bei einem Glas Wein und launiger Stimmung kam beim Thema Vasektomie letztens eine Frage auf.
Ein Mann will sich sterilisieren lassen bzw. hat es machen lassen und lässt ein Spermatogramm anfertigen zur Kontrolle ob noch Spermien in ´seinem Ejakulat enthalten sind.
Nun passiert es, (wie auch immer, egal ob mit Absicht oder nicht), daß noch Spermien in dieser Probe sind und die Laborantin durch diese Spermien geschwängert wird. Also mal eine rein theoretische Betrachtung, ob es praktisch passieren kann soll hier nicht erörtert werden.
Wer wäre jetzt unterhaltpflichtig?
Der leibliche Vater?
Der Arzt bei dem die Untersuchung durchgeführt wurde bzw. dessen Haftpflichversicherung?
Oder wer?
bei einem Glas Wein und launiger Stimmung kam beim Thema Vasektomie letztens eine Frage auf.
Wenn ich mir die Frage so anschaue, war es mehr als ein Glas Wein 0-)).
Wer wäre jetzt unterhaltpflichtig?
Der leibliche Vater?
Der zu allererst, ob er sich woanders schadlos halten kann, ist die zweite Frage.
Der Arzt bei dem die Untersuchung durchgeführt wurde bzw. dessen Haftpflichversicherung?
Dazu müßte der Arzt schuldhaft gehandelt haben. Wei will man das nachweisen ? Außerdem kann der Arzt immer in Feld führen, die Laboratin sei vor oder nach der Untersuchung mit dem Patienten mal schnell in der Besenkammer verschwunden. Hats alles schon gegeben, war aber ein Hotel glaube ich.
Wenn ich mir die Frage so anschaue, war es mehr als ein Glas
Wein 0-)).
och so was würde ich auch nüchtern hinkriegen
Wer wäre jetzt unterhaltpflichtig?
Der leibliche Vater?
Der zu allererst, ob er sich woanders schadlos halten kann,
ist die zweite Frage.
Gäbe es da nicht so was wie einen Vertrauensschutz?
Ich gebe meine Probe ab und gehe davon aus, daß damit nichts untypisches passiert?
Wenn sich mit einer Blutprobe eine Laborantin mit HIV oder ähnlichem infiziert, bin ich doch auch nicht dran - oder?
Wer wäre jetzt unterhaltpflichtig?
Der leibliche Vater?
Der zu allererst, ob er sich woanders schadlos halten kann,
ist die zweite Frage.
Gäbe es da nicht so was wie einen Vertrauensschutz?
Ich gebe meine Probe ab und gehe davon aus, daß damit nichts
untypisches passiert?
Wenn sich mit einer Blutprobe eine Laborantin mit HIV oder
ähnlichem infiziert, bin ich doch auch nicht dran - oder?
Nun, der Unterschied zwischen Deiner Geschichte und der HIV-Infektion ist das entstandene Kind, das als eigener Mensch auch eigene Rechte hat. Sprich, das Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern. Als Vergleich fällt mir da die kürzlich entschiedene Geschichte mit der Samenspende ein: ein aus einer eigentlich anonymen Samenspende entstandenes Kind hat erfolgreich eine Auskunftspflicht des Reproduktionsmediziners über seinen leiblichen Vater eingeklagt.
Mir fällt dabei aber noch die BG ein, die evtl. für das aus diesem „Arbeitsunfall“ entstandene Kind zahlen muss?
Viel interessanter finde ich allerdings die Frage, was die Laborantin gemacht haben könnte, um schwanger zu werden… (Scheiß Kopfkino…wie soll ich denn jetzt weiterarbeiten?)
Gäbe es da nicht so was wie einen Vertrauensschutz?
Ich gebe meine Probe ab und gehe davon aus, daß damit nichts untypisches passiert?
Du hattest in der Ausgangsfrage die praktischen Aspekte ausdrücklich außen vor lassen wollen.
Stell Dir vor, Du wärest ein Richter und ein Mann erzählt Dir, eine Spermaprobe im Glas in der Praxis abgegeben zu haben und am Nebentisch sitzt eine Frau mit einem von Dir gezeugten Kind.
Was würdest Du jetzt glauben ?
Wenn sich mit einer Blutprobe eine Laborantin mit HIV oder ähnlichem infiziert, bin ich doch auch nicht dran - oder?
Das kann durch einen Kontakt des infizierten Blutes an Finger passieren, aber für eine Schwangerschaft reicht Sperma am Finger nicht.