Schwangerschaft und Kündigung

Liebe Experten,

ich habe da noch eine Frage:

mal angenommen eine Arbeitnehmerin hat einen fristlosen Vetrag und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Jetzt kündigt die Arbeitnehmerin fristgemäß und wird aber in dieser Zeit schwanger.
Was passiert dann? Wie müßte sie sich verhalten?

Danke für Eure Antworten im vorraus.

Franziska

Hi!

Der besondere Kündigungsschutz von Schwangeren gilt nur bei Kündigungen seitens der Arbeitgeber.

LG
Guido

und das heisst, das die Arbeitnehmerin nach der Kündigung arbeitslos ist? Würde sie dann finanziell von anderer Seite unterstützt werden?

Gruß
Franziska

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Hi!

und das heisst, das die Arbeitnehmerin nach der Kündigung
arbeitslos ist?

Nach Ablauf der Kündigungsfrist: Natürlich!

Würde sie dann finanziell von anderer Seite
unterstützt werden?

Keine Ahnung! Erziehungsgeld ist da was, das mir einfällt…

Aber mein Steckenpferd ist das Arbetsrecht - von Sozialrecht habe ich eher weniger Ahnung.

LG
Guido

Hallo,

und das heisst, das die Arbeitnehmerin nach der Kündigung
arbeitslos ist?

natürlich. Genauso wie sie es ohne Schwangerschaft auch wäre.

Würde sie dann finanziell von anderer Seite
unterstützt werden?

Neben dem Bundeserziehungsgeld könnte es je nach Bundesland und Kriterien auch noch ein Landeserziehungsgeld geben. Den Rest sollte Sie am besten mit Ihrer Zuständigen Filiale der Bundesagentur für Arbeit klären.

Gruß Ivo

Hallo

und das heisst, das die Arbeitnehmerin nach der Kündigung
arbeitslos ist?

Was hat sie denn erwartet, was sie ist, wenn sie kündigt??? Wieso wäre sie „unschwanger“ denn nicht arbeitslos gewesen?

Gruß,
LeoLo

So war das nicht gemeint. Vielleicht habe ich das etwas blöd formuliert. Ich wollte folgendes damit ausdrücken: wenn sie im Mutterschutz ist, hat sie doch noch einige Monate Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, oder? Das entfällt also wenn sie vorher kündigt, richtig?
Gibt es eine Regelung, dass dieses Geld dann z.B. vom Arbeitsamt gezahlt wird?

Gruß
Franziska

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Hallo Franziska,

so ganz klar ist mir nicht wechen Zeitraum du jetzt meinst.

Während des Mutterschutzes besteht auch sonst kein Anspruch auf Geldleistungen durch den Arbeitgeber (ab dem Zeitpunkt wo nicht mehr gearbeitet wird).
Lediglich ein Kündigungsschutz und die eine Wiedereinstiegsgarantie sind gegeben.

Das alles ist mit der Kündigung durch die Schwangere passé.

Und das Arbeitsamt könnte (und wird wahrscheinlich) - aufgrund der Eigenkündigung - sogar dreimonatige Sperrzeit, bezüglich einem eventuellen Anspruch auf ALG I, verhängen.

Sollte der Fall etwas realer sein wie angenommen, dann sofort mit dem zuständigen AA abstimmen.

Gruß Ivo

Hallo

wenn sie im
Mutterschutz ist, hat sie doch noch einige Monate Anspruch auf
Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, oder?

Ja

Das entfällt also wenn
sie vorher kündigt, richtig?

Ja

Gibt es eine Regelung, dass dieses Geld dann z.B. vom
Arbeitsamt gezahlt wird?

Während der Schwangerschaft gibt es ganz „normal“ ALG. Während des Mutterschutzes gibt es nur Krankengeld von der KK.

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank an alle! owT
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