'Schwarzarbeit'/Altersversorgung

Hi alle,
mir ist nicht so recht ein „griffiger“ Titel eingefallen, ich hoffe, ihr verzeiht mir…
Nehmen wir einmal an, eine Ehe-Frau arbeitet Vollzeit in den Betrieben (Metzgerei und Gastronomie) ihres Mannes über ca. 15 Jahre mit. Sie erhält von ihrem Ehemann kein Gehalt und wird nicht sozialversichert „Weil ja doch alles in die gemeinsame Kasse fließt“. Krankenversichert ist sie über ihren Mann.
Dann wird die Ehe noch vor 1977 geschieden (in diesem Jahr traten wohl rechtlich div. Änderungen in Kraft) und diese Frau hat keinerlei Forderungen bezüglich Unterhalt und Versorgungsausgleich gestellt… (nach dem Motto: nur schnell wech und keinen Ärger mehr).
Nun kommt die Frau in diesem Jahr in die Situation, aus gesundheitlichen Gründen die Frührente beantragen zu müssen und die BfA verlangt natürlich auch die Nachweise aus ihrer Beschäftigung während der 15 Jahre Ehezeit, die sie - wie beschrieben - nicht liefern kann.
Hat sie die Möglichkeit, ihren Mann mit rechtlichen Mitteln noch dazu zu bewegen, ihre Tätigkeit und ihren Verdienst in den 15 Jahren offen zu legen und entspechend auszugleichen/vergüten?
Da es vermutlich zu einer Klage kommen wird, habe ich hier und nicht unter „Ämter und Behörden“ gepostet - hoffe, das ist OK.
Danke für Tipps & Infos,
Anja

Hallo,
also aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht sehe ich da keine
Chance für die Frau.
Auf der einen Seite hat mit eigenem Zugeständnis diese Mitarbeit
in der Metzgerei ohne Gehalt gemacht - jetzt will sie das aufeinmal rückgängig machen um einen (höheren) Rentenanspruch zu erhalten .
Schwarzarbeit liegt hier nicht vor !!
Die Verscherungspflicht bei Beschäftigung von Angehörigen wird
in jedem Einzelfall von der Kasse geprüft (wenn sie denn davon
erfährt).
Nach der Schilderung hier hätte ich sowieso nicht auf Versicherungs-
pflicht entschieden, da die Frau kein Gehalt bekommen hat und
auch offentsichtlich keinen Arbeitsvertrag hatte, nur um die
Hauptkriterien zu nennen.

Gruss

Günter Czauderna

Danke! owT