Schwangerschaftsabbruch nur bis zur 10. Woche?

Hallo,

ich habe gehört, dass die Gesetze zum Abbruch von Schwangerschaften von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. So soll in NRW eine Abtreibung nur bis zur 10. Woche erlaubt sein, wenn keine besonderen Faktoren (gesundheitliche Schäden für Mutter / Kind usw.) eine Rolle spielen. Soweit ich weiß ist dies bis zur 12. Woche möglich, oder ist ist Gesetz verändert worden?

Grüße

Das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch gilt in ganz Deutschland genau gleich: bis 12 Wochen nach der Empfängnis (das heisst 14. Schwangerschaftswoche) ist ein Abbruch auf Antrag der Frau, nach Beratung und 3 Tagen Bedenkzeit, erlaubt.

Wo es von Land zu Land Unterschiede gibt, ist in der Interpretation der medizinischen Indikation nach dieser Frist und in der Einkommensgrenze, bis zu welcher die Kosten des Abbruch in den ersten 12 (bzw. 14) Wochen vom Bundesland übernommen werden.