitslosengeld I zu.
Am besten sofort beantragen!
Sollte sie wider erwarten doch weiter übernommen
werden, so kann sie den ALG Antrag wieder problemlos
zurückziehen.
Elterngeld bekommt sie nur,-soweit ich weiß- wenn sie auch einen Job hat.
Kindergeld muss sie bei der Kindergeldkasse beim Arbeitsamt beantragen. Geht aber erst wenn das Kind
geboren ist. Erstlingsausstattung muss sie auch bei der
ARGE beantragen. Die gibt es aber nur, wenn sie keinen
Job hat.
Ansonsten bist Du unterhaltspflichtig. Die erste Zeit
für Mutter und Kind.

Ich wünsche Deiner Freundin für die Geburt alles gute.
Für Euch beide viel Kraft und Freude an Eurerem Kind und Eurer Beziehung und für die berufliche Karriere
viel Erfolg.

Sprenzpeffer

Hallo Carsten,
ihre Freundin hat nach Vertragsende Anspruch auf AlG 1 und Mutterschaftsgeld (Agentur für Arbeit.
Babyerstausstattung könnte sie beim Jobcenter und ergänzend bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe (Stiftung Hilfe für Mutter und Kind) beantragen. Ist Ihr Existenzminimum vor oder nach der Entbindung nicht gesichert erhalten Sie, Ihre Freundin und/oder das Kind AlG2 bzw. Sozialgeld über das Jobcenter. Nach der Entbindung erhält Ihre Freundin mind. 300€ Elterngeld und 184€ Kindergeld.
Lassen Sie sich bzgl. der finanziellen Hilfen kostenlos bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle beraten. Die können Ihnen alle wichtigen Infos geben. Sie können sich zuaätzlich im Internet informieren z.B. www.biallo.de/soziales oder www.eltern.de oder www.babycenter.de etc. Alles Gute und Gruß an Ihre Freundin, SAM

Hallo,

schau einfach hier rein:

http://www.familienplanung.de/beratung/rechtliches-u…

was die Erstausstattung angeht, weiß ich, dass man dafür die finanzielle Hilfe von der Diakonie oder Caritas bekommt. Einige meinen, dass Caritas mehr zahlt (diese Aussage ist aber nicht 100%ig!!!).

Tut mir Leid, da muss ich passen.