Moin!
Zu Frage 1)
Das kann ich leider nicht beantworten. Hier sind die Spezialisten gefragt, die sich mit der Insolvenzordnung auskennen. Ich tippe aber mal, dass die Restschuldbefreiung nicht erteilt werden könnte, wenn der Schuldner schwarze Einnahmen hat, von denen der Insolvenzverwalter nichts weiß, und mit denen somit auch nicht die Forderungen der Gläubiger befriedigt werden können.
Zu Frage 2)
Wer ein Einkommen bezieht und dieses Einkommen dem Leistungsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter) nicht mitteilt, begeht Betrug (§ 263 StGB). Betrug ist eine Straftat. Die Bewährung könnte widerrufen werden - das entscheidet dann aber der Richter.
Ich gehe davon aus, dass es sich um fiktive Sachverhalte handelt. Wer bereits eine Bewährungsstrafe eingefangen hat, sollte daraus auch gelernt haben. Andernfalls können die Gerichte hier natürlich hart durchgreifen. Genauso verhält es sich mit der Privatinsolvenz.
Beste Grüße!