Schwarzarbeit?

Hallo!
Folgende Vorstellung:

ein Auszubildender wird gefragt, ob er für eine Firma eine kleine Website erstellt. Natürlich würde dieser auch monatlich ein bisscehn Geld dafür kriegen. Darf der Azubi eine Rechnung schreiben? Oder wie würde die Sache gehandhabt werden?

Danke und mfg Christoph

Hallo Christoph,

dazu fallen mir folgende Stichpunkte ein:

Eine Rechnung läuft über die Bücher und das hat Folgen.

Steuern
jeder muß sein Einkommen versteuern, plus Soli. Da derjenige Azubi ist und wohl auch nicht allzuviel für seine Dienste bekommen wird, werden auch die Steuern nicht hoch sein, bei sehr wenig Azubi-Gehalt evtl. gar nicht anfallen.

Kirchensteuer
Die fällt natürlich auch an soweit derjenige Kirchenmitglied ist, das dürften aber höchstens Kleinstbeträge sein.

Sozialversicherungen
jegliches Einkommen aus Arbeitsleistung ist Sozialversicherungspflichtig, also Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflegeversicherung.

Selbstständigkeit
Da der Azubi für diese Arbeit keinenChef hat, ist er Selbstständig und müßte im Grunde seine Leistung als Gewerbe anmelden, mit allem was da dran hängt, wie z.B. Berufsgenossenschaft.

Ausbildungsbetrieb
Irgendwelche Nebenarbeit (also gegen Geld) müssen in aller Regel vom Betrieb offiziell genehmigt werden.

Soviel zum deutschen Dschungel.

Fazit: Korrekt betrachtet muß man davon abraten. Es sei denn, es wäre der Anfang einer gewinnbringenden Serie. Dann würde sich vielleicht eine Gewerbeanmeldung lohnen, denn damit ist man rechtlich auf der sicheren Seite.

Eine andere Möglichkeit wäre die sogenannte Nachbarschaftshilfe (hilfst du mir, helf ich dir - natürlich beidseits kostenlos), die sich meines Wissens nicht zwangsläufig auf Wohnungsnachbarn beziehen muß.

Gruß Steffi