Hallo Zusammen,
folgender Fall.
Person A ist als Azubi bei einer Firma beschäftigt.
Es gab in der Vergangenheit schon öfters Konfliktsituationen zwischen Person A und der Firma.
Person A hatte nun einen Fehltag in der Schule, welchen Person A sich einen Tag später von einem Arzt bestätigen ließ, sprich eine Krankmeldung vorlegte.
Der AG meinte nun dazu, dass die Krankmeldung nicht am Fehltag ausgestellt worden wäre und dass dies fatale Folgen für Person A haben wird.
Person A vertraute darauf hin seinem AG an, dass Sie schwanger ist und dies am Tag des Fehlens erfahren habe und einfach komplett überfordert mit der Situation war.
Der AG meinte darauf hin, dass Person A dies nachweisen müsse sprich ein Attest, dass dies bestätigt vorlegen muss.
Ist Person A dazu verpflichtet Ihrem AG diese Details vorzulegen?
Eine normale Krankmeldung für den Fehltag liegt dem AG ja vor.
Vielen Dank für Antworten.
Hi!
Aus Sicht eines Laien: Ja! Der Schwangershaftsnachweis sollte vorgelegt werden. Logische Gründe:
- besteht bei bestimmten Tätigkeiten ein Schutz des ungeborenen Lebens (schwere körperliche Tätigkeit, Gefahrenstoffe)
- könnte die Schwangerschaft zu weiteren Ausfalltagen führen (was Person A hoffentlich nicht hat
) wie Untersuchungsterminen oder Ruhezeiten je nach Tätigkeit oder bei eventuellen Komplikationen.
Welche Details sind gemeint? Ab einem gewissen Punkt wird der AG die Schwangerschaft ja eh sehen (wachsender Bauch) und Mutterschutz etc werden ja nicht am ausgerechneten Geburtstermin geplant… Da sollte der Arbeitgeber durchaus „Vorlauf“ haben…
Liebe Grüße und alles Gute!
Vielen Dank für die schnelle Info.
Gilt das auch, wenn Person A dem AG schon mitgeteilt hat, dass zu einem schnellst möglichen Termin, ein Abbruch bevor steht?
Es ist ja eigentlich eine Privatangelegenheit von Person A und eigentlich wollte sie die Situation auch für sich behalten, aufgrund der Drohung von seitens des AG ging das dann aber nicht.
Darf er dann trotzdem Details ect. verlangen, obwohl er eine Krankmeldung vorliegen hat?
LG