Wir heiraten im April. Ich bin jetzt schwanger und bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert, da ich selbständig bin, mein Verdienst liegt unter 350 Euro monatlich. Mein Lebenspartner ist auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und befindet sich in einem normalen Angestelltenverhältnis. Nach der Hochzeit möchte ich in die gesetzliche Krankenkasse meines Mannes wechseln, also bei ihm mitversichert sein. Ich werde dann noch immer schwanger sein. Ist der Wechsel von meiner Krankenkasse in seine Krankenkasse trotz meiner Schwangerschaft problemlos möglich?
Hallo,
da dürfte es keine Probleme geben. Unterstellt ist dabei, dass das Einkommen 365 € mtl. nicht übersteigt und es sich nicht um eine hauptberufliche Selbständigkeit handelt.
Ein uneingeschränkter Familienhilfeanspruch besteht ab dem Tag der amtlichen Eheschliessung. Allerdings sollte die freiwillige Versicherung dann beendet werden. Hier sollte man vorher abklären, ob die eigene KK eine vorzeitige Kündigung wegen des Familienhilfeanspruches akzeptiert. Das geht nur, wenn die Satzung das vorsieht (§ 191 Nr. 3 SGB V).
Gruß Woko