Schwangerschaft und Urlaub

Hallo,
wie verhält es sich mit dem Jahresurlaubsanspruch und einer Schwangerschaft?
Beispiel:
Jemand ist Schwanger, Entbindungstermin Ende April, Mutterschutz ab Mitte Februar(?)

Besteht der gesamte Jahresurlaubsanspruch (in dem Fall 6 Wochen)? Oder nur Anteilig für die Zeit vor dem Mutterschutz? Wenn die Person den Urlaub nicht (komplett) nehmen will, kann er für die Zeit nach der Elternzeit aufgehoben werden? Kann/Muss/Darf der AG den Urlaub auszahlen?

Danke
M

Hi!

Besteht der gesamte Jahresurlaubsanspruch (in dem Fall 6
Wochen)?

Ja, soweit es Mutterschutz betrifft.

Wenn die Person den Urlaub nicht (komplett) nehmen will, kann
er für die Zeit nach der Elternzeit aufgehoben werden?

Für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit vermindert sich der Jahresanspruch um ein Zwölftel.
Wird der Urlaub vorher nicht genommen, verfällt er zumindest nicht.

Kann/Muss/Darf der AG den Urlaub auszahlen?

Nur bei Austritt.

Danke

Bitte :smile:

VG
Guido

Hallo,

es besteht ein voller Anspruch während des Mutterschutzes, der allerdings nicht nur die 6 Wochen VOR dem erwarteten Entbindungstermin beinhaltet sondern auch (zwingend, denn hier besteht ein Beschäftigungsverbot) für die 8 Wochen NACH der Entbindung.
Nach dieser Zeit kommt es dann eben darauf an, ob die Mutter in Teilzeit, Vollzeit wieder arbeitet oder in Elternzeit geht.

Gruß
finnie