Schwarzarbeit anonym melden

Die wird doch bestimmt nicht so blöd sein, und das in Facebook bekanntgeben, wenn es nicht Hand und Fuß hat.
Viele haben ja nicht nur ihre Freunde und Verwanten, sondern auch völlig unbekannte Leute, den Chef usw. bei FB verlinkt. Die können doch alle mitlesen. Da wird doch keiner so dumm sein und seine „Verbrechen“ bekanntgeben. Wobei ich nichts dagegen habe, wenn sich ALG´s noch das Geld versuchen bissel aufzubessern.
Ist ja auch die Sache, das man sich vielleicht nicht gleich mit Gewerbeschein richtig anmeldt, sondern erstmal versucht, ob man was hinbekommt und sich dann erst Gewerbemaßig meldet. Und wenn sie schreibt: „sie ist ab heute selbstständig“ klingt da für mich auch ein wenig Stolz mit, nach dem Motto: „ich habe jetzt ein Gewerbe angemeldet und es geht richtig los.“

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wenn sie in Faceboogk schreibt, „sie ist ab heute selbstständig“ heißt das für mich „Ich habe ab heute ein angemeldetes Gewerbe“

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Ja, das ist so. Selbst unter normalen Umständen muss sich ein Alg-Bezieher völlig nackig machen,und wenn ein solcher Verdacht im Raum stent, nützt auch die schönste Anmeldung nichts, da wird dann jeder Stein umgedreht. Es gab schon Fälle, in denen bereits die bloße Anwrsenheit einer zweiten Zahnbürste als Beweis für eine Lebensgemeinschaft angesehen wurde. Selbst wenn am Ende alles gut ausgeht, Mann es maximal unangenehm werden…

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Warum?
Um in der Nachbarschaft und bei der Person unangenehm aufzufallen und demnächst ab und zu mal das Auto neu lackieren zu müssen?

Unter den gegebenen Umständen macht man einen Screenshot der Facebookseite, schickt es ans Jobcenter mit dem Hinweis, dass es sich da ggf. um eine ALG II Bezieherin handelt.

Die gucken im Computer nach, danach ist doch alles klar.
Im besten Fall ein Fehlalarm, der einem Sachbearbeiter 3min Arbeit kostet und wo sonst nichts weiter passieren wird.
Im schlechtesten Fall für die Dame wird ein Sozialbetrug offen gelegt und jemand, der mich und alle anderen halbwegs redlichen Bewohner dieses Landes beklaut hat muss mit den Konsequenzen fertig werden.

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Wenn man mich bestiehlt, dann geht mich das was an.
Und es ist mir VOLLKOMMEN egal, dass man mir das Geld nicht persönlich aus der Tasche klaut, sondern über den Umweg „Staat“.
Der Staat sind wir. Schon vergessen?

Du hast ja genug Meinungen gelesen. Musst nun nur noch selber entscheiden, was Du tun willst. Also Verantwortung für Dein Tun übernehmen. Hoffentlich ist das nicht zu Viel.
Amokoma1

damit bist Du aus zwei Gründen mit Deinem subjektiven Gefühl ziemlich alleine:

  • Eine selbständige Tätigkeit braucht keineswegs ein stehendes Gewerbe zu sein. Schau mal in § 18 Abs 1 EStG, was da sonst noch alles geht.

  • Wenn man den Beginn einer gewerblichen Tätigkeit entgegen § 14 Abs 1 GewO nicht bei der Gemeinde anzeigt, ist das zwar eine (in der Regel mit höchst harmlosen Bußgeldlein geahndete) OWi, aber keineswegs „Schwarzarbeit“. Wenn ein Gewerbetreibender (z.B. auch aus Unkenntnis) sein Gewerbe nicht anmeldet, aber die Einkünfte aus diesem Gewerbe ordnungsgemäß versteuert, ist das keine „Schwarzarbeit“.

Schöne Grüße

MM

Servus,

nö.

Die Anmeldung gem. § 14 GewO ist, wie gesagt, das Allerharmloseste an der Chose.

Hier geht es um zwei viel gravierendere Vorwürfe: 1) Einkünfte nicht ordnungsgemäß zu versteuern („Schwarzarbeit“) und 2) diese Einkünfte nicht auf den Bezug von ALG II anzurechnen.

Schöne Grüße

MM

Ich kann mir auch vorstellen, dass da jemand viele Antworten generieren will.

Besonders wo es sich um eine Alleinerziehende handelt, die sich ja vermutlich nicht in der sozialen Hängematte ausruht, sondern vor allem Verantwortung für ihr Kind hat und - sofern sie diese Aufgabe gut meistert - nebenbei einen nicht unerheblichen Beitrag für die Allgemeinheit leistet, dürfte es doch jedem Fragesteller klar sein, dass solche Fragen zu Empörungen und Gegenempörungen führen können.

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