Schwarzarbeit, wie kann ich mich schützen

Hallo liebe Freunde,

aaus aktuellem Anlaß meine Frage bei folgendem Sachverhalt:

Ein guter Bekannter von mir, heute schon Mitte der 70er alt, beauftragt seit Jahren die Firma / Herrn xy

  • Hausmeisterdienste - mit Arbeiten am seinem Haus, die er aufgrund seines Alters nicht mehr allein durchführen kann.

Alle Arbeiten wurden ordnungsgemäß mit Quittung und MWST - Ausweis abgerechnet und bar bezahlt.

Vor wenigen Tagen führte besagte Firma Instandsetzungsarbeiten am Garagendach aus. Durch Zufall ( ?? ) befuhr der Zoll die Straße und kontrollierte. Es stellte sich heraus, daß Herr xy bereits über ein Jahr seit Gewerbe abgemeldet aht und nun Harz 4 Bezieher ist.

Mein Bekannter fiel natürlich aus allen Wolken.

Nun meine Frage:

  1. Was kann auf ihn zukommen ???

  2. Wie kann man sich vor solchem Geschäftsgebahren
    schützen; auch ich habe einen guten Bekannten, der
    im gewerblichen Innenausbau selbstständig tätig
    ist; wir handhaben es mit der Abrechnung ähnlich.

Nur da fast nie Zeit hat, weiß ich, daß er noch
gewerblich tätig ist.

  1. Wie weit geht Nachbarschaftshilfe / Familienhilfe ??

Zählen auch Freunde / Bekannte von
Familienmitgliedern dazu ??

Ich spreche nicht von Hilfestellungen / Unterstützung; es geht mir vielmehr um Arbeiten, die nur ein Fachmann ausführen kann und wo wir als Heimwerker überfordert sind.

Hinweis: Ich bin nicht vom Zoll oder der Steuerfahndung.

Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.

MfG

Stefan Seidel

Hi,

zunächst einmal der Hinweis, den ich zu meiner eigenen Sicherheit immer voranstelle: Die Auskunft, die ich gebe, ist natürlich nicht rechtsverbindlich. Ich bin auch kein Anwalt und somit kann es keine Rechtsberatung sein.
Aber ich werde versuchen, auf die einzelnen Punkte einzugehen:

Also wenn ich es richtig verstanden habe, hat Ihr Bekannter jemanden Beauftragt, der das Dach seiner Garage instandgesetzt hat. Zeitpunkt war das Wochenende oder in der Woche zur normalen Werkzeit?

OK, zu Frage 1, was kann auf ihn zukommen:

Der Handwerker hat kein Gewerbe angemeldet, aber trotzdem handwerkliche Arbeiten ausgeführt und dafür eine Entlohnung erhalten.

In dieser Sache gibt es grundsätzlich 2 Variationen:

2.1: Ihr Bekannter hat tatsächlich angenommen, dass der Handwerker noch sein Gewerbe hat und den Auftrag gegeben, da er zuvor immer gute Ergebnisse bekommen hat.
Hier kann man von gutem Glauben ausgehen, so dass die Chancen gut stehen, dass Ihr Bekannter da ohne weitere „Blessuren“ herauskommen kann.
Das wird aber sicherlich nicht leicht werden, da er die Gutgläubigkeit nachweisen muss. Hier helfen natürlich die alten Rechnungen, die immer vorbildlich abgerechnet sein müssen.
Hat Ihr Bekannter den Handwerker noch im Branchenbuch gefunden, bzw. sich dort erkundigt? Wann und wie ist der Auftrag erteilt worden? So einfach über den privaten Anschluss oder über die alte Geschäftsnummer?

Ich denke, in dem Falle ist es nicht unbedingt zumutbar, dass er prüft, ob die Gewerblichkeit noch besteht und alles richtig angemeldet ist.

Variante 2.1.1:
Die Arbeiten wurden in der Woche, also Werktags zur normalen Arbeitszeit ausgeführt, der Handwerker hat vielleicht sogar noch seinen Firmenwagen oder ein solches, das so wirken könnte.
Dann wird ihm eher geglaubt, dass er gutgläubig beauftragt hat.

Variante 2.1.2:
Die Arbeiten wurden am Samstag oder Sonntag ausgeführt. Dann denke ich, hat Ihr Bekannter ein Problem, es sei denn, er kann eine schriftliche Beauftragung, bzw. einen Kostenvoranschlag einer Firma vorweisen.

Fakt ist, dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Schwarzarbeit auch gegen Ihren Bekannten eröffnet wird, da er der Auftraggeber ist. Das sind Verstöße (Steuerstraftat) gegen die Abgabenordnung. Dann kann noch eine Forderung der Berufsgenossenschaft kommen, Krankenkasse, Rentenkasse pp, was ich aber nicht genau beziffern kann.

Zu Frage 2, wie kann man sich schützen:

Eigentlich ist die Frage zumindest teils beantwortet:

Um sich selbst zu schützen, immer fragen (am besten mit Zeugen), ob es sich um einen eingetragenen Handwerksbetrieb handelt. Es geht ja auch darum, nach den Arbeiten abgesichert zu sein (Unfallversicherungsschutz, Berufsgenossenschaft pp.). Das bringt ein Betrieb immer mit und kann bei schlechter Arbeitsausführung haftbar gemacht werden.

Man kann sich aber auch bei der Handwerkskammer/Kreishandwerkerschaft (alternativ Industrie- und Handelskammer) erkundigen, ob der Betrieb gewerblich und eingetragen ist.

Lassen Sie sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag machen. Wenn es ein guter Bekannter ist, bekommt man ja vielleicht einige Prozente Rabatt, trotz offizieller Rechnung. Man muss aber bedenken, dass der Betrieb auch Abgaben leisten muss, weswegen es immer teurer wird, als Schwarzarbeit. Aber das ist dann auch sicherer, weil es sich nur zu häufig bewahrheitet, dass man billig mindestens 2x kauft…

Zu Frage 3, was ist Nachbarschaftshilfe:

Natürlich kann Nachbarschaftshilfe geleistet werden. Die darf dann aber nur absolut kostenlos und ohne jegliche Entlohnung geleistet werden. Natürlich darf man die Leute verpflegen. Familienmitglieder, da werden eigentlich keine Grenzen gesetzt.

Hier ist wohl aber zumindest zu beachten, dass man mal mit der Berufsgenossenschaft sprechen sollte, wenn es sich um eine größere Baustelle handelt. Da muss man glaube ich eine Versicherung abschließen.

Wenn man das nicht genau abschätzen kann, würde ich immer dazu raten, einfach einmal beim Zollfahndungsamt der Region oder bei den Schwarzarbeitsermittlern anzurufen. Die Leute werden sicher gerne und qualifizierte Auskünfte geben.

Vielleicht konnte ich etwas helfen…

Grüße

Eterno

Hi Stefan,

  1. Was kann auf ihn zukommen ???

Bestrafung wg Förderung der Schwarzarbeit

Die Verteidigung sollte er sich gut überlegen.
Vielleicht war er ja nicht so blauäugig wie er tut. Schließlich bezahlte er ja bar, also konnte er es nicht bei der Steuer ansetzen.

  1. Wie kann man sich vor solchem Geschäftsgebahren
    schützen;

Gewerbeanmeldung zeigen lassen, wenn älter bei Gewerbeamt anrufen und bestehendes Gewerbe bestätigen lassen. Manche Gewerbeämter geben zusätzlich Gewerbekarten mit Lichtbild aus, die bei Abmeldung zurückzugeben sind. Aber Pfiffige verlieren die halt … Auf alle Fälle nicht bar zahlen, sondern überweisen und bei der Steuer anmelden. Dort schließt sich dann der Kreis.

  1. Wie weit geht Nachbarschaftshilfe / Familienhilfe ??

Genau das was Sie nicht meinen: Helfen und Unterstützen durch Laien. Sollte ein Helfer Fachmensch sein, sollte er seine Tätigkeit auf wenige Stunden pro Woche beschränken, keinesfalls im Urlaub arbeiten und das alles seinem Arbeitgeber melden.

Ciao Ricco

Guten Tag Herr Seidel,

er hat dann ein Bußgeld zu befürchten, wenn er gewußt hat oder hätte wissen müssen, dass Herr xy das Gewerbe abgemeldet hatte.

Da hier ordnungsgemäße Rechnungen vorgelegt wurden gab es keinen verdachtsmoment für den Bekannten.
M.E. gibt es nur dann eine Nachfragepflicht, wenn es konkrete Hinweise gibt, dass mit dem Gewerbe etwas nicht sitmmt.

  1. Nachbarschaftshilfe bedeutet, dass Arbeiten in einem kleineren Umfang durchgeführt werden, und nicht regelmäßig stattfinden. Außerdem gibt es keine Entlohnung im gewerblichen Sinn, sondern z.B. nur die Erstattung von Aufwendungen.
    das heißt, es hängt von der Häufigkeit und dem Umfang der Arbeiten ab, ob sie noch Nachbarschaftshilfe sind.

Freundliche Grüße,
Sascha Keck

Hallo,

Ich kann ihnen leider nicht weiterhelfen,da ich mich in diesem Bereich nicht auskenne.

Gruß
monika61

Hallo,

im Prinzip kann man sich nur eine entsprechende Bescheinigung nach § 48 b EStG im Baubereich zeigen lassen. Bei Dienstleistungen (Hasumeister-) kann man nur hoffen. Für den Auftraggeber gibt es in der Regel keine Probleme