Schwarzarbeitanzeige, Rückverfolgung

Hallo,

ich habe eine wirklich hypothetische Frage. Angenommen, jemand macht viel Schwarzgeld . Jetzt nicht im Millionenbereich, sondern in einem monatlichen 5stelligen Bereich, streckenweise vll sogar in einem gewissen Milieu. Und wird dann angezeigt wegen Steuerhinterziehung - bekommt derjenige dann raus, wer ihn angezeigt hat? 

Hintergrund: XYZ macht das, hat aber keinerlei Angst vor Anzeigen , er bekäme schon raus, wer das wäre, heutzutage wären ja sogar anonyme nachverfolgbar, und deswegen müßte er nichts befürchten. 

Wie sieht das aus, kann /muss / werden anonyme Anzeigen per Mail, Post, telefon usw wirklich rückverfolgt, bzw. wenn jemand angezeigt wird, hat er ein Recht darauf, das ihm gesagt wird, wer ihn angezeigt hat? 

Oder ist das von der Straftat abhängig?

Lg

Brenna

Hallo!

denk mal praktisch !

Wie bitte schön soll ein anonymer Brief oder ein Anruf von einer Telefonzelle aus rückverfolgt werden im Sinne von Ermittlung des Schreibers/Anrufers ?

Ob auf so eine Anzeige/Meldung hin überhaupt etwas passiert,muss sich für die betreffende Stelle schon aus dem geschilderten Sachverhalt ergeben.

Man ermittelt dann selbst und ist doch auf die mögliche Zeugenaussage des Anrufers gar nicht mehr angewiesen,wenn man eigene Erkenntnisse gewinnt,die für Anklage wegen Schwarzarbeit usw. ausreichen.

Gerade bei Schwarzarbeit kommen die Hinweise meist von „anonymen Quellen“. Sie sind dann aber oft auch Anlass für eine gezielte Überprüfung,ob an dem Fall etwas dran ist.

Meldet man sich mit Namen und Adresse offiziell,dann taucht Name auch in den Unterlagen auf und mind. der Anwalt des beschuldigten kann den einsehen. Und dann hat ihn auch der Beschuldigte und könnte Druck auf Zeugen ausüben.
Aber das ist natürlich selbst strafbar und nutzt in der Sache meist wenig,denn inzwischen gibts ja andere Belege für die Schwarzarbeit.

Na gut,nachts aufgelauert und verprügelt zu werden ist keine angenehme Sache. Das kann je nach Gemüt des Beschuldigten schon mal passieren.

MfG
duck313

Trotzdem sollte JEDER -notfalls auch anonym- diese „Handwerksschädlinge“ anzeigen.

3 wichtige Gründe:

  1. Der „echte Handwerker“ darf sich oft genug hinterher mit dem Pfusch rumärgern.
  2. Der „Unfall“ eines Schwarzarbeiters wird von der BG getragen, aber die Beiträge dafür stammen von den reellen Handwerkern (eigentlich eine Frechheit).
  3. Da keinerlei Rechte gelten, sind dem Betrug (in beide Richtungen) Tür & Tor geöffnet.

Ja, und dann noch Staat; Sozialabgaben, Steuern, …

mfg  tugu

Hallo,

natürlich lässt sich auch eine Anonyme Anzeige „Zurückverfolgen“…

Zwar erhält der angezeigte Schwarzarbeiter selber natürlich keinen Einblick in die Ermittlungsakten,aber wenn er soviel „Kohle“ kann er sich natürlich einen Rechtsanwalt leisten.
Und der erhält selbstverständlich Akteneinsicht und aus den Details einer Anonymen Anzeige läßt sich meistens dann auch auf den Anzeigenerstatter schließen.

Zum B. 31.März bis 04.April 2014 arbeiten im Gebäude 10 der Firma Y,es wurden
800 Meter Kabel und 3 Verteiler sowie 70 Schalterdosen eingebaut.Keine Rechnung geschrieben sondern Bar auf die Hand kassiert.

Der Personenkreis,der von sowas weiß ist natürlich nicht groß und damit auch schnell der
Denunziant gefunden.