Guten Tag,
ich habe neulich einem Freund bei der Inventur (in einem Kino) geholfen und als Dankeschön vier Freikarten bekommen. Läuft das unter Schwarzarbeit??
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus 
Guten Tag,
ich habe neulich einem Freund bei der Inventur (in einem Kino) geholfen und als Dankeschön vier Freikarten bekommen. Läuft das unter Schwarzarbeit??
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus 
Hallo,
nach meinem Wissen liegt Schwarzarbeit nur vor, wenn die Tätigkeit auf nachhaltige Gewinnerziehlung ausgerichtet war. In einer Gerichtsentscheidung ahbe ich vor langer Zeit mal die Grenze von 4000 DM pro Jahr gesehen, die eingenommen werden darf, ohne dass dies als Gewerbe angesehen wird. wie es sich verhält, wenn es um die Frage geht, ob Du als Arbeit nehmer tätig warst dazu kann ich nichts sage.
Es könnte auch eine Roll spiele, ob ihr in einem Verein gemeinsam seit oder ob ihr sehr nah beieinander wohnt.
Gruß Hans
Hallo!
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Leider hab ich nicht ganz verstanden, was du mit „als Arbeitnehmer tätig“ meinst…
Viele Grüße
Max
Hallo!
In diesem Fall handelt es sich sicherlich nicht um Schwarzarbeit im klassischen Sinne. Die 4 Freikarten sind, wie Du ja erwähnt hast, ein Dankeschön und keine Entlohnung. Grundsätzlich hätte seitens Deines Freundes zwar eine Anmeldung zur Sozialversicherung (bzw. Knappschaft) für Dich erfolgen müssen, da zumindest eine geringfügige Beschäftigung vorlag, man kann´s aber auch übertreiben
Hätte also an dem Tag, an dem Du Deinem Freund geholfen hast, eine Kontrolle des Zolls stattgefunden, wärst Du nicht angemeldet gewesen. Dies stellt für Deinen Freund eine Ordnungswidrigkeit dar. Dennoch würde ich das Ganze als sogenannte Nachbarschaftshilfe werten.
Gruß!
Vielen Dank für die Antwort!!
Viele Grüße, Max 