Schwangerschaftswoche korrekt berechnen?!

hallo…

ich komm grad nicht mehr alleine klar:frowning:(
folgendes problem: wurde aus betrieblichen gründen gekündigt und habe nun nach ablauf der kündigung,also meiner offizielen arbeitslosigkeit erfahren das ich schwanger bin!
arbeitgeber môchte jetzt (über meinen anwalt) die ssw erfahren.
so jetzt brauch ich hilfe,im mutterpass steht 26.06.2013 perioden termin- ssw 5+6…die kündigung kam am 27.06.2013 einen tag später! bedeutet ich müsste am 27.06.2013 schon schwanger sein,damit die kündigung doch nicht gültig ist.
im internet rechnet man ab der letzten periode das wäre das ja der 26.06.2013??!!
sorry bin total durcheinander,hoffe jemand versteht mich und kann mir helfen:frowning:(

Hallo Honey,

Du hast in der Tat recht verwirrt geschrieben. Steht der 26.06. denn nun als Beginn der letzten Periode im Mutterpaß (dann müßte ungefähr der 3.7.2014 Entbindungstermin sein) und dann warst du rein biologisch noch nicht schwanger, oder wurde die Schwangerschaft an diesem Tag (also in der 6. Woche) festgestellt und die Zeugung war demnach ca. 4 Wochen davor?

Puh, du Arme, das sind ja abenteuerliche Zeiten für dich … rechnerisch warst du am 27.06. einen Tag schwanger, aber die tatsächliche Befruchtung war 2 Wo. später, daraus können die dir evtl einen Strick drehen. Habt ihr einen Betriebsrat, kennst du einen Anwalt für Arbeitsrecht? Die kennen sich sicher aus und wissen , ob du eine Chance hast auf Weiterbeschäftigung, Abfindung etc. Viel Glück und eine gute Kugelzeit trotz allem, LG Pamelie

Hallo,
warum sollte die Kündigung nicht wirksam sein? Dein AG wusste ja nix von der Schwangerschaft. Du selber ja auch nicht.
Du musst auch nichts selber berechnen. Gültig ist das, was in Deinem Mutterpass steht.

Gruß

Der Schwangerschaftsbeginn wird immer ab ersten Tag der letzten Regelblutung gerechnet. Sprich: So wie es im Mutterpass steht ist es richtig. Wenn Du am 26.06. Deine letzte Mens hattest, bist Du in der Frißt und dein AG kann nicht kündigen.

LG Silke

Hallo

Ich schätze, man kann dies hier in einem einzigen Satz klären:
Glauben Sie jetzt Ihrem Mutterpass, der offiziell von der Frauenärztin/arzt ausgestellt wurde oder dem Internet?
Da die Frage beim Anwalt liegt, wird dieser sich auf den Mutterpass beziehen und gut ist. Der Mutterpass ist schließlich ein gültiger Nachweis, nicht das Internet.
Falls Sie dennoch Fragen haben sollten, gehen Sie zu Ihrem Frauenarzt, der wird Ihnen schon die richtige Antwort geben.
Alles Gute, für Schwangerschaft & Job.

Also, die erste SSW ist schon die, direkt nach der letzten Periode, aber schwanger warst du da trotzdem noch nicht.
Davon unabhängig gilt der Kündigungsschutz erst, wenn du deinem Arbeitgeber davon erzählt hast - jedenfalls so weit ich weiß. Wenn er davon noch nichts weiß, kann er dich ganz normal kündigen, denn auf Tatsachen, die er nicht kennt, kann er ja keine Rücksicht nehmen.
Lieben Gruß

Hallo honey1111,
es hat gar nichts mit deinem Periodentermin zu tun. Jeder hat einen anderen Zyklus…daran wird das nicht fest gemacht. Die SSW legt der Arzt anhand der Größe des Kindes fest. Heißt, wenn du am 14.08 in der SSW 5+6 warst, bist du seit dem 04.07.2013 offiziell schwanger.
Du kannst auch deinen FA nochmal fragen. Ab der 12. Woche stellt er dir auch ein Attest aus (kostet ca. 6€, die der AG bei Verlangen übernehmen muß).

Alles Gute

Gruß Lore

Sorry, ich bin kein Experte