Hi liebe Leute!
Folgende Vorstellung:
eine Frau ist schwanger, und hat in der Schwangerschaft einen Job bekommen. Sie ist also in der Probezeit schwanger!
Fragen:
1.Kann der Frauenarzt, falls nötig, genauso Problemlos ein Arbeitsverbot aussprechen wie ausserhalb der Probezeit? Oder gibt hier wege zur Kündigung?
2.Worauf begründet sich dann der Mutterschutzlohn(richtig?). So wie ich es verstanden habe wird er ja eigentlich auf grundlage der 3Monate vor dem Monat des Schwangerschaftsbeginns ermittelt. Zu dieser Zeit war die Frau ja aber noch nicht unter Vertrag.
- Kann in der Probezeit auch eine Arbeitszeitverkürzung beantragt werden?(Gleicher Gedanke wie erstens)
Bin gespannt.
Grüße vom Haifischfutter
Hi!
1.Kann der Frauenarzt, falls nötig, genauso Problemlos ein
Arbeitsverbot aussprechen wie ausserhalb der Probezeit? Oder
gibt hier wege zur Kündigung?
Natürlich kann der Arzt das.
Das MuSchG „kennt“ keine Probezeit.
2.Worauf begründet sich dann der Mutterschutzlohn(richtig?).
So wie ich es verstanden habe wird er ja eigentlich auf
grundlage der 3Monate vor dem Monat des
Schwangerschaftsbeginns ermittelt. Zu dieser Zeit war die Frau
ja aber noch nicht unter Vertrag.
Dann wird das als Grundlage genommen, was sie gehabt hätte, wenn sie gearbeitet hätte.
- Kann in der Probezeit auch eine Arbeitszeitverkürzung
beantragt werden?(Gleicher Gedanke wie erstens)
Nein, da das TzBfG folgendes sagt:
_§ 8 Verringerung der Arbeitszeit
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird._
LG
Guido
Vielen Dank Guido! Dem Paragraph mit den 6 Monaten Mindestbeschäftigung bin ich noch nicht über den Weg gelaufen!
Zu erstens hatte ich nur mal gehört, dass der Abeitgeber u.U.(welchen auch immer) einen Antrag stellen kann das auf Grund einer Erwerbsunfähigkeit in der Probezeit eine Kündigung erfolgen kann…?
Hi!
Vielen Dank Guido!
Da nicht für 
Dem Paragraph mit den 6 Monaten
Mindestbeschäftigung bin ich noch nicht über den Weg gelaufen!
Wenn man nicht weiß, wo es steht, ist es auch nicht ganz so einfach, sich in den tausend Arbeitsgesetzten zurecht zu finden…
Zu erstens hatte ich nur mal gehört, dass der Abeitgeber
u.U.(welchen auch immer) einen Antrag stellen kann das auf
Grund einer Erwerbsunfähigkeit in der Probezeit eine Kündigung
erfolgen kann…?
Er kann viele Anträge stellen - nur die Zustimmung zur Kündigung einer werdenden Mutter wird er eher nicht bekommen!
Es gibt keinen größeren Kündigungsschutz, als den, der werdenden Müttern zusteht!
LG
guido
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