kann ein Arbeitnehmer Probleme bekommen, wenn er (bzw. sie):
A) In der Zeit zwischen Unterschreibung eines neuen Arbeitsvertrags und Arbeitsantritt schwanger wird? Muss dies sofort beim neuen Arbeitgeber angezeigt werden? Ist der Vertrag dann trotzdem gültig oder kann eine Kündigung in der Probezeit erfolgen (trotz Schwangerschaft)?
B) Beim Unterschreiben des neuen Arbeitsvertrages schon weiß, dass eine Schwangerschaft vorliegt, dies beim neuen Arbeitgeber aber nicht anzeigt? (sondern erst später?)
kann ein Arbeitnehmer Probleme bekommen, wenn er (bzw. sie):
A) In der Zeit zwischen Unterschreibung eines neuen
Arbeitsvertrags und Arbeitsantritt schwanger wird?
Probleme in welchem Sinne? Was für ne Tätigkeit und Branche ist es denn?
Muss dies
sofort beim neuen Arbeitgeber angezeigt werden?
Die AN soll es anzeigen. Von „muss“ steht im Mutterschutzgesetz nichts. Allerdings stellt sich die Frage, ob es zu beachtende Beschäftigungsverbote gibt. Spielt bei ner Bürotätigkeit sicher weniger ne Rolle als z.B. bei ner Radiologieassistentin.
Ist der
Vertrag dann trotzdem gültig oder kann eine Kündigung in der
Probezeit erfolgen (trotz Schwangerschaft)?
Der Vertrag ist gültig und es besteht Kündigungsschutz.
B) Beim Unterschreiben des neuen Arbeitsvertrages schon weiß,
dass eine Schwangerschaft vorliegt, dies beim neuen
Arbeitgeber aber nicht anzeigt? (sondern erst später?)
Der Vertrag ist gültig und es besteht Kündigungsschutz.
Wie sieht es eigentlich in so einem Fall während einer vereinbarten Probezeit aus?
Während dieser kann ja - normalerweise - ohne Angabe von Gründe von beiden Seiten gekündigt werden. Ändert hier eine Schwangerschaft etwas?
B) Beim Unterschreiben des neuen Arbeitsvertrages schon weiß,
dass eine Schwangerschaft vorliegt, dies beim neuen
Arbeitgeber aber nicht anzeigt? (sondern erst später?)
Ich glaube ehrlich gesagt schon, dass dieser Arbeitsvertrag dann anfechtbar wäre und dementsprechend kein Kündigungsschutz bestünde.
Ich meine mal entsprechende Urteile dazu gelesen zu haben, das ist allerdings schon ein paar Jahre her …
Da sollte doch besser ein Anwalt dazu gefragt werden.
Ich meine mal entsprechende Urteile dazu gelesen zu haben, das
ist allerdings schon ein paar Jahre her …
Wo? Hast du irgendwelche Belege?
Da sollte doch besser ein Anwalt dazu gefragt werden.
Ja, aber erst, wenn der AG kündigt! Und selbst dann ist es eigentlich unnötig, da die rechtliche Situation klar ist und in der ersten Instanz jeder für seinen Anwalt selbst zahlt. Bei Rechtsschutzversicherung würde ich eventuell trotzdem gleich einen Anwalt einbeziehen.
Ich glaube ehrlich gesagt schon, dass dieser Arbeitsvertrag
dann anfechtbar wäre und dementsprechend kein Kündigungsschutz
bestünde.
Hi! Es wurde schon zwei mal gesagt, aber damit der Fragende auch sicher ist: Was Du meinst, ist ziemlich irrelevant, da das MuSchG keine Öffnung für die Möglichkeit der Kündigkeit lässt.
Ich meine mal entsprechende Urteile dazu gelesen zu haben, das
ist allerdings schon ein paar Jahre her …
Garantiert keine deutschen Urteile!
Selbst bei Tätigkeiten, die eine Schwangere nicht ausüben DARF, hat das BAG seine alten Urteile mittlerweile gekippt und Kündigungen ausgeschlossen.
Da sollte doch besser ein Anwalt dazu gefragt werden.