Schwangerschaftsvertretung

Hallo,
ich bin seit Februar letzten Jahres als Schwangerschaftsvertretung eingestellt worden. In meinem Arbeitsvertrag steht „bis zur Wiederkehr von Fr. …“ Heut hat mir meine Abteilungsleiterin mitgeteilt, dass die Kollegin in 2Monaten wieder kommt.
Meine Fragen: 1. Ist die Wortwahl „bis zur Wiederkehr“ richtig?
2. In den 18 Monaten sind mind. 5 neue Mitarbeiter eingestellt worden, immer so schnell, das keine Chance hatte mich auf eine frei Stelle zu Bewerben, da diese neu entstanden und nicht Ausgeschrieben waren. Hätte mein Chef mich Fragen müssen, ob ich eine dieser Stellen möchte?
Danke

Hallo Doreen,
bei befristeten Verträgen, die zur Vertretung von Arbeitnehmerinnen im Erziehungsurlaub (Schwangerschaftsvertretung) geschlossen werden, MUSS das Ende des Arbeitsverhältnisses auf den Kalendertag genau festgelegt werden. Anderenfalls besteht für die Aushilfskraft Anspruch auf Weiterbeschäftigung.

Demnach darf das Aushilfsarbeitsverhältnis nicht einfach unbestimmt bis zum Ende der Schwangerschaft oder des Erziehungsurlaubs abgeschlossen werden. Es kann höchstens nach dem kalendermäßigen Ablauf im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden, wenn die Mutter im Erziehungsurlaub noch nicht wieder in den Betrieb zurückkehren möchte.

Zum 2. Punkt kann ich nur aus eigener Erfahrung sprechen: Normalerweise müssen die Stellen intern ausgeschrieben werden und einige Wochen aushängen oder es wird eine Anzeige in der hiesigen Presse geschaltet. Wie es sich hier verhält, kann ich leider nicht sagen. Vielleicht kamen die Neuanstellungen aus dem Bekanntenkreis von Mitarbeitern und es gab keine Ausschreibung?

Hoffe, das hilft weiter.

Viele Grüsse.

Hallo xsandra,
danke für die schnelle Antwort.
zu1. bin ich auch der Meinung. Habe da irgendwo mal gelesen das der Tag genau festgelegt werden muss.
zu2. hätte ich eben auch gedacht das neue Stellen Ausgeschrieben werden müssen.

Trotzdem Danke.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo liebe Anfragerin,

leider kann ich in dieser Situation nicht weiterhelfen.

Gruss Eric

Hallo,
zu 1.: ja
zu 2.: nein

Ist leider so.

Hallo,
zu 1.: ja
zu 2.: nein

Ist leider so.

Hallo,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Habe dazu nochmal ne Frage.
Habe ein Urteil gelesen das darauf zutreffen müsste. Bin mir aber nicht sicher --> Bundesarbeitsgericht, 7 AZR 243/94
Muss ich eigentlich trotzdem Ordnungsgemäß gekündigt werden? Und was ist wenn die Kollegin schon auf dem Dienstplan steht, aber noch Urlaub nimmt und ich noch Beschäftigt bin?
Danke nochmals

Gleich mal im voraus… Ich bin hier nicht der Experte auf diesem Gebiet…

Es scheint mir hier aber fast so, das niemand an Sie denkt, wenn eine Stelle zu besetzten ist oder der Arbeitgeber das vielleicht garnicht will…

Ich würd mal meinen Abteilungsleiter fragen, ob es eine Weiterbeschäftigung für Sie in diesem Betrieb gibt oder geben könnte…

Wenn ja würde ich initiativ eine Bewerbung schreiben und in der Personalabteilung abgeben. Natürlich mit verweiß auf das Gespräch mit dem Abteilungsleiter…
Oder alternativ ein Gespräch mit dem Personalchef veranlassen…
Da 2 Monate nicht sehr lange sind, am besten gleich morgen Fragen oder wenn das nix ergibt nen Termin in der Personalabteilung holen…

Fragen muß Sie da niemand, es liegt an Ihnen selbst, obs dort weiter geht oder nicht…

Und hey, keine Angst vor den Leuten, die kochen auch nur mit Wasser… Sollte das mit dem Termin beim Personalchef klappen, am besten gleich ne aussagekräftige Bewerbung mitnehmen…
Und noch ein Tip!
Je besser die Bewerbung gemacht ist, umso höher sind die Chancen, eine Weiterbeschäftigung zu bekommen…
Ganz wichtig!

ein profesionell gemachtes Foto

keine Rechtschreibfehler… Die Damen oder Herren haben Studiert!!
Satzbildung und Gramatik beachten…
Im Internet nach Tipps suchen…
Hier mal ein Link: www.bewerbung-tipps.com

Keine verschmutzten oder geknickten Blätter verwenden

Der Ausdruck darf nicht verwischt sein

Ums auf einen Nenner zu bringen, das Ding muß einfach Perfekt sein…

Wünsch auf jeden Fall mal viel Erfolg

LG Kalle

Hallo Doreen,

die Befristung ist m.E. nach richtig und wirksam formuliert.
Zu der Frage, ob Dir eine der zwischenzeitlich nachbesetzten Stellen hätte angeboten werden müssen bzw. Du mit in die Bewerberauswahl hättest einbezogen müssen, müssten wir zunächst klären, ob für Dich überhaupt und wenn ja welcher Tarifvertrag Anwendung findet.
Nach § 18 Teilzeit- und Befristungsgesetz hättest Du nur über „entsprechende unbefristete Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen“ informieren müssen. Also nur über solche, für die Du auch die geforderten Qualifikationen besitzt. Die Verletzung dieser Verpflichtung durch Deinen Arbeitgeber würde Dir aber nicht helfen, da hieran keine Sanktionen geknüpft sind.

Gruß

Michael

Hallo Michael,
danke für Deine schnelle Antwort.
zu1. habe da ein Urteil gelesen wo ich nicht genau weiß ob es auf mich zutrifft.Vom Bundesarbeitsgericht,7 AZR 243/94
zu2. ja die Stellen Entsprechen meiner Qualifikation und sind auch unbefristet. Aber wenn es eh keine Konsequenzen für mein Arbeitgeber gibt ist es auch egal.
Mfg

Hallo Doreen,

vielleicht war ich da etwas schnell; wie ist die Befristung in Deinem Vertrag genau formuliert?

Hallo Doreen,

vielleicht war ich da etwas schnell; wie ist die Befristung in
Deinem Vertrag genau formuliert?

Also dort steht:
Arbeitsverhältnis wird befristet bis: bis zur Wiederkehr von Fr. …
Grund der Befristung: gemäß §14 Abs 1 Pkt3 TzBfG

Hallo nochmals,
endlich einmal jemand, der ein wenig recherchiert. Das BAG-Urteil passt nicht auf diesen Fall.
Die Schwangerschaftsvertretung ist wirksamer Grund. Die Kollegin kann durchaus erst einmal Urlaub nehmen. So kannst Du länger arbeiten. Hier wäre eine Chance für Dich, da nun keine Schwangerschafts-/Mutterschaftsvertretung, sondern eine Unrlaubsvertretung vorliegt. Vielleicht hast Du mit einer Entfristungsklage vor dem Arbeitsgericht Glück. Du kannst die Klage bei dem Rechtspfleger des Gerichts ohne Rechtsanwalt einreichen. Ich würde jedoch raten, nimm Dir einen Profi.
Gruß, der Lastkutscher

Ich bin kein Arbeitsrechtsexperte, muss also meine Meinung unter den Vorbehalt stellen, dass andere diese überprüfen und vielleicht rechtlich anders argumenteren.

So viel ich weiß, ist eine Befristung nur möglich, wenn ein Enddatum gesetzte wird. Ich halte die Formulierung im Arbeitsvertrag nicht für zulässig. Dafür spricht, dass der Arbeitgeber solche befristete Arbeitsverträge ohne Probleme verlängern kann, wenn der Befristungsgrund - hier die Schwangerschaft der Mitarbeiterin - weiter besteht. Wahrscheinlich liegt bei Ihnen ein unbefristeter Arbeitsvertrag vor.

Weiter bin ich der Ansicht, dass der Arbeitgeber Sie auf die offenen Stellen hinweisen hätte müssen. Dies ergibt sich - wenn ich mich richtig erinnere, sogar aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Es gibt für Sie also zwei Gründe, sich an die Gewerkschaft, die KAB oder einen - wirklich spezialisierten - Juristen im Arbeitsrecht zu wenden. Sich hier zu erkunden, wer wirklich spezielisiert ist, ist ganz wichtig.

Ihnen alles Gute.

Siegfried

Hallo Siegfried,
erstmal vielen vielen Dank für Deine Antwort.
Hat mir meine Vermutung bestehtigt. Habe da mal ein Urteil gelesen, (Bundesarbeitsgericht, 7 AZR 243/94)weshalb ich auch der Meinung bin.
Habe mir schon einen Termin bei einem Anwalt geben lassen.
Nochmals Danke
Viele Grüße Doreen

Hallo Doreen,

also wenn das tatsächlich alles ist, sollte die Rechtsprechung des BAG auch für Deinen Fall zutreffen. Hier fehlt es an der erforderlichen Bestimmung des Endzeitpunktes nach dem Kalender.
Normalerweise werden solche Verträge mit dieser Formel befristet, allerdings folgt dann „… längstens jedoch bis zum …“

  • das fehlt jedoch in diesem Fall.
    Dee Folge wäre dann eine unwirksame Befristung des Arbeitsvertrages und damit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Gruß

Michael

Hallo Doreen,

ich denke schon, dass das alles rechtens ist. Aber sieh doch mal im Internet unter „befristete Arbeitsverträge/Arbeitsrecht - www.info-arbeitsrecht.de“ nach.

vg ramona

Salu Doreen,

ich kann leider nur einen Teil der Frage beantworten: Die Pflicht, die Stelle auszuschreiben bzw. Dir anzubieten entfällt, wenn Du von vorneherein ein befristetes Arbeitsverhältnis hattest, und dies nicht länger als zwei Jahre dauert. Da hier die Frist nicht klar geregelt ist, käme es wohl darauf an, ob eine Zeit von mehr als zwei Jahren „bis zur Wiederkehr“ von vorneherein geplant war.

Beste Grüße
-Rob.

Hi,

sorry das ich mich so spät melde, wäre viel auf dienstreisen und so.

Um nicht groß drum rum zu Reden, Scheint mir alles rechtens zu sein.

Um eine Arbeitverhältnis zu befristen, braucht es eine sachlichen grund. In dein fall war und ist die sachlich grund das Frau XYZ schwanger war/ist. Du bist die Frau XYZ’s ersatz kraft und kein Andere.

Über die bekanntmachung über freigewordenen Stellen lasst sich streiten, aber einer richtig recht drauf hast du nicht. Wenn eine Personalrat/betriesrat vorhanden wäre, müssen die auch mit entscheiden zu verzichten auf bekanntmachung. Es ist nicht gut Arbeitspraktiken von deiner Arbeitgeber, aber kann mann nichts machen.

In meiner Betrieb läuft es so ab. Wenn einer stelle frei wird, fragt mann erst intern ob jemand die stelle haben will (auch befristete schwanger od. krankheitsfälle) mitarbeiter. wenn Ja, es wird entschieden welche am besten geeignet ist. Wenn es einer von die befristete ist, dann wird eine Änderungkündigung ausgesprochen oder sogar einer Auflösungsvertrag um den arbeitnehmer zu entbinden von den pflicht zu warten auf die Ursprungliche mitarbeiter.

Neuer vertrag unterschrieben und los gehts. Die befristete stelle wird nun äußerhalb des betriebes Angeboten. Die betriebsrat bestimmt mit eine kurzing von die bewerber liste (die werden darauf achten, das ehemalige die nicht übernommen wird, aber bewiesen das sie es gut arbeiten kann, werden angeschreiben und auch eingeladen.

Sorry, mehr weiss ich nicht.

Jason