Schwangerschaftsabbruch = IGeL?

Guten Tag,

kann mir hier vielleicht jemand sagen, ob der Schwangerschaftsabbruch zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) zählt?

Ich darf mich im Rahmen meines Studiums mit der Thematik „Kind als Schaden“ befassen, ausgehend von (missglückten) individuellen Gesundheitsleistungen, wie z.B. fehlgeschlagener Sterilisationen.

Aus Schwangerschaftsabbrüchen werde ich aber nicht ganz schlau; bei IGeL-Listen werden sie nicht erwähnt, aber sie sind doch „Zusatzleistungen“, die die Betreffenden selbst zahlen müssen, also IGeL, oder?

Liebe Grüße
Merle*

kann mir hier vielleicht jemand sagen, ob der
Schwangerschaftsabbruch zu den individuellen
Gesundheitsleistungen (IGeL) zählt?

Nein.

Aus Schwangerschaftsabbrüchen werde ich aber nicht ganz
schlau; bei IGeL-Listen werden sie nicht erwähnt, aber sie
sind doch „Zusatzleistungen“, die die Betreffenden selbst
zahlen müssen, also IGeL, oder?

Eigentlich gibst du die Antwort schon selbst: IGeL sind Individuelle Gesundheitsleistungen , ein Schwangerschaftsabbruch ist aber keine Gesundheitsleistung.

Danke für die Antwort!

Daran habe ich eigentlich auch schon gedacht, dass ein Schwangerschaftsabbruch schon begrifflich keine Gesundheitsleistung ist.
Aber:
so Sachen wie Entfernung von Tätowierungen, ästehtische Operationen (Nasenkorrektur, Lifting etc.) oder auch Sterilisationen werden ja auch zu den individuellen Gesundheitsleistungen gezählt, obwohl sie doch nicht wirklich als Gesundheitsleistungen zu qualifizieren sind, oder?

Liebe Grüße

Der nicht rechtswidrige Schwangerschaftsabbruch ist eine Kassenleistung nach § 24b SGB V, also keine Notwendigkeit ihn in die IGeL-Liste aufzunehmen.

Der rechtswidrige Schwangerschaftsabbruch findet sich naturgemäß in keiner Liste.

Vielen Dank für deine Antwort, das hilft mir schon mal viel weiter!
Danke!