Schwangerschaft vs. Arbeitsvertrag

angenommen, eine frau würde, nachdem sie einen arbeitsvertrag unterschrieben hat, während ihrer 3-monatigen probezeit schwanger. kann sie deswegen gekündigt werden, wenn absehbar ist, daß sie aufgrund der babypause nicht arbeiten wird oder greift da der mutterschutz?

kann ein anderer grund als vorwand dafür genommen werden, daß sie gekündigt wird? (wahrscheinlich eine rhetorische frage)

wie verhält sich der fall, wenn die frau kurz vor dem ende eines befristeten arbeitsvertrags den mutterschaftsurlaub antritt? endet der arbeitsvertrag während des mutterschaftsurlaubs regulär oder wird er verlängert, bis sie wieder arbeitsfähig wäre?

links zu diesem thema sind auch willkommen.

Hallo,

angenommen, eine frau würde, nachdem sie einen arbeitsvertrag
unterschrieben hat, während ihrer 3-monatigen probezeit
schwanger. kann sie deswegen gekündigt werden, wenn absehbar
ist, daß sie aufgrund der babypause nicht arbeiten wird oder
greift da der mutterschutz?

Da greift der Mutterschutz. Gekündigt werden darf die bereffende Frau nicht. Jedenfalls nicht ohne weiteres.

kann ein anderer grund als vorwand dafür genommen werden, daß
sie gekündigt wird? (wahrscheinlich eine rhetorische frage)

Nur, wenn sie „Mist“ baut. Also keine kleinen Fehler wärend der Arbeit, sondern Dinge, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

wie verhält sich der fall, wenn die frau kurz vor dem ende
eines befristeten arbeitsvertrags den mutterschaftsurlaub
antritt? endet der arbeitsvertrag während des
mutterschaftsurlaubs regulär oder wird er verlängert, bis sie
wieder arbeitsfähig wäre?

Nein, wenn der Arbeitgeber den Vertrag nicht verlängert, dann läuft er vertragsbedingt aus. Der Arbeitgeber darf ja in der Zeit nur nicht kündigen, ein auslaufender Vertrag ist keine Kündigung.

links zu diesem thema sind auch willkommen.

http://dejure.org/gesetze/MuSchG

Ich hoffe, geholfen zu haben.

Schönes WE
Anja

soweit ich mal im studium gelernt habe, muss eine arbeutnehmerin nicht mal beim einstellungsgespraech angeben, dass sie schwanger ist. der mutterschutz greift trotzdem, wenn sie denn angestellt ist.
ob das hinterlistig ist oder nicht, ist ne andere frage…

soweit ich mal im studium gelernt habe, muss eine
arbeutnehmerin nicht mal beim einstellungsgespraech angeben,
dass sie schwanger ist. der mutterschutz greift trotzdem, wenn
sie denn angestellt ist.
ob das hinterlistig ist oder nicht, ist ne andere frage…

das mit den „nicht wahrheitsgemäß zu beantwortenden fragen“ is schon klar (politische ausrichtung etc.)

um das beispiel mal zu extremisieren: nachdem der arbeitsvertrag untschrieben ist, teilt die arbeitnehmerin am ersten tag mit, daß sie schwanger ist und schwangerschaftsurlaub antritt. da hat der AG keine chance?? ich meine, wozu gibt es denn die probezeit, in der (meiner ansicht nach) ohne angabe von gründen _gegenseitig_ gekündigt werden kann. ist das mutterschutzgesetz so mächtig, daß es solche regeln außer kraft setzt??!?

Hi! (wenn Dich Grüße nerven, sage es: Dann lasse ich es *g*)

angenommen, eine frau würde, nachdem sie einen arbeitsvertrag
unterschrieben hat, während ihrer 3-monatigen probezeit
schwanger. kann sie deswegen gekündigt werden, wenn absehbar
ist, daß sie aufgrund der babypause nicht arbeiten wird oder
greift da der mutterschutz?

Es greift das MuSchG!

kann ein anderer grund als vorwand dafür genommen werden, daß
sie gekündigt wird? (wahrscheinlich eine rhetorische frage)

Nein! Selbst, wenn sie die goldenen Löffel klaut, kann nicht gekündigt werden, ohne dass der AG sich das OK der zuständigen Behörde holt. Und dieses OK ist noch lange nicht garantiert - auch, wenn sie die goldenen Löffel klaut!!!

Ausnahmen:

  1. Es handelt sich um ein Probearbeitsverhältnis, d.h. er hat eine Klausel, wie z.B.: Der Vertrag ist befristet auf die Probezeit von 3 Monaten. Sollte er nicht 14 Tage (oder auch am letzten Tag) vorher durch Ankündigung beendet werden, gilt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als geschlossen.

  2. Die Schwangerschaft ist dem AG nicht bekannt und wird ihm auch nicht spätestens zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt!

wie verhält sich der fall, wenn die frau kurz vor dem ende
eines befristeten arbeitsvertrags den mutterschaftsurlaub
antritt? endet der arbeitsvertrag während des
mutterschaftsurlaubs regulär oder wird er verlängert, bis sie
wieder arbeitsfähig wäre?

Der befreistete Vertrag läuft aus.

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http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a…
http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Kuendig…
http://www.anwalt-im-netz.de/Arbeitsrecht/Unkundbar/…
http://www.schwanger-in-bayern.de/berallt/bera11.htm

oder mal ganz global

http://www.google.de/search?hl=de&q=schwangerschaft+… *mitdemzaunpfahlwink*

LG
Guido

Hallo

nachdem der
arbeitsvertrag untschrieben ist, teilt die arbeitnehmerin am
ersten tag mit, daß sie schwanger ist und
schwangerschaftsurlaub antritt.
da hat der AG keine chance??

Richtig ist, daß der Arbeitgeber dann eben nicht mehr einfach kündigen kann. Was sich hinter dem Begriff „Schwangerschaftsurlaub“ verbirgt, ist mir ein Rätsel. Die Mutterschutzfrist vor der Entbindung wirst Du wohl kaum meinen, denn dann müßte der AG schon blind gewesen sein, wenn er die Frau z.B. im 6. Monat eingestellt hat…

ich meine, wozu gibt es denn die probezeit, in der (meiner
ansicht nach) ohne angabe von gründen _gegenseitig_ gekündigt
werden kann.

Probezeit hat mit „Kündigungsschutz“ oder „Angabe von Gründen“ nichts aber auch gar nichts zu tun. Eine Probezeit ermöglicht lediglich kürzere Kündigungsfristen.

ist das mutterschutzgesetz so mächtig, daß es
solche regeln außer kraft setzt??!?

Das MuSchG ist schon ein „mächtiges“ Gesetz, wenn Du so willst. Allerdings setzt es keine Gesetze außer Kraft. Es schützt die Frau lediglich vor Diskriminierung; ohne dabei dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu nehmen, bei erheblichen Mißbrauch des Schutzes, die AN wirksam zu kündigen.

Gruß,
LeoLo