Vom Nebengebäude fliegt das Dach weg, wegen Wind. Im Jahre 2004.
Die Versicherung rückt mit Gutachter an und berechnet. Dann
kommt der Scheck - alles Sahne ! Berechnung der Lohnkosten auf
Eigenleistung, statt Firma.
Ostern 2004 soll das neue Dach drauf. Ein Mensch, der was ararbeiten
sollte, wird gefragt, ob er mit daran arbeiten will. Jau, will er.
Am Abend vorher melden sich Leute, die es gelernt haben und auch
gern wollen.
Der „Abarbeiter“ wird angerufen, er möge sein Werkzeug bitte umdisponieren, er solle nicht auf dem Dach arbeiten, sondern
Klempnerarbeiten machen.
Alle Leute kommen, bis auf den „Abarbeiter“, der ist nun
beleidigt. Seine Arbeit muss später gegen Geld von anderen
Leuten gemacht werden.
Nun erlaubt sich der Herr „Abarbeiter“, Anzeige wegen
Schwarzarbeit zu erstatten - wegen der Leute auf dem
Dach.
Es wird ermitelt.
Einstellung des Verfahren.
Grund : Die Zimmerleute wohnen zwei Häuser weiter und haben
ihre kostenlose Hilfe angeboten, Hand gegen Hand. Diese
Leute betreiben sogar ein Gewerbe.
Der Herr Abarbeiter bezahlt seine Schulden nicht.
Ein Fahrzeug von ihm wird daher nicht mehr
herausgegeben. Das nennen wir jetzt Vermieterpfandrecht.
Der Abarbeiter beantragt den Erlass einer einstweiligen
Verfügung, ohne Anhörung der Gegenseite innerhalb einer
Woche. Er will sein Fahrzeug sofort haben.
Das angerufene Gericht setzt einen Verhandlungstermin an.
Der findet in etwa zwei Wochen sattt.
Die Frage :
Warum muß alles „illegal“ sein, weil es am Freitag
nach 16:00 Uhr passiert ?