Hallo,
ein gelernter Maler hat, außer seiner Vollzeitbeschäftigung auf einem anderen Gebiet, noch einen Zweitjob auf 400 EUR-Basis. Diesen Zweitjob übt er bei einem selbständigen Maler aus. Er selber besitzt keine Gewerbeanmeldung. Darüberhinaus arbeitet er immer wieder für verschiedene Privatleute zu einem vorher vereinbarten Stundenlohn. Es wird „ohne Rechnung“ bar auf die Hand gezahlt.
Liegt hier Schwarzarbeit vor, auch wenn der Maler angibt, außer seinem Gehalt aus der Vollzeitbeschäftigung, pro Monat 400 EUR nicht zu überschreiten? Der 400 EUR-Job hat doch gar nichts mit der Arbeit bei den Privatleuten zu tun, oder? Wie steht es rechtens, wenn er seine Arbeit als Freundschaftsdienst oder als Nachbarschaftshilfe bezeichnet? Kann man eine Arbeit noch als Freundschaftsdienst bezeichnen, wenn die „Entlohnung“ oder das Dankeschön eine sehr hohe Geldsumme ist - wo wäre hier die EUR-Grenze zur Schwarzarbeit?
Gruß, Andy
Hallo,
ein gelernter Maler hat, außer seiner Vollzeitbeschäftigung
auf einem anderen Gebiet, noch einen Zweitjob auf 400
EUR-Basis. Diesen Zweitjob übt er bei einem selbständigen
Maler aus. Er selber besitzt keine Gewerbeanmeldung.
Darüberhinaus arbeitet er immer wieder für verschiedene
Privatleute zu einem vorher vereinbarten Stundenlohn. Es wird
„ohne Rechnung“ bar auf die Hand gezahlt.
Damit beantwortet sich die Frage bereits selber!
Ja, Scwarzarbeit,denn er wird ja dieses Einkommen dem Finanzamt nicht melden, oder etwa doch?
Liegt hier Schwarzarbeit vor, auch wenn der Maler angibt,
außer seinem Gehalt aus der Vollzeitbeschäftigung, pro Monat
400 EUR nicht zu überschreiten? Der 400 EUR-Job hat doch gar
nichts mit der Arbeit bei den Privatleuten zu tun, oder? Wie
steht es rechtens, wenn er seine Arbeit als
Freundschaftsdienst oder als Nachbarschaftshilfe bezeichnet?
Freundschaftsdienst und Nachbarschaftshilfe sind oftmals unentgeltlich und nicht mit einern „unter-der-Hand-Bezahlung“,
allerhöchstens eine „Kostenerstattung“ für die Aufwendungen, um diese Nachbarschaftshilfe leisten zu können, aber nicht als Bezahlung dafür.
Schönen Tag noch.
Gruß, Andy
Hallo
Dabei dürfte es sich um Schwarzarbeit handeln.
http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontr…
Gruß,
LeoLo