Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Abtreibung und Menschenrechten.
Das BVerfG hat entschieden, dass auch ungeborenes Leben Leben darstellt und diesem auch ein Recht auf „leben“ zukommt. Warum ist es dann in Deutschland erlaubt, dass unter gewissen Voraussetzungen trotzdem eine Abtreibung möglich ist? Habe in der Entscheidung nämlich nichts dazu gefunden, dass eine Ausnahme von diesem „Recht auf Leben“ auch bei Ungeborenen besteht.
Habe ich mich grade gefragt und würde mich über Antworten freuen 
Liebe Grüße
Ganz einfach: weil man eine Frau nicht gegen ihren Willen dazu zwingen darf, ein Kind auszutragen.
Bevor also Frauen massenweise zu Kurpfuschern gehen oder selbst mit Stricknadeln Hand anlegen, so wie es früher die Regel war, hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, der Frau das Recht auf Schwangerschaftsabbruch bis zu einer gewissen Zeit, in der das Ungeborene alleine sowieso nicht lebensfähig wäre, zuzubilligen.
Hallo,
Ganz einfach: weil man eine Frau nicht gegen ihren Willen dazu zwingen darf, ein Kind auszutragen.
Na ganz so einfach ist es nicht.
Bevor also Frauen massenweise zu Kurpfuschern gehen oder selbst mit Stricknadeln Hand anlegen, so wie es früher die Regel war, hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, der Frau das Recht auf Schwangerschaftsabbruch bis zu einer gewissen Zeit, in der das Ungeborene alleine sowieso nicht lebensfähig wäre, zuzubilligen.
Ist vielleicht nur eine semantische Feinheit, aber ihnen wird nicht das Recht zugestanden Leben zu nehmen, sondern es ist lediglich straffrei.
Ich bin gespannt wie Deine Argumentation aussieht, wenn wir sie auf andere Menschen ausdehen, die gerade nicht lebensfähig sind. Die Krankenhäuser und Pflegeheime sind voll von solchen Leuten. Vielleicht wird man bei ihnen bald ebenfalls straffrei das Leben abbrechen dürfen. Man kann ja die Angehörigen oder die Allgemeinheit nicht dazu zwingen das alles auszuhalten.
Grüße
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Vielen Dank für die Antworten! Trotzdem ein sehr schwieriges Thema. Wobei ich es besser finde, Leben zu nehmen als jemandem ein sinnloses Leben zu ermöglichen, gerade im Hinblick auf Seniorenheime etc.
Hallo,
Trotzdem ein sehr schwieriges Thema.
Auf jeden Fall. Sonst würde man auch nicht auf einen Euphemismus wie Schwangerschaftsabbruch zurückgreifen. Alles in allem ist die hiesige Regelung wohl ein salomonisches „Urteil“.
Wobei ich es besser finde, Leben zu nehmen als jemandem ein sinnloses Leben zu ermöglichen, gerade im Hinblick auf Seniorenheime etc.
Wer soll darüber entscheiden, was sinnlos ist? Hier ist auch jeder selbst gefragt, entsprechend aktiv zu werden und selbst zu bestimmen, wann man ihn sterben lassen soll, übrigens ein Riesenunterschied zum Töten.
Grüße