Servus,
wie EK schon erklärte war meine Frage durchaus ernst gemeint, um eine Abgrenzung zwischen Freundschaftsdienst und Schwarzarbeit zu ermöglichen.
Es kommt zwar immer auf den Einzelfall an, aber sobald die Bezahlung nicht deutlich unter den Beträgen liegt, die ein Handwerker für die Tätigkeit bekommen würde, kann es schon als Schwarzarbeit eingeordnet werden. Insbesondere, wenn es eine Person durchführt, die diese Arbeiten gelernt hat.
Beispiele:
Ein Schreinermeister schleift einen Parkettboden bei einem Freund ab, benutzt dabei eigene Maschinen und bekommt dafür 2/3 des Geldes, was er normalerweise einem Kunden in Rechnung stellen würde - höchstwahrscheinlich Schwarzarbeit.
Ein Elektro-Installateur schleift einen Parkettboden bei einem Freund ab, benutzt dazu Leihmaschinen aus dem Baumarkt und wird mit einem Kasten Bier dafür „bezahlt“ - sehr wahrscheinlich keine Schwarzarbeit.
Alles dazwischen ist eine Grauzone in der ein Richter - sollte es einmal dazu kommen - alle Indizien für und gegen Schwarzarbeit prüfen und dann, je nachdem was überwiegt, entscheiden wird was Schwarzarbeit war.
Will man daher auf der sicheren Seite sein, sollte man auf Bezahlung völlig verzichten und seine „Schulden“ durch eine entsprechende Gegenleistung „bezahlen“. Ein Beispiel wäre dem Freund vielleicht ein paar mal den Rasen zu mähen, oder ähnliches.
Gruß,
Sax