Servus,
Gewinnerzielungsabsicht ist kein Kriterium für einen Gewerbebetrieb. Dieser Begriff stammt aus dem Einkommensteuerrecht und bezieht sich auf die Abgrenzung zur Liebhaberei. Man kann aber alle möglichen Arten von Einkünften mit Gewinnerzielungsabsicht erzielen, z.B. Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung, selbständige Arbeit.
Schöne Grüße
MM