Schwarzarbeit

Hallo,
folgende Situation: Ich biete z.B. einem Bekannten meinen Fernseher an dafür verputzt er mir meine mauer natürlich unendgeldlich.
Meine Frage ist das dann Schwarzarbeit???

Nachtbarschaftshilfe

Meine Frage ist das dann Schwarzarbeit???

http://de.wikipedia.org/wiki/Nachbarschaftshilfe

bzw.

Dienstleistungstausch

Gruß

Stefan

Hallo,

folgende Situation: Ich biete z.B. einem Bekannten meinen
Fernseher an dafür verputzt er mir meine mauer natürlich
unendgeldlich.
Meine Frage ist das dann Schwarzarbeit???

ja, denn hier wurde eine geldwerte Leistung als Entlohnung vereinbart.

Ob nun Bargeld oder Sachleistungen fließen, ist nicht relevant.

Mit Nachbarschaftshilfe hat das nichts zu tun, denn hier werden nicht Leistungen gegenseitig erbracht, sondern Leistungen vergütet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbezug

Gruß

S.J.

Schwarzarbeitsgesetz
Guten Morgen,

nur ein Blick ins Gesetz als Ergänzung.

§ 1 Abs. 2 SchwarzArbG:
Schwarzarbeit ist wenn … (es erfolgt eine Darstellung der möglichen Sachverhalte, die ich hier aber auslasse)

Und dann der Absatz 3:

Absatz 2 findet keine Anwendung für nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die

  1. im Wege der Nachbarschaftshilfe erbracht werden.

Zumal es ja schon bei Nachbarschaftshilfe von vornherein an der Gewinnerzielung mangelt in meinen Augen. Außer natürlich, du möchtest die verputzte Mauer zur Schau stellen und verlangst damit Eintrittsgelder. Dann könnte man nochmal darüber nachdenken =)

Greetz
S_E

Unsinn
Hallo,

Zumal es ja schon bei Nachbarschaftshilfe von vornherein an
der Gewinnerzielung mangelt in meinen Augen. Außer natürlich,
du möchtest die verputzte Mauer zur Schau stellen und
verlangst damit Eintrittsgelder. Dann könnte man nochmal
darüber nachdenken =)

also das ist ja nun völliger Unsinn. Ein Gewinnerzielungsabsicht liegt dann vor, wenn derjenige, der die Arbeiten verrichtet, mit der Tätigkeit Gewinn erzielt, was hier ja unzweifelhaft der Fall ist.

Grundsätzlich ist es irrelevant, ob für eine Leistung Bargeld oder Sachwerte fließen. Wird vereinbart, dass es für das Verputzen einer Mauer als Gegenleistung einen Fernseher im Wert von 500 Euro gibt, dann ist das exakt das selbe, als wenn die Summe in bar vereinbart wird.

Ich kann hier nichts erkennen, was Nachbarschaftshilfe begründen würde und sehe hier ganz klar Schwarzarbeit. Anders sähe es aus, wenn für das Verputzen einer Mauer als Gegenleistung X-Mal Rasenmähen vereinbart würde. Der Kern der Nachbarschaftshilfe ist es nämlich, auf Vergütung in Form von Geld- und Sachleistungen zu verzichten und die erbrachte Hilfe ebenso durch Hilfsleistungen zu kompensieren.

http://de.wikipedia.org/wiki/Nachbarschaftshilfe
http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbezug

Zitat: Als Sachbezug bezeichnet man im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht solche Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht in Geld bestehen. Der Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil, der den Arbeitnehmer bereichert und der als Entgelt für das Erbringen der Arbeitskraft gewährt wird (Arbeitslohn).

Gruß

S.J.

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Upps…
wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Irgendwie hab ich den Fernseher überlesen und war knallhart auf Rasen mähen als Gegenleistung gepeilt. Sozusagen nur ein Austausch von Dienstleistungen. Und die Sache mit den Eintrittsgeldern war ein Scherz, den ich mir nicht verkneifen konnte - entschuldige.

Aber sollten wir in diesem Fall nicht noch in Betracht ziehen, dass das SchwarzArbG Tätigkeiten ausschließt, die als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gelten, wenn sie gegen geringes Entgelt erbracht werden?

Nur über „geringes Entgelt“ lässt sich wahrscheinlich seitenweise debattieren.

Greetz
S_E (die sich immer noch wundert wo der Rasen her kam…)

HAllo und vielen Dank
für Eure Antworten, schade
ich hatte eigentlich die Idee gehabt eine Art Portal
zu bauen.
Sinn wäre der gewesen hier was anzubieten z.B. Materielles oder eine Dienstleistung, nun
wenn sich ein anderer dafür interessiert sollte könnte dieser ein
Gegenangebot machen, wiederum in Form von Dienstleistung, materiellen
oder vielleicht auch einem Geldbetrag.