Hallo!
Angenommen jemand hat derzeit einen Schwangerschaftsvertretungsvertrag, der zum 31.8.2010 endet. Nun hat die Mutter ihre Elternzeit um ein drittes Jahr verlängert. Meine Frage: Kann der Arbeitgeber einen neuen Schwangerschaftsvertretungsvertrag ausstellen und was ist, wenn die Mutter dann nochmal schwanger wird? Wie lange kann man befristet werden (mit Sachgrund)?
Vielen Dank
Clara
Hallo!
Hallo
Angenommen jemand hat derzeit einen
Schwangerschaftsvertretungsvertrag, der zum 31.8.2010 endet.
Nun hat die Mutter ihre Elternzeit um ein drittes Jahr
verlängert. Meine Frage: Kann der Arbeitgeber einen neuen
Schwangerschaftsvertretungsvertrag ausstellen
JA
und was ist,
wenn die Mutter dann nochmal schwanger wird?
Kann noch mal verlängert werden.
Wie lange kann
man befristet werden (mit Sachgrund)?
Unbegrenzt
Vielen Dank
Clara
&Tschüß
Wolfgang
Dankeschön, das habe ich befürchtet.
Und kann man selber als Arbeitnehmer einen Schwangerschaftsvertretungsvertrag kündigen?
Viele Grüße
Dankeschön, das habe ich befürchtet.
Und kann man selber als Arbeitnehmer einen
Schwangerschaftsvertretungsvertrag kündigen?
Sofern wir hier über einen befristeten Vertrag reden, ist gem. § 15 TzBfG
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html
eine Kündigung nur möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Natürlich kann man eine Verlängerung als AN jederzeit ohne Angaben von Gründen verweigern.
Viele Grüße
&Tschüß
Wolfgang