Hi,
zunächst einmal der Hinweis, den ich zu meiner eigenen Sicherheit immer voranstelle: Die Auskunft, die ich gebe, ist natürlich nicht rechtsverbindlich. Ich bin auch kein Anwalt und somit kann es keine Rechtsberatung sein.
Aber ich werde versuchen, auf die einzelnen Punkte einzugehen:
Also wenn ich es richtig verstanden habe, hat Ihr Bekannter jemanden Beauftragt, der das Dach seiner Garage instandgesetzt hat. Zeitpunkt war das Wochenende oder in der Woche zur normalen Werkzeit?
OK, zu Frage 1, was kann auf ihn zukommen:
Der Handwerker hat kein Gewerbe angemeldet, aber trotzdem handwerkliche Arbeiten ausgeführt und dafür eine Entlohnung erhalten.
In dieser Sache gibt es grundsätzlich 2 Variationen:
2.1: Ihr Bekannter hat tatsächlich angenommen, dass der Handwerker noch sein Gewerbe hat und den Auftrag gegeben, da er zuvor immer gute Ergebnisse bekommen hat.
Hier kann man von gutem Glauben ausgehen, so dass die Chancen gut stehen, dass Ihr Bekannter da ohne weitere „Blessuren“ herauskommen kann.
Das wird aber sicherlich nicht leicht werden, da er die Gutgläubigkeit nachweisen muss. Hier helfen natürlich die alten Rechnungen, die immer vorbildlich abgerechnet sein müssen.
Hat Ihr Bekannter den Handwerker noch im Branchenbuch gefunden, bzw. sich dort erkundigt? Wann und wie ist der Auftrag erteilt worden? So einfach über den privaten Anschluss oder über die alte Geschäftsnummer?
Ich denke, in dem Falle ist es nicht unbedingt zumutbar, dass er prüft, ob die Gewerblichkeit noch besteht und alles richtig angemeldet ist.
Variante 2.1.1:
Die Arbeiten wurden in der Woche, also Werktags zur normalen Arbeitszeit ausgeführt, der Handwerker hat vielleicht sogar noch seinen Firmenwagen oder ein solches, das so wirken könnte.
Dann wird ihm eher geglaubt, dass er gutgläubig beauftragt hat.
Variante 2.1.2:
Die Arbeiten wurden am Samstag oder Sonntag ausgeführt. Dann denke ich, hat Ihr Bekannter ein Problem, es sei denn, er kann eine schriftliche Beauftragung, bzw. einen Kostenvoranschlag einer Firma vorweisen.
Fakt ist, dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Schwarzarbeit auch gegen Ihren Bekannten eröffnet wird, da er der Auftraggeber ist. Das sind Verstöße (Steuerstraftat) gegen die Abgabenordnung. Dann kann noch eine Forderung der Berufsgenossenschaft kommen, Krankenkasse, Rentenkasse pp, was ich aber nicht genau beziffern kann.
Zu Frage 2, wie kann man sich schützen:
Eigentlich ist die Frage zumindest teils beantwortet:
Um sich selbst zu schützen, immer fragen (am besten mit Zeugen), ob es sich um einen eingetragenen Handwerksbetrieb handelt. Es geht ja auch darum, nach den Arbeiten abgesichert zu sein (Unfallversicherungsschutz, Berufsgenossenschaft pp.). Das bringt ein Betrieb immer mit und kann bei schlechter Arbeitsausführung haftbar gemacht werden.
Man kann sich aber auch bei der Handwerkskammer/Kreishandwerkerschaft (alternativ Industrie- und Handelskammer) erkundigen, ob der Betrieb gewerblich und eingetragen ist.
Lassen Sie sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag machen. Wenn es ein guter Bekannter ist, bekommt man ja vielleicht einige Prozente Rabatt, trotz offizieller Rechnung. Man muss aber bedenken, dass der Betrieb auch Abgaben leisten muss, weswegen es immer teurer wird, als Schwarzarbeit. Aber das ist dann auch sicherer, weil es sich nur zu häufig bewahrheitet, dass man billig mindestens 2x kauft…
Zu Frage 3, was ist Nachbarschaftshilfe:
Natürlich kann Nachbarschaftshilfe geleistet werden. Die darf dann aber nur absolut kostenlos und ohne jegliche Entlohnung geleistet werden. Natürlich darf man die Leute verpflegen. Familienmitglieder, da werden eigentlich keine Grenzen gesetzt.
Hier ist wohl aber zumindest zu beachten, dass man mal mit der Berufsgenossenschaft sprechen sollte, wenn es sich um eine größere Baustelle handelt. Da muss man glaube ich eine Versicherung abschließen.
Wenn man das nicht genau abschätzen kann, würde ich immer dazu raten, einfach einmal beim Zollfahndungsamt der Region oder bei den Schwarzarbeitsermittlern anzurufen. Die Leute werden sicher gerne und qualifizierte Auskünfte geben.
Vielleicht konnte ich etwas helfen…
Grüße
Eterno