Schwangerschaft und beschäftigungsverbot

hallo,
folgendes problem. es besteht eine schwangerschaft, die schwangere ist seit mehreren wochen krank geschrieben. nun steht ein beschäftigungsverbot im raum. der frauenarzt weigert sich eine bescheinigung auszustellen, da er kein arbeitsmediziner ist und keine begehung des betriebes vornehmen kann. der arzt schiebt die verantwortung an den betrieb. der betrieb eigert sich ebenfalls zu helfen (angelblich sogar kein betriebarzt vorhanden). die berufsgenossenschaft hilft auch nicht. aber die mutter hat eine eindeutige gefährdung sowie das ungeborene kind.
die mutter steht jetzt alleine da und hat angst, da sie so geschwächt ist und nicht einmal den haushalt alleine schafft.
die frage ist wie kann sie ein rechtliches beschäftigungsverbot erreichen??

vielen dank für eure hilfe

pucksi

Hallo…

es ist dringend zu empfehlen den Arzt zu wechseln, da dessen Begründung „er sei kein Arbeitsmediziner“ einfach nur haarsträubend ist.
Jeder niedergelassene Arzt kann und muss ein Attest ausstellen aus dem ein Beschäftigungsverbot hervorgeht, wenn die Gesundheit der Mutter und des ungeborenen gefährdet ist.

Liebe Grüße

hallo,

ohne in die rechtliche problematik einzusteigen:
die mir bekannten beschäfigungsverbote (es waren einige) wurden stets vom behandelnden frauenarzt ausgesprochen.den arzt wird man wohl nicht zu irgend etwas zwingen können - da kann man nur den arzt wechseln(evtl. vorher mit der krankenkasse sprechen)

viel erfolg und alles gute

ri

hallo Pucksi,

was für eine beschäftigung ist das denn, und in welcher woche ist die werdende mama?

es gibt da ganz klare gesetzliche regelungen wegen mutterschutz usw.

im zweifelsfall den gynäkologen wechseln (aber erst, wenn der neue auch bereit ist eine entsprechende bescheinigung zu erstellen

hi,

die werdene mutter ist verkäuferin und hat einen arbeitstag von 11 stunden und nur einer halben stunden pause wo sie effektiv sitzten kann. sie hat mehrere thrombosen in einem bein, und eine blutunersuchung hat ergeben das sie erhöhte blutwerte hat die darauf hindeuten,dass sie immer wieder thrombosen haben kann und die können bekanntlich zu einer embolie führen. desweiteren gehört zu ihrem beruf das sie möbel tragen muss. sie ist in der 15 ssw. bei ihrem ungeboren kind wurde auch eine nackenfalte festgestellt. das kind soll keine behinderung haben, aber wenn sich die mutter nicht schont, könnte das kind krank werden. leider ist bei ihrem beruf keine schonung wohl möglich.

gruß pucksi

so wie ih das sehe, muss jetzt der behandelnde gynäkologe (eventuell basierend auf dem attest eines gerinnungsspezialisten) ein entsprechendes statement abgeben, was dann zur befreiung bis zur geburt führt, ansonsten würde ich den gynäkologen abgeben. aber vorsicht, wenn der arbeitgeber gemein/schlau ist, wird er behaupten, dass auf grund der thrombosegefahr, egal ob schwanger oder nicht, eine weiterbeshäftigung nicht möglich ist (allerdings dann erst nach ablauf der mutterschutzfrist). es droht die auflösung des arbeitsverhältnisses. aber wenn so eine thromboseneigung (meistens Protein S Mangel oder Leyden Faktor Mutation)besteht (womöglich noch pille und rauchen dazu)vorhanden ist, würde ich eh den job wechseln, sollte das abeitsamt dann auch finanzieren.

hoffe es hilft und schöne schwangerschaft.

hi,
danke deine antwort hilft der mutter bestimmt weiter. sie hatte bisher noch nie probleme wegen thrombosen, es wurde von dem labor vermutet das die erhöhten werte auf die schwangerschaft zurück zu führen sind. letzlich wird sich das für sie erst nach der schwangerschaft mit sicherheit sagen lassen. aber sie hatte auch nicht unbedingt vor wieder in das unternehmen zurück zu gehen. da diese arbeit ihr nicht viel zeit für ihr kind lassen würde. es wäre nur für sich eine möglichkeit zurückzugehen bevor ihr die arbeitslosigkeit droht.

nochmals vielen dank für deine super antwort

pucksi

Hallo Pucksi,

also zuallererst ist der Arzt gefragt. Er kann seine Verantwortung nicht „abschieben“. Besteht auch nur das geringste Risiko für Mutter u. Kind würde er sich „strafbar“ machen.

Siehe auch Passus Beschäftigungsverbot:
Ist die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet, kann der Arzt der Schwangeren ein Beschäftigungsverbot erteilen. Doch wann ist dies der Fall? Eltern.de erklärt, was das Mutterschutzgesetz vorsieht und was es mit dem individuellen Beschäftigungsverbot auf sich hat.
Sind Beschäftigungsverbote vom Mutterschutzgesetz vorgesehen?
Hat eine Berufstätige ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert, so muss sich dieser an das Mutterschutzgesetz halten, und besondere Rücksichtnahme walten lassen. Um das zu erreichen, sind in diesem Gesetz eine Reihe von Schutzvorschriften verankert - dazu gehören auch Beschäftigungsverbote.

Generelle Beschäftigungsverbote werden im Mutterschutzgesetz genau aufgeführt und benannt. Neben diesen generellen Beschäftigungsverboten gibt es jedoch noch einen weiteren Schutz für werdende Mütter - das individuelle Beschäftigungsverbot für den Einzelfall nach Paragraph 3.

Nach dem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest - die Bescheinigung einer Hebamme genügt nicht. Durch das individuelle Beschäftigungsverbot soll gewährleistet werden, dass eine werdende Mutter sofort aufhört zu arbeiten, wenn auch nur das kleinste Risiko für sie oder das Kind auftritt. Schwangere sollen nicht wegen des finanziellen Verlustes durch das geringere Krankengeld sich oder ihr Baby in Gefahr bringen, indem sie weiter ihrer Tätigkeit nachgehen.

Wann wird ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt?
Gründe für ein individuelles Beschäftigungsverbot können sein: eine Risikoschwangerschaft, die Gefahr einer Frühgeburt, eine Mehrlingsgeburt, eine Muttermundschwäche, besondere Rückenschmerzen oder weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf die Schwangerschaft zurückgehen. Die Grenzen zwischen schwangerschafts- und krankheitsbedingten Beschwerden sind oft fließend. Deshalb muss der Arzt entscheiden, ob es sich um eine Krankheit oder um Symptome handelt, die durch die Schwangerschaft hervorgerufen werden. Ferner muss er abwägen, ob Komplikationen zu befürchten sind, die ein individuelles Beschäftigungsverbot gebieten. Wichtig: Dazu muss bei der werdenden Mutter nicht unbedingt eine Erkrankung vorliegen.

Droht sich die schwangere Frau durch Tätigkeiten zu gefährden, die ihr nach dem Mutterschutzgesetz sowieso verboten sind, ist es sinnlos, ein individuelles Beschäftigungsverbot auszusprechen. Soll sie beispielsweise ständig schwere Lasten heben, ist statt des Gangs zum Arzt der zum Gewerbeaufsichtsamt ratsam. Denn das ist zuständig für die Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen.

Ich würde in diesem Falle mit dem Gewerbeaufsichtsamt drohen bzw. sogar den Arzt wechseln, da nicht kompetent genug. Egal ob er den Arbeitsplatz kennt oder nicht, er kann sich die Angaben von der Schwangeren geben lassen.
Ob ein Betriebsarzt vorhanden ist, ist dann zweitrangig. Nicht jeder Betrieb hat diesen.

Bitte um kurze Rückmeldung, ob die Antwort weitergeholfen hat und wie es weiter ging. (für andere Hilfesuchende dann beispielhaft).

MFG Octo-Juro

PS: Und alles Gute für die Schwangerschaft…

Hallo!
Ich habe keine Ahnung. Was ist denn das für ein Günakologe? Ich habe in de ambulanten Krankenpflege gearbeitet und mein Arzt hat da das Verbot ausgesprochen , wegen dem schweren Heben und Tragen der Patienten und auch wegen der Psyche. Ab dem Bekanntwerden der Schwangerschaft, hat mich die Chefin nur noch gemobbt. Also entweder mal den Arzt wechseln, in ein Krankenhaus gehen oder vielleicht mal mit einem Anwalt reden.
MfG J.Strauß

hallo,
ich wollte nur mal sagen wie das ganze ausgegangen ist. der arbeitgeber hat ihr eine bescheinung ausgestellt, in der steht das sie mehr als 5 bzw. 10 kilo jeden tag heben muss und das es eine arbeit ist die fast ausschließlich stehend zu verrichten ist. desweiteren schrieb er das man auf ihre bedürfnisse keine rücksicht nehmen kann.
letzlich war es ihre kk die ein berufsverbot ausgesprochen hat, dies geschah nach ablauf von 6 wochen der krankschreibung.

ich möchte euch allen für eure hilfe danken.

gruß pucksi