Liebe/-r Experte/-in,
Hallo mein Sohn wurde am Freitag beim Arbeiten ohne
Arbeitsgenehmigung in einer Bar in der Schweiz erwischt.
Zur Situation: er hat an der Bar einen Kollegen
vertretet, aus der halben Stunden sind nach seiner
Aussage 2 Stunden geworden. Plötzlich kamen Behörden und
wollten den Arbeitsvertrag sehen da mein Sohn aber nur
kurzfristig eingesprungen war hatte er natürlich keine.
Die Behörden haben ihm seine Angaben nicht geklaubt und
meinte das würde zur Anzeige kommen ??? Ich verstehe
das nicht ???
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen
LG FLoriane
Hallo Floriane!
Leider kann ich Dir nur zu deutschem Recht Auskunft
geben. Aber in Deutschland wäre es auch so. Seit
01.01.09 sind z. B. u. A. Arbeitgeber aus der
Gastronomie verpflichtet, j e d e n Arbeitnehmer vor
Beginn der Tätigkeit zur Sozialversicherung zu melden.
Alles andere wird teuer. Die häufigsten Ausreden sind
übrigens: Ich arbeite nur zur Probe. Ich vertrete nur
kurz Jemanden. Ich habe heute Geburtstag und mache mir
selbst etwas zu essen (in der Restaurantküche…) usw.
usw…
Ein weiteres Problem dürfte evtl. sein, dass Dein Sohn
keine Arbeiterlaubnis für die Schweiz hat?!
Liebe Grüße
Waschbaer73
Liebe/-r Experte/-in,
Hallo mein Sohn wurde am Freitag beim Arbeiten ohne
Arbeitsgenehmigung in einer Bar in der Schweiz
erwischt.
Zur Situation: er hat an der Bar einen Kollegen
vertretet, aus der halben Stunden sind nach seiner
Aussage 2 Stunden geworden. Plötzlich kamen Behörden
und
wollten den Arbeitsvertrag sehen da mein Sohn aber nur
kurzfristig eingesprungen war hatte er natürlich
keine.
Die Behörden haben ihm seine Angaben nicht geklaubt
und
meinte das würde zur Anzeige kommen ??? Ich
verstehe
das nicht ???
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen
LG FLoriane
Hallo,
ich habe keine Ahnung, warum man Ihnen meinen Namen vorgeschlagen hat, denn ich gebe keine Rechtsberatung - davon habe ich auch gar keine Ahnung. Tut mir leid, ich kann Ihnen nicht weiter helfen.
MfG,
T. Schreiber
Hallo Floriane,
diese Frage kann ich Dir leider von hier aus nicht beantworten. Der Grund ist ganz einfach: Der geschilderte Vorfall ereignete sich in der Schweiz. Das heißt, es gilt das schweizer Recht, nicht das deutsche.
In wie weit man diese Verstöße in der Schweiz ahndet, kann ich Dir nicht sagen. Nur soviel: Die Schweiz gehört nicht zur EU. Folgedessen dürfte für deutsche Staatsangehörige eine Arbeitsgenehmigung erforderlich sein (zumindest wäre dies im umgekehrten Fall so, also wenn ein Schweizer in Deutschland arbeiten möchte). EU-Angehörige genießen EU-weit Freizügigkeit, d. h., innerhalb der EU darf jeder EU-Bürger ohne Genehmigung arbeiten (mit wenigen Ausnahmen bei den Neu-Mitgliedsstaaten, wie z. B. Polen).
Ich bedauere, Dir keine andere Antwort geben zu können.
Gruß Michael
Die Frage kann ich Dir nicht beantworten