Schwarzarbeit?

Hallo,

folgender Fall:

Seit einigen Jahren wird ein kleines Telefonserviceunternehmen betrieben. Die Gewinne sind sehr gering und reichen nicht zum leben. Ein kleines Büro wurde angemietet, in welchem der Inhaber nur ca. 1x pro Woche einige Stunden verbringt.

Esarbeiten wechselnd freiberufliche Mitarbeiter, welche auf Provisionsbasis bezahlt werden. Neue Mitarbeiter haben die Wahl zwischen einer festen Einstellung, einer geringfügigen Einstellung oder einer freiberuflichen Einstellung. Fast alle haben sich für die freiberufliche Variante entschieden. Die Freiberufler haben einen Schlüssel und können das Büro nach freiem Ermessen nutzen. Feste Arbeitszeiten, feste Stunden oder sonstige Vorgaben/Kontrollen gibt es keine. Dem Inhaber ist das völlig egal, da ja sowieso nur Provisionen bezahlt wurden und die Firma nur ein „Zubrot“ da stellt. (Wird nichts gearbeitet, muß auch nichts gezahlt werden.) Es gibt Mitarbeiter, welche 2 Monate gar nicht arbeiten und dann wieder ein paar Stunden kommen.

Auf diese Art gibt es sowohl Mitarbeiter, welche einige Tausen Euro im Jahr verdienen, als auch welche die weniger als 100,-- Euro im ganzen Jahr erhalten. Lediglich eine Mitarbeiterin (mit ca. 18.000 Euro/Jahr) hat eine Steuernummer + Bescheinigung vom Finanzamt beim Firmeninhaber abgegeben und erhält Umsatzsteuer. Die anderen verdienen insgesamt ca. 22.000 Euro (also aufgeteilt auf zahlreiche Personen). Dafür muß eine Gutschrift unterschrieben werden. In dieser Gutschrift ist außerdem der Hinweis enthalten, dass die Beträge zu versteuern sind und Umsatzsteuer nur nach Vorlage einer Bescheinigung des Finanzamtes ausgezahlt wird.

Ein paar Mitarbeiter erhalten gleichzeitig Sozialhilfe und geben die Einnahmen dort nicht an. Dies ist dem Firmeninhaber nicht bekannt.

Plötzlich gibt es eine Hausdurchsuchung. Ermittelt wird gegen den Firmeninhaber wegen Steuerhinterziehung, Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen und Beihilfe zum Betrug.

Hätte der Firmeninhaber bei dieser Konstellation etwas zu befürchten, oder müßte so ein Verfahren eingestellt werden? Falls ja, was könnte ihm im schlimmsten Fall drohen? Was hat er falsch gemacht?

Das Büro wird kurz nach der Durchsuchung aufgelöst (viel zu wenig Gewinn für viel zu viel Ärger). Es arbeiten aber weiterhin drei Mitarbeiter geringfügig (angemeldet) für den Inhaber von zu Hause. Diese verdienen monatlich weniger als 100,-- Euro. Freiberuflich arbeitet nur noch die Dame mit der Bescheinigung des Fianzamtes für den Firmeninhaber und verdient zwischen 1.500 und 2.000 Euro pro Monat. Liegt auch hier ein Fehlverhalten vor?

Hallo,

Plötzlich gibt es eine Hausdurchsuchung. Ermittelt wird gegen
den Firmeninhaber wegen Steuerhinterziehung, Hinterziehung von
Sozialversicherungsbeiträgen und Beihilfe zum Betrug.

Hätte der Firmeninhaber bei dieser Konstellation etwas zu
befürchten, oder müßte so ein Verfahren eingestellt werden?

Ein Verfahren? Das sind mindestens 2. Und ob der Unternehmer da „mit heiler Haut“ rauskommt, kann man nicht voraussagen. Die Ermittlungen laufen ja noch. Oder?

MfG

Ja, die Ermittlungen laufen noch. Deswegen ja die Frage. Wären diese abgeschlossen, wüßte man ja schon, ob das Verfahren eingestellt wurde.

Deswegen ja die Frage.

Da wird man die Ermittlungen abwarten müssen.

Oder meinst du, was es ganz allgemein so an Strafen dafür geben könnte?

Nein, die Frage ist, ob sich der Unternehmer strafbar gemacht hat, sofern die Ermittlungen den genannten Sachverhalt ergeben. Falls ja, warum? Der Unternehmer ist nämlich der Meinung, dass er sich nicht strafbar gemacht habe. Und welche Strafe ist bei den verhältnismäßig kleinen Summen in diesem Fall üblich? (Die Gesetze schreiben ja nur den gesamten Strafrahmen, also von Geldstrafe bis zu 5 Jahren vor.)

Servus,

Straftatbestände sind in der beschriebenen Konstellation dann gegeben, wenn die Service-Mitarbeiter nichtselbständig beschäftigt waren: Nur in diesem Fall wäre der Inhaber verpflichtet gewesen, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abzuführen.

Für eine (beabsichtigte, also mit Wissen und Wollen arrangierte) „Gestaltung“ zur Umgehung dieser Verpflichtungen spricht, dass der Inhaber es den Mitarbeitern freigestellt hat, ob sie selbständig oder nichtselbständig arbeiten wollen. Das kann bei ein und derselben Tätigkeit nicht sein: Entweder Fisch oder Fleisch.

In der Beschreibung der Situation spricht manches für eine selbständige Tätigkeit der Mitarbeiter (freie Organisation der Arbeitszeit vor allem). Es ist für den Inhaber nützlich, diese Einzelheiten nochmal herauszustellen und zu erläutern.

Wenn die Mitarbeiter tatsächlich selbständig tätig waren, gibt es keine Haftung des Inhabers für deren hinterzogene Steuern, und es liegt auch kein Straftatbestand vor.

Schöne Grüße

MM