Schwarzarbeit anonym melden

Ich habe erfahren, das jemand Hartz 4 bekommt und von zuhause aus arbeitet.
Die Arbeit ist nicht angemeldet.
Ich möchte die Person verpetzen aber möchte anonym bleiben. Ist das möglich ?

Woher weißt Du das denn, Herr Sozialdetektiv?

Es geht hier um einen ganz banalen „Aufstocker“. In der Scheinselbständigen-Szene, wo kein Mindestlohn greift, gibt es davon haufenweise.

Schöne Grüße

MM

Was ist das denn für eine Einstellung? Wenn er von zu Hause arbeiten kann, dann soll er das bitte auch offiziell machen.
Aber was macht dich eigentlich so sicher, dass das Ganze nicht doch angemeldet ist?

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Das Gewerbeamt interessiert im übrigen nicht der Tippgeber. Die ermitteln dann ganz von allein.

Grüße mki

[Beitrag editiert vom www Team]

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Und woher weiß der anonyme Petzer, dass die Tätigkeit nicht angemeldet ist?

Entweder kennt der Petzer die Person näher - dann kann erst das persönliche Gespräch gesucht werden. Oder der Petzer hat die Information nur aus zweiter bis x-ter Hand - dann entspricht sie mit großer Wahrscheinlichkeit nicht den Tatsachen.

Wenn jemand anonym angeschwärzt wird, der sich eigentlich völlig korrekt verhält, hat dieser dennoch enorme Scherereien. Es könnte sich also auch um einen banalen Racheakt handeln.

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Ja, es ist möglich.

Beatrix

Mehr als einen Link habe ich nicht:

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Arbeit/Fragen-Antworten/_functions/frage_4.html?faqCalledDoc=289224

Rein moralisch möchte ich dich bitten, einen entsprechenden, selbstverständlich auch anonym möglichen, Hinweis nur abzugeben, wenn du dir relativ sicher bist.

Hallo,
Fakt ist doch, dass der „Anonymus“ offenbar keinerlei Beweise dafür hat, dass der oder die ALG-2 Empfänger „schwarz“ arbeitet und ich denke auch, dass ist der Grund, warum hier diese Frage gestellt wird man weiß nix genaues, vermutet aber stark und will aber trotzdem nicht Flagge zeigen sondern eben nur „petzen“ - offen bleibt auch wo - beim Job-Center, bei der Polizei , beim Finanzamt oder bei der Krankenkasse ?
Die Zahl und die Art der Antworten (natürlich einschl. der meinigen) erinnert mich an einen Auftritt des Kabarettisten Tobias Mann in der 30. Sendung der Mitternachtsspitzen.
Gruss
Czauderna

Im Übrigen bin ich erschrocken, dass per se das Melden eines begründeten Verdachts hier als „Petzen“ bezeichnet wird.

Keine Steuerzahler und Einzahler in die Sozialversicherung hier unterwegs?

Na, dann oute ich mich mal.
Ich arbeite nicht schwarz und wenn ich den begründeten Verdacht habe, dass das jemand macht - zumindest in mehr als unwesentlichem Umfang - dann wird das gemeldet. Es ist allerings erst zweimal passiert. Einmal davon kenne ich den Ausgang: Eine Bande illegaler Asphaltierer wurde beschattet, man konnte die Tageseinnahme direkt abkassieren und hat dazu noch jedem Auftraggeber ein nettes Bußgeld aufgedrückt.

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Einfach an das Jobcenter der für dein Wohnort zuständig ist wenden und denen den Namen und Tipss geben, dann wird dem nachgegangen.

Die Person ist Alleinerziehende und ich weiß das die Person alg 2 bekommt. Ist auch in Elternzeit
Diese Person hat bei Facebook eine Anzeige geschaltet, dass sie ab heute selbständig ist und von zuhause aus arbeitet hat auch Artikel zum Kauf angeboten.

Und was geht´s dich an?

Servus,

interessiert sich für den Kasus überhaupt nur in sehr übersichtlichem Umfang, nämlich in der Hinsicht, ob es sich überhaupt um ein stehendes Gewerbe handelt und ob dieses angemeldet ist oder nicht. Die OWi-Verfahren, die in diesem Zusammenhang stattfinden, enden entweder gratis oder mit Discount-Bußgeldern.

Schöne Grüße

MM

[Beitrag editiert vom www Team]

verträgt sich doch aber nicht mit

oder sehe ich das falsch?

Und darf man nicht während der Elternzeit dazu verdienen?

Ich habe aber keine Ahung, nur obige Vermutungen.

Ist das so? Wie sehen diese Scherereien denn aus? Wird da nicht ganz einfach in der zuständigen Behörde nachgeschaut, ob eine Anmeldung vorliegt und das war’s? Bzw. sind diese Scherereien nicht im gegenteiligen Fall (keine Anmeldung) gerechtfertigt?

Ich habe keinerlei Erfahrungen diesbezüglich, wie sieht das denn genau aus?

Ähem----
kann mir irgendeiner verraten, warum jemand, der den Verdacht einer Straftat hat, diesen nicht gegenüber der zuständigen Stelle äußern soll?
Es ist nicht Aufgabe einer Privatperson, den Sachverhalt zu ermitteln - das macht die StA bzw. ihre Ermittlungsbeamten.
Es hat auch nichts mit Denunziation oder so zu tun - vor allem, wenn es sich um Straftaten handelt, die die Allgemeinheit schädigen - ich für meinen Teil zahle mehr als genug Steuern und hätte nichts dagegen, wenn Leute, die das Sozialsystem schädigen, zur Rechenschaft gezogen würden.
Schön finde ich auch die Frage „Was geht dich das an?“.
Wenn jeder so denken würden… prost Mahlzeit.
WEnn einer auf der Straße verprügelt wird… geht mich nix an - ich brauch nicht zu helfen und auch nicht die Polizei zu rufen (wäre ja eine Den…).
meimeimei

Beschäftigt euch mal mit dem Begriff Denunziation und überlegt zusätzlich, ob ihr in einer Situation stecken möchtet, wo andere sagen „Geht mich nix an“.

Er weiss es nicht - aber die Behörde kann einem geäußerten Verdacht durchaus schnell und einfach nachgehen.

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Was ist das denn für ein Vergleich?
Natürlich schreitet man da ein, weil es anständig ist, sich für den Schwächeren einzusetzen.Und genau darum meine ich auch, dass man in dem hier geschilderten Fall als allererstes mal mit der Person zu sprechen hat, wenn man meint sich darum kümmern zu wollen meint und frühestens im zweiten Schritt und nach Androhung , das zu melden tätig werden darf. (Nicht das ich das täte, aber wenn man meint, sich einmischen zu müssen…)

Harz4 -Fälle sind mehr als die meisten anderen Fälle sehr behutsam zu betrachten, denn so viele Absahner es hier geben mag (mag!), ebenso viele Menschen möchten sich damit mitnichten im sozialen Netz ausruhen und die Höhe der Einkünfte durch Harz4 ist in nicht wenigen Situationen ganz schlimm unter dem, was eine Teilnahme am normalen sozialen Leben ermöglichen würde.
Wenn eine alleinerziehende Mutter sich etwas dazu verdient, dann finde ich das so gar nicht arg und vielleicht baut sie sich sogar gerade ein Standbein auf, das ihr eines Tages ermöglicht, wieder Fuß zu fasen im Berufsleben.
Das alles wissen wir nicht und bevor man petzt , sollte man sich die Mühe machen, das heraus zu bekommen.
(Ich persönlich würde mich in keinem Fall einmischen, aber das kann man tatsächlich unterschiedlich handhaben…)
Eine Petzkeule ist das jedenfalls letzte, was hier der erste Schritt sein sollte.

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Und woher weißt du mit Sicherheit, dass diese Tätigkeit nicht angemeldet ist?

Übrigens: Gebrauchte Gegenstände dürfen Alg2-Bezieher being eBay o.ä. verkaufen, ohne dies anmelden zu müssen. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Vermögensumwandlung.

Wenn das Einkommen während der Elternzeit nicht ausreichend ist, kann selbstverständlich Alg2 bezogen werden. Und wenn die selbständige Tätigkeit nicht mit der eigentlichen Berufstätigkeit kollidiert, ist auch diesel möglich.

Da es sich im vorliegenden Fall um eine Alleinerziehende handelt, hat es noch ein stärkeres Gschmäckle als ohnehin schon. Es klingt gar sehr nach einem gekränkten Mann, der auf Rache sinnt.

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