Schwangerschaft Zahnmedizinische Fachangestellte

Liebe/-r Experte/-in,
wie Sie meinem Profil entnehmen können bin ich Zahnmedizinische Fachangestellte.
Ich hoffe, dass ich hier im Bereich Arbeitsrecht richtig bin.
Meine Frage wäre: Wie läuft es genau ab, wenn ich schwanger werde? Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet.
Soweit ich weiß, dürfen ZFA sobald sie von der Schwangerschaft erfahren, nicht weiter beschäftigt werden (außer Rezeption, Büro). Wie läuft es dann mit der Lohnfortzahlung etc.? Wird an Lohn/Gehalt etwas gekürzt? Wenn meine Chefs mich im Büro weiterbeschäftigen wollen, bis zu welchem Schwangerschaftsstadium ist dies erlaubt?
Möchte halt nur gut vorbereitet sein, wenn es irgendwann mal soweit ist, damit ich dann nicht wie der Ochs vorm Berge stehe.
Vielen Dank vorweg.

Hallo liebe Fachangestellte,

arbeitsrechtlich sind Schwangerschaften klar geregelt.

  1. Kündigungsschutz
    Sie haben Kündigungsschutz ab Beginn der Schwangerschaft. Sie sind also unkündbar. (§ 9 MuSchG)

  2. Beschäftigungsverbot
    Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, ganz normal weiter zu arbeiten. ZFA sind nicht per se an so gefährlichen Arbeitsplätze tätig, dass sie einem Beschäftigungsverbot unterliegen. Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist (§ 3 MuSchG).

Das ist keine Rechtsfrage. Sondern das ist eine Tatsachenfrage, die durch Ärzte zu klären ist.

Ein Beschäftigungsverbot ohne ärztliche Diagnose beginnt 8 Wochen vor und endet 6 Wochen nach dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Wenn dieser also früher terminiert ist als die Geburt dann später ist, haben Sie Glück gehabt.

  1. Entgelt
    Ob Beschäftigungsverbot oder nicht, Sie erhalten Ihr normales Engelt.

  2. Elternzeit
    Sie können nach der Geburt in Elternzeit gehen und zwar bis Vollendung des 3. Lebensjahres.

  3. Rückkehr
    Wenn Sie zurück kehren in Ihren Beruf können Sie Teilzeit beantragen.

Viel Erfolg und Frohes Gelingen!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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Sehr geehrter Herr Ziegenhagen,
vielen vielen dank für die ausführliche Antwort.
Sie haben mir sehr geholfen.
Lieben Gruß