Guten Tag,
kann mir hier vielleicht jemand sagen, ob der Schwangerschaftsabbruch zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) zählt?
Ich darf mich im Rahmen meines Studiums mit der Thematik „Kind als Schaden“ befassen, ausgehend von (missglückten) individuellen Gesundheitsleistungen, wie z.B. fehlgeschlagener Sterilisationen.
Aus Schwangerschaftsabbrüchen werde ich aber nicht ganz schlau; bei IGeL-Listen werden sie nicht erwähnt, aber sie sind doch „Zusatzleistungen“, die die Betreffenden selbst zahlen müssen, also IGeL, oder?
Liebe Grüße
Merle*