Schwarzarbeit bei Privatinsolvent

hallo zusammen,

was würde passieren, wenn man privatinsolvent eröffnet hat und man wird erwischt, beim schwarzarbeiten ???

und was würde noch passieren, wenn man 2 jahre auf bewährung ist und dazu noch arbeitslosen geld kassiert ???

danke für die Antworten

Hallo djany,

es gehört zur Höflichkeit, dass man in diesem Forum auch Fragen beantwortet, die sich eigentlich von selbst beantworten :wink:

was würde passieren, wenn man privatinsolvent eröffnet hat und
man wird erwischt, beim schwarzarbeiten ???

Dann wird man bestraft - weil Schwarzarbeit strafbar ist. Und in der Wohlverhaltensphase ist die Restschuldbefreiung mit Sicherheit in Gefahr.

und was würde noch passieren, wenn man 2 jahre auf bewährung
ist und dazu noch arbeitslosen geld kassiert ???

Auch wenn man auf Bewährung „draußen“ ist, darf man ja arbeitslos sein. Falls die Frage in Zusammenhang mit o.g. Frage zu sehen ist: Straftat in Bewährungszeit kann Bewährungswiderruf bedeuten.

Viele Grüße
Klaus Marwede

Moin!

Zu Frage 1)
Das kann ich leider nicht beantworten. Hier sind die Spezialisten gefragt, die sich mit der Insolvenzordnung auskennen. Ich tippe aber mal, dass die Restschuldbefreiung nicht erteilt werden könnte, wenn der Schuldner schwarze Einnahmen hat, von denen der Insolvenzverwalter nichts weiß, und mit denen somit auch nicht die Forderungen der Gläubiger befriedigt werden können.

Zu Frage 2)
Wer ein Einkommen bezieht und dieses Einkommen dem Leistungsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter) nicht mitteilt, begeht Betrug (§ 263 StGB). Betrug ist eine Straftat. Die Bewährung könnte widerrufen werden - das entscheidet dann aber der Richter.

Ich gehe davon aus, dass es sich um fiktive Sachverhalte handelt. Wer bereits eine Bewährungsstrafe eingefangen hat, sollte daraus auch gelernt haben. Andernfalls können die Gerichte hier natürlich hart durchgreifen. Genauso verhält es sich mit der Privatinsolvenz.

Beste Grüße!

Hallo Djany,

muss mich sehr sehr beherschen.
Auch wenn ich hier aus dem Forum fliege:
Erwartest Du auf deine Fragen eine ernsthafte Antwort???
Du gehörst in den Knast und sonst gar nichts!!

Knauffi

Ist eine Straftat. Keine RSB am Ende der Inso.
Mfg
Lucy

Oh weia,
bei einer laufenden Insolvenz muß man alle
Einkünfte angeben d.h. die Insolvenz ist in Gefahr.

Staatliche Zuwendungen zu erhalten und Einkünfte erzielen, die man nicht angibt- ist Betrug.

Wenn es noch möglich ist, besser zum Arbeitsamt und sich selber anzeigen.Anbieten das Geld zurück zu zahlen.

Schwarzarbeit ist strafbar !

Ich glaube nicht , daß eine Bewährungsstrafe mit der InsO zu tun hat , es sei denn , man wurde wegen Bank/Kreditkarten Betrug auf Bewärung verurteilt .

Wer Einkommen während der PI nicht angibt und dieses bekannt wird, den wird die Restschuldbefreiung verwährt. Dieses Verfahren ist nicht wiederholbar. Dadurch bleiben die Schulden 30 Jahre lang vollstreckbare Titel.

Wer eine Bewährungsstrafe erhalten hat, und beim Schwarzarbeiten erwischt wird, dem wird, sofern diesbezüglich ein Strafverfahren eingeleitet wird und ggf. bestraft wird, wird die Bewährung gestrichen.
Dann müsste die Haftstrafe abgessen werden.