Angenommen, eine Mitarbeiterin befindet sich in Elternzeit. Die Schwester arbeitet im selben Unternehmen.
Die Mitarbeiterin ist erneut schwanger, meldet dies aber nicht dem Unternehmen. Die Schwester der betreffenden erzählt es ihrer Kollegin und sucht Rat, was die betreffende jedoch nicht weiß. Nun steht die Kollegin und auch die Schwester im totalen Konflikt, da beide es nicht OK finden, dass die Betreffende die Schwangerschft nicht meldet. Die Kollegin hat u.a. Angst, ihren job zu verlieren, wenn Sie es dem Chef nicht erzählt, da sie seine Assistentin ist und damit Vertraute.
Gekündigt werden kann die Schwangere in keinem Fall!
Das Mutterschutzgesetz regelt das. Würde der Schwangeren jetzt gekündigt, weil der Arbeitgeber nicht davon weiß, so könnte die Schwangere innerhalb von 2 Wochen nach der Kündigung den Nachweis der Schwangerschaft beim Arbeitgeber abgeben und die Kündigung würde unwirksam.
Es gibt daher für die Schwangere eigentlich keinen Grund die Schwangerschaft nicht zu melden. Daher empfehle ich Schwester und evtl. Kollegin mit der Schwangeren zu reden die Schwangerschaft zu melden. Schließlich kann der Schwangeren ja kein Nachteil entstehen. Dies wäre meiner Meinung nach die sinnvollste, eleganteste und unauffälligste Lösung, herauskommen wird es schließlich allemal.