Schwangerschaft und befristeter Vertrag

Hallo,

trotz langen Studierens von Mutterschutzgesetzt und co. habe ich ein paar Fragen.
Es geht um eine Frau, deren befristeter Vertrag bis zum 31. August 2009 läuft. Sie ist nun schwanger geworden. Nach der Geburt ihres Kindes (voraussichtlich Ende Juni) möchte Sie sich mind. 1 Jahr lang selbst um ihr Kind kümmern.

  1. Wann muss sie ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informieren?
  2. Ab wann beginnt der Mutterschutz und was bedeutet das konkret für sie - welche Ämter muss sie aufsuchen, wieviel Geld wird ihr von wem gezahlt?
  3. Muss sie nach der Geburt für den Zeitraum von (wahrscheinlich) Juni bis Ende August Elternurlaub beantragen?
  4. Da der Vertrag im August ausläuft, wonach wird dann das Elterngeld berechnet?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

trotz langen Studierens von Mutterschutzgesetzt und co. habe
ich ein paar Fragen.
Es geht um eine Frau, deren befristeter Vertrag bis zum 31.
August 2009 läuft. Sie ist nun schwanger geworden. Nach der
Geburt ihres Kindes (voraussichtlich Ende Juni) möchte Sie
sich mind. 1 Jahr lang selbst um ihr Kind kümmern.

  1. Wann muss sie ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft
    informieren?

sofort, da u.U. Vorschriften des Mutterschutzgesetzes ( z.B. Beschäftigungsverbot ) greifen könnten.

  1. Ab wann beginnt der Mutterschutz und was bedeutet das
    konkret für sie - welche Ämter muss sie aufsuchen, wieviel
    Geld wird ihr von wem gezahlt?

Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstag und endet 8 Wochen nach dem tatsächlichen
Entbindungstag - frei Frühgeburten oder Zwillingen wären das
dann 12 Wochen. Ämter muss sie nur nach der Geburt das Standesamt wegen der Geburtsurkunde aufsuchen. Vor der Geburt reicht die Krankenkasse - dieser muss innerhalb von 49 Tagen vor dem mutmaßlichen Entbindungstag eine Bescheinigung über denselben übersandt werden. Diese Bescheinigung dient zur Festlegung des Zahlungsbeginn des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses.
Die Kasse zahlt für die Dauer der Schutzfristen maximal 13,00 € pro
Tag - der Arbeitgeber die Differenz zum tatsächlichen Netto, aber
nur bis Vertragsende - danach zahlt die Kasse weiter Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldanspruchs.

  1. Muss sie nach der Geburt für den Zeitraum von
    (wahrscheinlich) Juni bis Ende August Elternurlaub beantragen?
  2. Da der Vertrag im August ausläuft, wonach wird dann das
    Elterngeld berechnet?

Kann ich leider nix dazu sagen weil keine Ahnung.

Vielen Dank im Voraus!

Bitte

Gruß

Czauderna

  1. Wann muss sie ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft
    informieren?

Das ist ihr freigestellt. Sie muß den AG im Prinzip überhaupt nicht informieren. (Wenn sie in den Genuß des Muschu kommen möchte, dann sollte sie den AG informieren) Aber ein Zwang besteht nicht. Gerade bei befristeten Verträgen, die evtl. verlängert werden, kann warten ja eine Strategie sein.

  1. Ab wann beginnt der Mutterschutz und was bedeutet das
    konkret für sie - welche Ämter muss sie aufsuchen, wieviel
    Geld wird ihr von wem gezahlt?

wurde ja schon beantwortet.

  1. Muss sie nach der Geburt für den Zeitraum von
    (wahrscheinlich) Juni bis Ende August Elternurlaub beantragen?

Ja, denn sie will ja nicht arbeiten.Sie muß für den gesamten Zeitraum beantragen, nicht nur für diese Monate.

  1. Da der Vertrag im August ausläuft, wonach wird dann das
    Elterngeld berechnet?

Das EG berechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monate VOR der Geburt.

Sie

sich mind. 1 Jahr lang selbst um ihr Kind kümmern.

  1. Wann muss sie ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft
    informieren?

sofort, da u.U. Vorschriften des Mutterschutzgesetzes ( z.B.
Beschäftigungsverbot ) greifen könnten.

Das stimmt so nicht. Es gibt keinen Zwang.

Das stimmt so aber auch nicht - es gibt keinen Zwang was den Zeitpunkt
der Information angeht aber wenn die Schwangere den Schutz des
Mutterschutzgesetzes genießen will ist sie doch gezwungen den
Arbeitgeber zu informieren.
Was deine „Taktik“-Info angeht - darüber kann man auch geteilter
Meinung sein.
Gruß
Czauderna

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Können wir uns darauf einigen, dass sie nur dann die Schwangerschaft anzeigen muss , wenn sie „Vorteile“ des Mutterschutzes in Anspruch nehmen möchte?

Eine Pflicht, die Mutterschaft auf jeden Fall anzuzeigen, existiert de facto nicht.

VG
Guido