Schwangerschaftstest - wie früh möglich?

Hallo,

mein Mann und ich haben vor einer Woche etwa mit der Kinderplanung angefangen und das Problem ist, dass ich zielmlich wahrscheinlich schon Montag eine fristlose Kündigung bekommen werde, da ich noch in der Probezeit bin und die Zeitarbeitsfirma momentan keinen Einsatz für mich hat.

Auch wenn ich meine ein paar leichte Symptome einer frühen Schwangerschaft schon zu spüren kann (ziehen in den Brüsten, häufiges rülpsen, …) ich mir auch vorstellen, dass ich mir das im Moment auch vielleicht nur einbilde :smile:

Wann kann man beim Frauenarzt frühestens einen Schwangerschaftstest machen lassen? Ich habe etwas von 9 Tagen gelesen, stimmt das?
Die neun Tage könnten vielleicht so in etwa hinhauen…aber wer weiß das schon so genau?!

Gruß,
Schröti

Hallo Schröti,

hier hab ich eine Aussage eines Schwangerschaftstestherstellers:

Wann kann ich den Professional-Schwangerschaftstest frühestens benutzen?

„Der Professional Schwangerschaftstest kann bereits ab 6 Tage nach der Befruchtung benutzt werden. Wir empfehlen jedoch, mit der Durchführung des Tests bis zu dem Tag abzuwarten, an dem Sie mit Ihrer Menstruation rechnen. Im Zeitraum bis zu Ihrer Menstruation besteht nämlich ein hohes Risiko (ca. 20%) für einen spontanen Abort, weshalb ein so früh gemessenes Ergebnis nicht unbedingt sicher ist.“

Aber eine neue Mamma muss gar nicht so hetzen: Schau doch mal hier nach oder google ein wenig: http://www.ra-kotz.de/mutterschutz2.htm

Mhm…also so wie ich das verstehe… (ok, dafür ists hier wohl das falsche Board) kann ich auch noch zwei Wochen nach meiner fristlosen Kündigung zum Arbeitgeber gehen und winken von wegen, „Hallo, ich war da schon schwanger, ihr müsst mich wieder einstellen.“ Versteh ich das richtig?

Wenn so ein test schon nach 6 Tagen geht, dann wäre ich in einer Woche oder anderthalb natürlich sicherer, ob ich schwanger bin oder nicht.

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Hallo,

der Knackpunkt ist doch, ab wann der Kündigungsschutz gibt.

Nach dem Mutterschutzgesetz „wenn dem Arbeitgeber zum Zietpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird“. So steht es zumindest in meiner nicht ganz aktuellen Gesetzessammlung und es bliebe zu Prüfen, ob der Gesetzespunkt maßgebend geändert wurde. Allerdings zählt dafür nach meiner Kenntnis nicht ein Apotheken-Schnelltest, sondern nur das ärztliche Attest.

Du solltest also max.12 Tage nach Erhalt der Kündigung die evtl. vorliegende Schwangerschaft vom Doc feststellen und attestieren lassen. Dann hast du noch 2 Tage Zeit zur Übergabe an den Arbeitgeber. Laß dir den Erhalt vom Arbeitgeber quittieren, damit du im Rechtsfall die rechtzeitige Mittelung nachweisen kannst. Und denk an die Wochenenden!

Gruß Steffi

Mhm…also so wie ich das verstehe… (ok, dafür ists hier wohl
das falsche Board) kann ich auch noch zwei Wochen nach meiner
fristlosen Kündigung zum Arbeitgeber gehen und winken von
wegen, „Hallo, ich war da schon schwanger, ihr müsst mich
wieder einstellen.“ Versteh ich das richtig?

Wenn so ein test schon nach 6 Tagen geht, dann wäre ich in
einer Woche oder anderthalb natürlich sicherer, ob ich
schwanger bin oder nicht.

Hallo,

stimmt… 2 Wochen Frist und so…
Aber mal was anderes:
Wieso Fristlose Kündigung?
Das darf die Zeitarbeitsfirma gar nicht… stell den Fall mal ins Brett Arbeitsrecht…

Tüssi

Bianca

hi

Wieso Fristlose Kündigung?
Das darf die Zeitarbeitsfirma gar nicht… stell den Fall
mal ins Brett Arbeitsrecht…

sie meinte m.e. nicht fristlose Kündigung sondern schlicht :

keine Verlängerung ihres aktuellen befristeten Zeitarbeitsvertrages - und dafür brauchts keine explizite Kündigung

allerdings bin ich mir DANN auch nicht sicher, ob sie bei bestehender Schwangerschaft einen Anspruch auf eine automatische Vertragsverlängerung hat ? Und wenn ja, ob nicht genau das die eigentliche Intention war ein „Kind zu machen“ ?!?!? :-\

Gruß H.