Schwangerschaft und Kinder krigen bei geistiger Behinderung

Guten Tag,

eine geistig behinderte junge Frau namens Mia ist im gebärfähigen Alter und hat seit Kurzem verleibt. Der Freund von Mia ist ebenfalls geistig behindert. Beide brauchen Unterstützung fürs Leben, eine Schwangerschaft mit allen Konsequenzen sind für Mia schon wegen der körperlichen Fülle und auch wegen der geistigen Schwäche nicht zumutbar.

Einem Kind können die beiden geistig behinderten Menschen leider nicht gerecht werden. Allerdings sind die beiden fest entschlossen, sie lieben sich und sie wollen Kinder haben, ganz viele Kinder.

  1. Kann eine Sterilisation von Mia auch gegen den Willen von Mia durchgeführt werden? Mia will das nicht, sie will Kinder haben.

  2. Kann ein Hormon-Stäbchen zur Schwangerschaftsverhütung bei Mia eingesetzt werden, auch gegen den Willen von Mia?

  3. Wer muss im schlimmsten Fall die Abtreibung einer Schwangerschaft befürworten?

  4. Wenn Mia und ihr Freund ihren freien Willen leben dürfen und es kommt zu gesundheitlichen Komplikationen, wer ist dafür verantwortlich?

  5. Wer kümmert sich um die Psyche von Mia, wenn die Kinder vom Jugendamt weggenommen werden?

  6. Wo kann man sich beraten lassen?

Gruß von Schlupfine_007

Nein !

Sag mal, was erlaubst du dir denn auch nur anzudenken.

Hallo,
Das Thema ist auf jeden Fall wichtig, aber Deine Gedankengänge sind grottenschlecht!
Wie alt sind denn benannte Menschen und wer hat die Vormundschaft?
Wie steht’s um die Kommunikation und die Aufklärung?
LG,Mao

Hallo Schlumpfine,

erkundige dich bei der Lebenshilfe, die machen gute Sexualerziehungsseminare.

Gruss, Gabi

Mia sollte aus medizinischer Sicht nicht schwanger werden.

Außerdem muss man auch an das Kind denken.

So schlecht finde ich meine Gedanken nicht.
Mia sollte aus ärztlicher Sicht nicht schwanger werden.

Außerdem muss man auch an das Kind denken.

Wenn es Mia während der Schwangerschaft schlecht gehen würde, so sagt der Arzt, würde eine Abtreibung gemacht werden.
Das wäre für Mias Seele ganz schlecht. Daher wäre es besser, keine Schwangerschaft entstehen zu lassen.

Ok. Danke.

Das ist zunächst einmal lediglich Deine persönliche Einschätzung. Wobei ich nicht beurteilen kann, inwiefern Du für eine solche Einschätzung qualifiziert bist, z.B. durch eine sonder- oder sozialpädagogische Ausbildung. Deine folgenden Fragen deuten allerdings darauf hin, dass das nicht der Fall ist.

Definitiv: Nein. Selbst wenn für Mia durch das Betreuungsgericht eine Betreuung angeordnet ist, können weder Betreuer/in noch Betreuungsgericht in eine Sterilisation gegen ihren Willen einwilligen. Vgl. § 1905 BGB. Grundsätzlich ist in Deutschland Zwangssterilisation nach den Artikeln Art. 1 und Art. 2 des Grundgesetzes unzulässig. Die Grundrechte gelten auch für geistig Behinderte, nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen mit den Eugenikprogrammen des Dritten Reichs. Strafrechtlich fällt eine Zwangssterilisation unter § 225 StGB, es ist schlicht eine schwere Körperverletzung und wird dementsprechend bestraft.

Auch das wäre eine ärztliche Zwangsmaßnahme, wenn auch eine deutlich weniger schwerwiegende. Da gibt es einiges zu beachten, vgl. § 1906a BGB. Eher nicht. Dasselbe (ärztliche Zwangsmaßnahme) gilt für die folgende Frage nach der Abtreibung - da müsste vom Betreuungsgericht schon ein erhebliches Gesundheitsrisiko für die Mutter festgestellt werden.

Wenn Du Deinen freien Willen leben darfst und es kommt zu gesundheitlichen Komplikationen (z.B. weil Du rauchst, Alkohol trinkst, zu viel isst und Dich zu wenig bewegst usw. usf.), wer ist dann dafür verantwortlich? Eine geistige Behinderung ist kein Grund, jemanden komplett zu entmündigen - d.h. ihm oder ihr die Möglichkeit zu versagen, eigenverantwortliche - auch riskante - Entscheidungen über sein / ihr Leben zu treffen.

Möglicherweise wäre es bei Mia eine Risikoschwangerschaft. Es gibt viele Frauen, die zur Erfüllung ihres Kinderwunsches zu einer Risikoschwangerschaft bereit sind. Im Zweifelsfall müsste der betreuende Arzt feststellen, dass eine medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch vorliegt, also eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer dauerhaften schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen Gesundheitszustandesvon Mia besteht, die nicht auf eine andere zumutbare Weise abwendbar ist. Auf Grundlage einer solchen Diagnose könnte dann auf Antrag des Betreuers / der Betreuerin das Betreuungsgericht einen Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen von Mia anordnen, wenn ihr selbst die Einsicht in die Gefahr fehlt. Die Abwägung, ob die Gefahr einen solchen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht von Mia rechtfertigt, ist also Sache des Gerichts - und die entscheiden da heute glücklicherweise nicht mehr so leichtfertig wie früher.

Es hängt natürlich vom jeweiligen Einzelfall ab, aber in der Regel ist so etwas nicht erforderlich. Alleine auf Grund einer Behinderung darf in das Sorgerecht ohnehin nicht eingegriffen werden, das ist speziell durch Artikel 23 der auch von Deutschland unterzeichneten UN-Behindertenrechtskonvention untersagt, die du Dir ruhig einmal komplett durchlesen könntest.

Zunächst einmal wäre jedenfalls die Frage zu stellen, wie man dafür sorgen kann, dass so etwas gar nicht notwendig wird. Zur Unterstützung gibt es da in Deutschland die Einrichtung der Familienhilfe. Nähere Auskunft erteilt das zuständige Jugendamt, falls Mia und/oder ihr Freund nicht ohnehin in einer Einrichtung arbeiten, die ein solches Angebot hat oder direkt vermitteln kann.

Zum Beispiel bei der Bundesarbeitsgemeinschaft begleitete Elternschaft.

Disclaimer: das ist keine Rechtsberatung, für die ich in keiner Weise qualifiziert bin, lediglich meine persönliche Meinung.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo.
Normalerweise müßte ein Betreuer für Eltern und die Minderjährigen (Kinder) in Betracht gezogen werden und bestimmt werden (Gericht). Betreuer, der zum Wohl von Nachkommenschaft und den beiden einen Beitrag zu leisten vom Wissen her in der Lage ist, also in der Befähigung, die Grunddinge für reales Grundlageansetzen zu der Existenz von in modifizierter Voraussetzung für Grund-Erhaltung von Glück oder/und Wohl, zu ‚bauen‘, herbeizuführen, ist. Gruß, Urheberreste

DANN wirklich den Rat von 16:50 Uhr beherzigen ODER in Kauf nehmen, daß Mia mit dem Schwangersein in leichten seelischen Konflikt kommt.
(Das sind alles Meinungen. Rechtliche Vorgaben sind rar.)

Hi.
Aah, also, an die Möglichkeit, daß schon der Anfang nicht die korrekten Daten als Inhalt hat, habe ich nicht gedacht. Gute Idee.

Hallo,

ich möchte mein Negativsternchen erklären.
Du hast natürlich recht, was die Sache angeht.

Aber ich verstehe, schlumpfine_007s Bedenken, Sorgen, Überlegungen. Sie ist - wenn ich ihren anderen Beitrag richtig verstehe - die Schwester von Mia. Natürlich macht sie sich Gedanken, nicht nur, was die Gesundheit von Mia betrifft, sondern auch die Gesundheit des noch hypothetischen Baby und allen möglichen Dingen, die da auf sie zukommen können.

Eine Frage zu stellen, muss erlaubt sein. Dein Vorwurf, in dieser Weise vorgebracht, ist nicht akzeptabel.

Grüße
Siboniwe

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Ja, das ist alles durchaus nachvollziehbar, insbesondere wenn die Fragestellerin (was anzunehmen ist) selbst persönlich betroffen ist. Wenn man für eine behinderte Person aus familiärer Verpflichtung heraus Verantwortung übernimmt (z.B. in Form einer Betreuung) oder sich auch nur um diese Person und ihr Wohlergehen sorgt (was sich aus der Anfrage durchaus heraushören lässt) ist das zunächst einmal anerkennenswert. Wenn sich die Aussicht eröffnet, dass sich eine solche Verantwortung noch vergrößert - konkret durch Kinder dieser behinderten Person oder durch medizinische Probleme, die sich durch eine Schwangerschaft für die Behinderte ergeben können - dann sind entsprechende Besorgnisse nur zu verständlich und (zumindest für mich) wie schon gesagt nachvollziehbar.

Daher meine Verweise auf Angebote, die einen als Angehörigen da zumindest entlasten. Und hier jetzt der ausdrücklich Hinweis, dass geistig Behinderte in aller Regel im Rahmen ihrer Möglichkeiten gute und hingebungsvolle Eltern sind und Kinder mit behinderten Eltern idR besser dran sind als mit dysfunktionalen Eltern - etwa bei Alkoholismus, Neigung zu Gewalt usw. eines oder gar beider Elternteile. Dazu die Anregung: wäre es angebracht, in solchen Fälle über eine Zwangssterilisation nachzudenken? Ich glaube (hoffe), dies Zeiten sind vorbei.

Für Kinder ist es vor allem wichtig, Liebe und Zuwendung von ihren Eltern zu erfahren. Das können auch geistig Behinderte leisten und indem man ihnen die Chance gibt, dies zu zeigen, schenkt man ihnen ein großes Stück Lebensqualität. Man zeigt, dass man sie und ihre Bedürfnisse, ihre Lebensentwürfe ernst nimmt. Für die sekundären Bedürfnisse der Kinder gibt es Hilfsangebote - und ja, natürlich ist das für Betreuer und das engere soziale Umfeld (v.a. die Familie) eine zusätzliche Herausforderung, für deren Inanspruchnahme zu sorgen. Aber das kann auch eine lohnende und beglückende Erfahrung sein, mitzuerleben, wie ein behindertes Familienmitglied auch in diesem, sehr wesentlichen Bereich menschlichen Lebens - eine Familie aufzubauen - hineinwächst und erwachsen wird. Nein, es wird nicht „normal“ sein - aber das muss es auch nicht. Eine 31-Jährige Behinderte ist kein unmündiges Kind mehr - als jemand, dem ihr Glück am Herzen liegt, sollte man ihren Wunsch nach einem möglichst „normalen“ Erwachsenenleben ernst nehmen und nach Möglichkeit unterstützen.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Die Gedanken sind frei.
Diese so abzuwerten und als „grottenschlecht“ hinzustellen, finde ich nicht in Ordnung. Welche Argumente hast du für diese Verurteilung?

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Ach, es ist doch immer wieder herrlich, wie du Deutschlehrer zum Lachen bringst!

Tja gekonnt, nicht :8 ?

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Ich war zwar nicht gefragt, aber ich denke (bzw. hoffe), es ist hier nicht wirklich erforderlich, eingehend zu erklären, was an der Idee einer Zwangssterilisation von Behinderten „grottenschlecht“ ist. Zumal hier schon deutlich gemacht wurde, dass dem hierzulande nicht nur das Strafgesetzbuch entgegen steht, sondern es auch ein Verstoß gegen die im Grundgesetz garantierten Grundrechte wäre und die Befürwortung einer Zwangssterilisation Behinderter damit verfassungsfeindlich wäre. Dass dem auch internationales Recht entgegensteht wurde ebenso angesprochen wie auch (zumindest andeutungsweise), dass speziell Zwangssterilisation und Zwangsabtreibung Instrumente der nationalsozialistischen „Rassenhygiene“ waren - von da ist der Schritt zur Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens kein großer mehr. 300.000 staatlich angeordnete Morde an Behinderten zwischen 1939 und 1945 sind 300.000 Argumente gegen solche „Gedanken“.

Ich halte @schlumpfine_007 wirklich zugute, dass sie das, was sie hier geschrieben hat, nicht wirklich durchdacht hat. Das macht @schlumpfine_007 entschuldbar - aber nicht ihre „Gedanken“. Die mögen zwar frei sein, was jedoch nichts daran ändert, dass sie „grottenschlecht“ sind.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Sagt welcher Arzt, dass sie nicht schwanger werden darf? Komisch, dass dieser Arzt das sagt, die Frage nach einer angeblichen Zwangsabtreibung aber dann offen geblieben sein soll. Das klingt ziemlich unglaubwürdig! Den Arzt möchte ich sehen!

Auch Menschen mit geistiger Behinderung können Eltern werden! Sie brauche Unterstützung, aber sie können Eltern werden! Hier ist die geistige Behinderung in einer Ausprägung, die laut deiner eigenen Angaben an der Entwicklung zum ambulanten Wohnen steht.
https://www.lebenshilfe.de/de/themen-recht/familie-kindheit-und-jugend/eltern-mit-behiinderung.php

Was mich am allermeisten stört ist deine eiskalte, völlig gefühllose Art damit umzugehen! Du fragst nicht einmal nach einem ob. Die Entscheidung, dass keine Kinder, hast du längst gefällt. Du fragst auch nicht danach, wie man vielleicht jemanden davon abbringen könnte oder ob das geht. Du denkst nur über Zwangsmaßnahmen gegen den Willen nach.

Es sind große Zweifel daran zu setzen, dass du überhaupt die Betreuung hast, weil du so viel Dünnpfiff dazu geschrieben hast. Wenn, dann müsste man dir jedenfalls sofort die Betreuung entziehen.