Hallo,
wie verhält es sich mit dem Jahresurlaubsanspruch und einer Schwangerschaft?
Beispiel:
Jemand ist Schwanger, Entbindungstermin Ende April, Mutterschutz ab Mitte Februar(?)
Besteht der gesamte Jahresurlaubsanspruch (in dem Fall 6 Wochen)? Oder nur Anteilig für die Zeit vor dem Mutterschutz? Wenn die Person den Urlaub nicht (komplett) nehmen will, kann er für die Zeit nach der Elternzeit aufgehoben werden? Kann/Muss/Darf der AG den Urlaub auszahlen?
Danke
M